Mietpreisbremse
Bild: Dirk Sattler / IMAGO

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche den Berliner Mietendeckel für unwirksam erklärt hat (wir berichteten), warten viele Mieterinnen und Mieter nun auf Post vom Vermieter. Häufig wird erst dadurch die Nachforderung fällig. Betroffene sollten sofort prüfen, ob sie mit der Mietpreisbremse ihre ungedeckelte Miete reduzieren können. Vielleicht müssen sie so auch weniger nachzahlen als gefordert. Das gilt für alle Verträge seit 1. Juni 2015.

Wichtig, wenn Du Deinen Mietvertrag in Berlin vor dem 1. April 2020 unterschrieben hast: Du musst jetzt Deine Miete rügen, noch bevor Dein Vermieter die Nachzahlung mit seinem Schreiben fällig stellt. Wie Du dabei am besten vorgehst, kannst Du in unserem Ratgeber Mietpreisbremse nachlesen. Dort findest Du auch ein Muster für eine formgerechte Rüge. Bei älteren Verträgen allerdings wirkt die Rüge nur auf künftige Monatsmieten.

Unterstützung findest Du bei einem Mieterverein, wenn Du dort Mitglied wirst oder schon bist. Du kannst Dir auch vom Rechtsdienstleister conny.legal* helfen lassen: Das kostet im Erfolgsfall ein Honorar in Höhe Deiner Ersparnis von fünf Monaten.

Wer Wohngeld bekommt, darf darauf hoffen, dass die Nachforderung des Vermieters vom zuständigen Bezirksamt komplett übernommen wird. Für alle anderen Mieter, die sich die Rückzahlung nicht leisten können, stellt der Berliner Senat zinslose Darlehen zur Verfügung.

Zum Ratgeber

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

1 Kommentar

  1. Wieso ist es so wichtig, den Vermieter noch vor dem Schreiben mit dessen Nachzahlungsaufforderung, zu kontaktieren bzw. die Miete zu rügen?

    Was passiert wenn man nun schon nachgezahlt hat und den aktuellen Mietbetrag ebenfalls bereits wieder angepassst hat?

    Besteht dann keien Chance mehr auf die Mietpreisbremse?

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