Zentrale der BEV in München
Zentrale der BEV in München. Bild: Finanztip

Die Ergebnislisten unserer Strom- und Gas-Vergleichsrechner enthalten Werbelinks zu Tarifen bei Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.


Hunderte Euro drohen viele Kunden der Bayerischen Energieversorgung (BEV) zu verlieren, nachdem das Unternehmen vorige Woche Insolvenz angemeldet hat. Versprochene Bonuszahlungen können Sie praktisch abschreiben. Hoffnung gibt es hingegen für zu viel bezahlte Abschläge! Haben Sie per Lastschrift bezahlt, können Sie das Geld womöglich noch zurückbuchen.

Bis zu acht Wochen nach Abbuchung können Sie Lastschriften rückgängig machen. Das ist ein Klick im Online-Banking. Und noch funktioniert es, wie uns Leser berichten. Diskutieren Sie darüber gerne auch in der Community. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass der Insolvenzverwalter das Geld zurückfordern könnte.

Die BEV lockte mit hohen Bonuszahlungen. Lassen Sie sich bei der Wahl eines Strom- oder Gastarifs aber nicht davon blenden. Hohe Boni lassen einen Tarif auf den ersten Blick günstig wirken, aber die eigentlichen Preise sind meist sehr hoch – mitunter sogar höher als in der Grundversorgung. Und nach diesen Preisen berechnet der Versorger die monatlichen Abschläge. Sie gehen damit teilweise in Vorleistung, um später den versprochenen Bonus zu erhalten. Wenn er denn kommt.

Wenn Sie einen neuen Energieversorger suchen, nutzen Sie am besten unsere verbraucherfreundlichen Vergleichsrechner für Strom und Gas. Sie sind von Haus aus so eingestellt, dass sie die günstigsten Tarife anzeigen, ohne dabei Bonuszahlungen zu berücksichtigen (belassen Sie die Einstellung der Wechselhäufigkeit auf „einmalig“). Darüber hinaus sortieren wir einzelne Anbieter aus – etwa, wenn sie gegen Energierecht verstoßen oder eine Verbraucherzentrale gegen sie klagt. Tarife der BEV haben wir nach Hinweisen von Lesern bereits seit Oktober 2017 nicht mehr angezeigt.

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Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

1 Kommentar

  1. Was ist zu tun, wenn der Insolvenzverwalter das Geld zurück fordert.
    In meinem Fall habe ich nur das bezahlt, was ich verbraucht habe, aber ich soll den Rest auch zurück zahlen. Nun mahnt das Inkassounternehmen Creditreform. – die klagen später auch. Es interessiert sich auch viele andere, wie man damit umzugehen hat?

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