Wohngeld 2024 & 2025: Antrag und Höhe Hol Dir einen Zuschuss zur Miete - 300 Euro im Schnitt!

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohn­kos­ten für Menschen, die wenig verdienen oder wenig Rente bekommen.
  • Du kannst als Mieterin oder Mieter Wohngeld beantragen, wenn Du nur ein geringes Einkommen hast. Auch wenn Du im eigenen Haus lebst, kannst Du unter besonderen Voraussetzungen Wohngeld bekommen. Das nennt sich Lastenzuschuss.
  • Im Schnitt kannst Du bis zu 300 Euro im Monat an Wohngeld bekommen. Neu: Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Das sind rund 30 Euro mehr pro Monat.

So gehst Du vor

  • Überprüfe mit einem Wohngeldrechner, ob Du einen Anspruch auf Wohngeld hast. Gut geeignet ist der Rechner der Stadtentwicklung Berlin.
  • Stell einen Antrag auf Wohngeld bei Deiner Wohngeldbehörde vor Ort.
  • Lade Dir unsere Checkliste für weitere Informationen zum Wohngeld herunter.

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Wohnen ist teuer in Deutschland. Wer wenig verdient, kann einen Zuschuss zu den Wohn­kos­ten bekommen. Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz bekamen im Jahr 2023 rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 80 Prozent. Vielleicht gehörst Du dazu oder kennst jemanden, der Wohngeld gut gebrauchen könnte. Wir erklären Dir, wer Anspruch auf Wohngeld hat, wie Du es beantragen kannst und wie viel Wohngeld im Monat möglich ist.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Rund 650.000 Haushalte bekamen laut statistischem Bundesamt zum Ende des Jahres 2022 Wohngeld, im Schnitt 190 Euro im Monat. Zu wenig, fand die Bundesregierung und legte eine umfassende Wohngeldreform vor, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat. Die Zahl der Wohngeldhaushalte sollte sich auf zwei Millionen erhöhen, die dann im Schnitt 370 Euro Unterstützung bekommen sollten.
Die Wohngeld-Plus-Reform wirkte, auch wenn die Ziele und Prognosen nicht ganz erreicht wurden: Ende 2023 bezogen immerhin bis zu 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld – und zwar im Schnitt 300 Euro im Monat.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mietende, aber auch als Lastenzuschuss für Menschen, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben. Einen Teil der Wohn­kos­ten übernimmt in beiden Fällen der Staat, falls finanzielle Unterstützung notwendig ist.

Du kannst einen Zuschuss zur Miete Deiner Wohnung bekommen, wenn Du ein eigenes Einkommen hast – dazu zählen auch Renten, Ar­beits­lo­sen­geld I oder Kurz­arbeiter­geld. Etwa die Hälfte der Wohngeldempfänger sind Rentnerinnen und Rentner. Auch wer im Alten- oder Pflegeheim lebt, kann eventuell Wohngeld bekommen.

Einen sogenannten Lastenzuschuss zu den Hausnebenkosten, zur Instandhaltung oder zu Deinen Kreditraten kannst Du bekommen, wenn Du Deine Baufinanzierung zurückzahlst. Etwa 7 Prozent aller Wohngeldempfänger leben in der eigenen Immobilie.

Aber: Bekommst Du Bürgergeld (früher: Ar­beits­lo­sen­geld 2), dann wird Deine Miete bei dieser Sozialleistung schon berücksichtigt. Wohngeld steht Dir dann nicht mehr zu (§ 7 WoGG). Das gilt auch für alle, die Grundsicherung im Alter bekommen oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung. Auch in diesen Fällen ist ein Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen.

Gibt es Wohngeld für Schüler, Studenten und Auszubildende?

Für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende gelten besondere Regelungen beim Wohngeld, da sie vorrangig durch Bafög unterstützt werden. Hast Du einen Anspruch auf Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), bekommst Du kein Wohngeld, da im Bafög die Kosten für Miete enthalten sind.

Bekommst Du kein Bafög, weil Deine Eltern zu viel verdienen oder Dein eigenes Einkommen oder Vermögen zu hoch ist, hast Du auch keinen Anspruch auf Wohngeld. 

Ein Antrag lohnt sich für Dich während des Studiums nur dann, wenn Du aus einem anderen Grund kein Bafög bekommst, zum Beispiel weil Du zu alt für Bafög bist, die Förderungshöchstdauer überschritten hast oder ein Zweitstudium belegst. Bevor Du aber in diesen eher seltenen Fällen Wohngeld beantragen kannst, musst Du einen Antrag auf Bafög gestellt haben, der abgelehnt wurde. Aber: Wer zu lange studiert, riskiert eine Ablehnung des Antrags. So erging es einer Studentin, die im 14. Semester im Zweitstudium studierte. Die Behörde lehnte den Antrag auf Wohngeld als rechtsmissbräuchlich ab (VG Berlin, 15.12.2022, Az. 21 K 144/22).

Studierende mit Kindern können zusätzlich zum Bafög auch einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wende Dich an Dein Studierendenwerk und lass Dich beraten, ob Du Aussicht auf Wohngeld hast. 

Mit unserer Checkliste kannst Du herausfinden, ob Du Wohngeld bekommen kannst.

Wohngeld: Checkliste, Infos und Sonderfälle

In unserer Checkliste findest Du alle Informationen zum Wohngeld in der Übersicht.

Zum Download

Wie viel Wohngeld kannst Du bekommen?

Es gibt keine festen Beträge für das Wohngeld. Bei jedem Antrag berechnet die Wohngeldbehörde individuell, wie viel Wohngeld sie zahlt. Wohngeldempfänger in Bayern bekamen 2023 durchschnittlich 303 Euro (2022: 194 Euro) im Monat. Nordrhein-Westfalen zahlte in demselben Jahr im Schnitt 319 Euro Wohngeld (2022: 206 Euro).

Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 bekamen die bisherigen Wohngeldhaushalte im Jahr 2023 durchschnittlich 120 Euro mehr Wohngeld, etwa 300 Euro.

Gibt es einen Zuschuss zu den Heizkosten?

Zum 1. Januar 2023 führte die Wohngeldreform eine dauerhafte Heizkostenkomponente ein. Die geht als Zuschlag in die Wohngeldberechnung ein.

Neu: Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld angepasst. Es soll um durchschnittlich 15 Prozent steigen, rund 30 Euro mehr pro Monat. Diese Anpassung ist im Wohngeldgesetz vorgesehen. Alle zwei Jahre überprüft das Ministerium die Preis- und Mietpreisentwicklung und passt dementsprechend das Wohngeld an diese Entwicklung an (§ 43 WoGG). Dazu hat die Bundesregierung im August 2024 eine Verordnung zur Fortschreibung des Wohngelds beschlossen. Der Bundesrat stimmte der Erhöhung in seiner Sitzung am 27. September 2024 zu.

Wie berechnet sich die Höhe des Wohngelds?

Die Höhe des Wohngeldes hängt grundsätzlich von drei Faktoren ab: Anzahl der Personen, die in Deinem Haushalt leben, Höhe des Einkommens und Höhe Deiner Miete oder Deiner Belastungen, wenn Du im Eigentum lebst.

1. Wie viel Personen leben in Deinem Haushalt?

Zu Deinem Haushalt zählen Du als Antragsteller, Dein Ehegatte oder Deine Ehegattin, Dein Partner oder Deine Partnerin, mit dem oder der Du ohne Trauschein zusammenlebst, Deine Kinder sowie Deine Eltern, wenn Du mit ihnen unter einem Dach wohnst.

2. Wie hoch ist das Familieneinkommen?

Um Wohngeld erhalten zu können, darf Dein monatliches Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Der richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Das Gesamteinkommen setzt sich aus den Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder zusammen. Vermindert wird die Summe aber noch um die jeweiligen Abzüge für Sozialversicherungsabgaben und Freibeträge. Das Ergebnis nennt sich dann auch relevantes Einkommen. Aber wie kommst Du darauf genau?

Einkünfte - Entscheidend ist das Jahreseinkommen, das Du und die anderen Familienmitglieder in den nächsten zwölf Monaten erwarten können – dabei zählen Dein Gehalt, aber auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Bist Du in Kurzarbeit, dann zählt Dein Kurz­arbeiter­geld als Einkommen. Ar­beits­lo­sen­geld 1 oder eine Rente sind ebenfalls Einkünfte, die in die Berechnung des Wohngelds einfließen (§ 14 WoGG).

Kindergeld und Kinderzuschlag gehören nicht zu Deinem Einkommen. Ein vom Jugendamt gezahlter Unterhaltsvorschuss hingegen schon. Elterngeld musst Du angeben, der Sockelbetrag von 300 Euro im Monat bleibt aber anrechnungsfrei.

Abzüge - Um das relevante Einkommen zu berechnen, ziehst Du von Deinem Bruttogehalt den monatlichen Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag in Höhe von 102,50 Euro ab (1.230 Euro/zwölf Monate seit 1. Januar 2023). Von einer Alters- oder Witwenrente darfst Du mindestens 102 Euro im Jahr abziehen, also 8,50 Euro im Monat. Auch Kosten für die Kinderbetreuung in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, aber höchstens 4.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr, darfst Du abziehen.

Diese Summe reduzierst Du weiter jeweils um 10 Prozent für Steuern, 10 Prozent für Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge und um weitere 10 Prozent für Ren­ten­ver­si­che­rungs­ab­ga­ben – falls solche Abgaben bei Dir anfallen. Insgesamt ziehst Du also bis zu 30 Prozent ab. Beziehst Du eine Rente und musst keine Steuern zahlen, werden nur 10 Prozent abgezogen. Bei einem Minijob wird nichts mehr abgezogen, da Minijobber keine weiteren Sozialabgaben zahlen müssen. 

Was gibt es für Freibeträge beim Wohngeld?

Es gibt wichtige Freibeträge beim Wohngeld, die Du kennen solltest. In einigen Fällen machen sie den Unterschied und verhelfen Dir vielleicht zu einem Anspruch auf Wohngeld.

  1. Du darfst zusätzlich von Deinem relevantem Einkommen einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr abziehen, wenn eine schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 100 oder wenn eine pflegebedürftige Person in Deinem Haushalt lebt.
  2. Dir steht ein Freibetrag in Höhe von 1.320 Euro im Jahr zu, falls Du alleinerziehend bist.
  3. Verdient Dein mit Dir zusammenlebendes Kind schon sein eigenes Geld und ist es jünger als 25 Jahre, dann musst Du dessen Einkünfte von bis zu 1.200 Euro im Jahr nicht angeben (§ 17 WoGG).
  4. Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten haben, erhalten beim Wohngeld ebenfalls einen Freibetrag (§ 17a WoGG). Du kannst das nachweisen, indem Du die Anlage Grundrentenzeiten aus Deinem Rentenbescheid bei der Wohngeldbehörde einreichst. Sie dürfen mindestens 100 Euro von ihrer Rente abziehen und im Jahr 2024 höchstens 281,50 Euro im Monat. Die genaue Berechnung ist nicht ganz einfach. Erkundige Dich dazu bei Deiner Wohngeldbehörde. In vielen Fällen lohnt es sich.
  5. Auch Unterhaltszahlungen von bis zu 3.000 Euro im Jahr für Kinder, die nicht mit Dir zusammenwohnen oder für Deinen geschiedenen Ehepartner von bis zu 6.000 Euro im Jahr kannst Du von Deinen Einkünften abziehen (§ 18 WoGG).

In den folgenden Tabellen kannst Du ablesen, wie viel Du höchstens verdienen darfst, um in Berlin oder in München Wohngeld zu bekommen.

So viel darfst Du 2024 in Berlin verdienen (Mietenstufe 4)

Haushalts-
mitglieder
Grenze für mtl.
Einkommen1
entspricht
Bruttoeinkommen2
11.466 €2.094 €
21.976 €2.823 €
32.458 €3.512 €
43.318 €4.740 €
53.801 €5.430 €

1 monatlich für das Wohngeld zu berücksichtigende Einkommen (Wohngeld-Netto)
2 bei einem pauschalierten Abzug von 30 Prozent für Sozialabgaben (Steuern, Kranken- und Ren­ten­ver­si­che­rung)
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Oktober 2024)

So viel darfst Du 2024 in München verdienen (Mietenstufe 7)

Haushalts-
mitglieder
Grenze für mtl.
Einkommen1
entspricht
Bruttoeinkommen2
1

1.542 €

2.202 €
22.074 €2.963 €
32.572 €3.674 €
43.470 €4.957 €
53.966 €5.666 €

1 monatlich für das Wohngeld zu berücksichtigende Einkommen (Wohngeld-Netto)
2 bei einem pauschalierten Abzug von 30 Prozent für Sozialabgaben (Steuern, Kranken- und Ren­ten­ver­si­che­rung)
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Oktober 2024)

Vermögen - Wohnst Du allein, bleiben bei der Wohngeldberechnung 60.000 Euro Vermögen unberücksichtigt. Pro weiteres Haushaltsmitglied sind es weitere 30.000 Euro. Bei einer vierköpfigen Familie werden also 150.000 Euro Vermögen nicht angetastet. Das ist laut Bundesverwaltungsgericht kein erhebliches Vermögen (18.04.2013, Az. 5 C 21.12). Diese Regelungen finden sich auch in den Verwaltungsvorschriften zum Wohngeld (Ziffer 21.37 WoGVwV). Zum Vermögen zählen Bargeld, Schmuck, Möbel, aber auch Grundstücke – all das, was sich verwerten lässt.

3. Was zahlst Du an Miete und sonstigen Nebenkosten?

Die Wohngeldbehörde fragt nach der sogenannten Bruttokaltmiete: Miete und sonstige Nebenkosten ohne Heiz- und Warmwasserkosten. Die musst Du von dem Betrag abziehen, den Du monatlich überweist. Die Bruttokaltmiete findest Du am besten mit Deiner Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung heraus. Auch die Miete für einen Stellplatz musst Du abziehen.

Mit der Wohngeldreform werden seit 1. Januar 2023 auch die Heizkosten bei der Berechnung des Wohngelds berücksichtigt.

Wer im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt, kann die monatlichen Raten an die finanzierende Bank angeben. Für Instandhaltungs- und Betriebskosten ist eine Pauschale in Höhe von 36 Euro pro Quadratmeter im Jahr zulässig. Auch die Grundsteuer erhöht die Lasten, zu denen dann ein Lastenzuschuss beantragt werden kann.

Für die Berechnung des Wohngeldanspruchs gibt es sieben Mietstufen. In Gemeinden und Kreisen mit besonders hohen Mietpreisen werden höhere Mieten bezuschusst. In welche Mietstufe Deine Stadt, Gemeinde oder Dein Kreis eingeordnet ist, findest Du auf dieser Liste zur Wohngeldverordnung (WoGV). Die Mieten in Mietenstufe 3 entsprechen ungefähr dem Bundesdurchschnitt.

Beim Wohngeld wird nicht unbedingt Deine tatsächliche Miete oder Belastung berücksichtigt. Liegt Deine Miete über dem für Deine Stadt festgelegten Höchstbetrag, wird nur dieser bei der Berechnung verwendet, auch wenn Du tatsächlich mehr zahlst. Du fällst deshalb nicht aus der Wohngeldförderung heraus. Der Höchstbetrag ergibt sich aus einem Grundbetrag, zu dem dann eine Klima- und Heizkostenkomponente hinzugerechnet werden. In der nachfolgenden Tabelle findest du die Höchstbeträge, die bereits alle Komponenten enthalten.

Miethöchstbeträge 2024 inklusive Klima- und Heizkostenkomponente

Personen/
Mietstufe
1 Pers.2 Pers.3 Pers.4 Pers.5 Pers.
 I476,60 €587,40 €700,80 €816,20 €931,60 €
 II521,60 €641,40 €763,80 €891,20 €1.016,60 €
III567,60 €697,40 €830,80 €968,20 €1.105,60 €
 IV620,60 €762,40 €907,80 €1.057,20 €1.208,60 €
 V669.60 €821,40 €977,80 €1.141,20 €1.302,60 €
VI720,60 €883,40 €1.052,80 €1.227,20 €1.401,60 €
VII780,60 €955,40 €1.136,80 €1.327,20 €1.515,60 €

Quelle: § 23 WoGV; § 12 Abs. 6 und 7 WoGG (Stand: Oktober 2024)

Drei Beispiele zum Miethöchstbetrag 2024:

Eine dreiköpfige Familie aus Steinfurt (Mietenstufe 2) zahlt monatlich 650 Euro Miete kalt und 200 Euro Betriebskostenvorauszahlung. Für die Wohngeldberechnung wird ein Grundbetrag von 564 Euro berücksichtigt. Der ist in der Wohngeldverordnung festgelegt. Hinzu kommt die Heizkostenkomponente von 170,20 Euro und die Klimakomponente von 29,60 Euro. Es ergibt sich ein Miethöchstbetrag von 763,80 Euro.

Ein Haushalt mit fünf Personen aus Kiel (Mietenstufe 5) wohnt im Eigenheim. Monatlich zahlen sie 1.000 Euro an die Bank für ihre Baufinanzierung und 200 Euro Betriebskosten. Berücksichtigt werden 1.038 Euro als Grundbetrag zuzüglich der Heizkostenkomponente von 225,40 Euro und der Klimakomponente von 39,20 Euro. Der neue Miethöchstbetrag beläuft sich 2023 auf 1.302,60 Euro.

Ein Single in Berlin (Mietenstufe 4) zahlt 500 Euro Miete und 150 Euro Nebenkostenvorauszahlung. Zum Höchstbetrag von 491 Euro kommt für die Heizkosten ein Zuschlag von 110,40 Euro und die Klimakomponente von 19,20 Euro hinzu, also insgesamt kann ein Betrag von 620,60 Euro berücksichtigt werden, also fast die gesamte Warmmiete.

Welcher Wohngeldrechner ist zu empfehlen?

Es gibt viele verschiedene Rechner, mit denen Du herausfinden kannst, ob Du Wohngeld bekommst und in welcher Höhe. 

Mit dem Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums kannst Du Dir einen ersten Überblick verschaffen, ob Dir Wohngeld zusteht und wie viel. In dem Rechner sind die Vorgaben des Wohngeld-Plus-Gesetzes umgesetzt. Abgefragt werden nur fünf Werte:

  1. Anzahl der Haushaltsmitglieder insgesamt
  2. Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  3. monatliches Gesamteinkommen der einzelnen Mitglieder des Haushalts (Werbungskosten kannst Du angeben und ob Du Einkommensteuer und So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zahlst; auch nach Freibeträgen wird gefragt)
  4. monatliche Bruttokaltmiete sowie
  5. die Mietenstufe

Wir haben folgenden Beispielfall gebildet: Eine Familie mit vier Haushaltsmitgliedern lebt in Münster (Mietenstufe 5), verfügt über ein Gesamteinkommen von 2.860 Euro und zahlt eine Miete von 1.200 Euro. Der Rechner ermittelt für das Jahr 2024 einen Anspruch auf Wohngeld von 533 Euro.

Wir empfehlen den Stadtentwicklungsrechner in Berlin. Er ist ausführlicher und bietet in vier Schritten Berechnungen für alle Bundesländer an. Es werden Freibeträge abgefragt, die Mietkosten werden genauer aufgeschlüsselt. Das Einkommen musst Du ebenfalls für jedes Haushaltsmitglied angeben. Auch für Eigentümer ist der Rechner besonders geeignet, da anhand der Quadratmeter der Wohnung automatisch die Pauschale für die Instandhaltungskosten ausgerechnet wird. Der Rechner bildet die aktuelle Rechtslage ab.

Wie beantragst Du Wohngeld?

Einen Antrag auf Wohngeld kannst Du bei der Wohngeldbehörde Deiner Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung stellen. Oft ist das Thema Wohngeld auch bei den Sozialämtern angesiedelt. Das Formular findest Du in aller Regel auch online auf der Website Deiner Stadt, Deines Kreises oder des zuständigen Ministeriums in Deinem Bundesland.

Achtung: Die Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke durch ein Unternehmen, das einen Online Service für den Wohngeldantrag anbietet. Es geht um die Website: online-wohngeld.de. Der Service des Anbieters kostet 29,90 Euro. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale sendet die Firma nur Briefe mit der Post an das Bundesbauministerium in Berlin, aber nicht an die jeweils zuständigen Behörden. Das Ministerium bearbeitet die Anträge nicht und leitet sie auch nicht weiter. Stell lieber selbst Deinen Antrag bei der Wohngeldstelle Deiner Stadt oder Gemeinde. Dann kannst Du Dir das Geld sparen.

Für den Mietzuschuss musst Du das Einkommen der Familienmitglieder nachweisen und die Höhe und Zusammensetzung der Miete belegen. Dazu kannst Du Deinen Mietvertrag und die letzte Mieterhöhung vorlegen. So erfährt Deine Vermieterin oder Dein Vermieter nichts von Deinem Antrag auf Wohngeld.

Einige Wohngeldbehörden verlangen eine Vermieterbescheinigung über die Höhe der Miete. Sie berufen sich dabei auf die gesetzliche Auskunftspflicht der Vermietenden (§ 23 Abs. 3 WoGG). Lass Dich davon nicht verunsichern: Du kannst entscheiden, wie Du die Höhe der Miete nachweist. Du musst nicht zwingend eine Vermieterbescheinigung mit der Antragstellung einreichen. Die Wohngeldbehörde darf Deinen Antrag auch nicht innerhalb von drei Wochen ablehnen wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 66 SGB 1), wenn Du zwar den Mietvertrag, aber keine Vermieterbescheinigung vorgelegt hat.

Beim Lastenzuschuss muss anstelle der Miete die Belastung aus Kapital- und Bewirtschaftungskosten nachgewiesen werden.

Hast Du noch nicht alle Unterlagen zusammengesucht, kannst Du den Antrag auf Wohngeld auch zunächst formlos stellen – damit wahrst Du die Frist. Den amtlichen Vordruck samt Nachweisen musst Du aber spätestens innerhalb eines Monats nach Abgabe des formlosen Antrags nachreichen.

Eigentlich ist es sinnvoll, dass Du nach einer Terminvereinbarung persönlich Deinen Antrag in der Behörde abgibst. So kann jemand mit Dir gemeinsam prüfen, ob alle Unterlagen vollständig sind. Rückfragen kannst Du gleich klären. Du musst Dich darauf einstellen, dass die Bearbeitung Deines Antrags bis zu sechs Monate dauern kann. Die Behörden haben aber die Möglichkeit, eine vorläufige Entscheidung zu treffen (§ 26a Abs. 3 WoGG). Das bedeutet: Du bekommst schon Wohngeld ausgezahlt, obwohl die endgültige Entscheidung noch aussteht.

Für welchen Zeitraum wird Wohngeld bewilligt?

Die Behörde bewilligt Wohngeld immer für zwölf Monate (§ 25 WoGG). Etwa zwei Monate vor Ablauf der Förderdauer solltest Du eine Verlängerung beantragen – das nennt sich Weiterleistungsantrag. Die Ämter können das Wohngeld auch für bis zu 24 Monate bewilligen.

Innerhalb der Bewilligungsdauer kannst Du in drei Fällen eine Erhöhung beantragen (§ 27 WoGG):

  1. mehr Personen im Haushalt, etwa durch die Geburt eines Kindes
  2. weniger Einkommen von mindestens 15 Prozent zum Beispiel durch Kurzarbeit
  3. Erhöhung der Miete um mindestens 15 Prozent

Tipp für Familien: Kinderzuschlag beantragen

Familien, die Wohngeld beziehen, haben oft auch Anspruch auf den Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro pro Kind, zusätzlich zum Kindergeld. Stell beide Anträge am besten gleichzeitig. In Berlin zum Beispiel hängt der Antrag für den Zuschlag am Wohngeldformular. Viele Hinweise und Tipps dazu findest Du in unserem Ratgeber zum Kinderzuschlag.

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Wie berechnet sich Dein Anspruch auf Wohngeld?

Wie viel Wohngeld Du genau bekommst, berechnet sich nach einer komplizierten Formel, in der die Miete, das Gesamteinkommen und die Anzahl der Haushaltsmitglieder eingesetzt werden (§ 19 WoGG). Einfach ausrechnen funktioniert nicht.

Wohngeldtabellen bieten allenfalls eine Orientierung. Sie geben nicht den exakten Wohngeldbetrag an, sondern eine Spanne. Leider sind die Tabellen extrem unübersichtlich, sodass es schwerfällt, den tatsächlichen Anspruch auf Wohngeld abzulesen.

Wohngeldempfänger bekommen einen CO2-Zuschlag. Der Zuschlag staffelt sich nach der Größe des Haushalts (§ 12 Abs. 6 WoGG). Die Heizkostenkomponente und die Klimakomponente erhöhen seit Januar 2023 als Zuschläge die jeweiligen Höchstbeträge für die Miete.

Zuschläge auf den Miethöchstbetrag

Haushalts-
mitglieder
Entlastung CO2-
Preis
Heizkosten-
komponente
Klima-
Komponente
114,40 €96 €19,20 €
218,60 €124 €24,80 €
322,60 €148 €29,60 €
425,80 €172 €34,40 €
529,40 €196 €39,20 €

Quelle: § 12 Absatz 6 und 7 WoGG (Stand: August 2024)

Beispiel: Wohngeldberechnung 2024

Anton und Birte sind verheiratet und haben zwei Kinder. Sie leben in Münster und zahlen eine Miete von 770 Euro zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung von 200 Euro. Sie arbeiten beide als Arbeitnehmer. Anton verdient 1.990 Euro, Birte verdient mit ihrem Minijob 520 Euro. Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung des monatlich relevanten Einkommens und des Wohngeldanspruchs für die Familie.

Berechnung: Ehepaar mit zwei Kindern in Münster

 AntonBirte
Brutto-
einkommen
1.990 €520 €
./. Arbeitnehmer-
pauschbetrag
- 102,50 €
1.887,50 €
(-)
520 €
./. pauschaler
Abzug (30 %)
-566,25 €
1.321,25 €
(-)
520 €
Gesamt-
einkommen
1.841,25 €

Kaltmiete

+ CO2-Preis Entlastung

+ Heizkostenkomponente

+ Klimakomponente

770,00 € (Höchstbetrag: 909 €)

+ 25,80 €

+ 172,00 €

+ 34,40 €

zuschussfähige Gesamtmiete1.002,20 €
mtl. Wohngeld553 € 

Quelle: Finanztip-Recherche, Wohngeldrechner BMWSB (Stand: Juli 2024)

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