Stromvergleich
Immer aktuell: Finde den bestmöglichen Stromtarif

Finanztip-Experte für Energie
Die Ergebnisliste des Finanztip-Stromrechners enthält Werbelinks zu Stromtarifen, die uns täglich aktuell von Check24 und Verivox übermittelt werden. Hauptparameter für die Sortierung der Angebote ist der jährliche Gesamtpreis. Mit der Auswahl der Filterkriterien verändern sich die Tarife, die erscheinen. Angebote, die unsere Finanztip-Kriterien nicht erfüllen, werden ans Ende der Liste sortiert. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig.
Nie war in Deutschland Strom so teuer: Rund 37 Cent pro Kilowattstunde zahlten Verbraucher im Juli 2022 durchschnittlich, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in seiner Strompreisanalyse. Wegen der Energiekrise sind die Preise weiter gestiegen. 2023 unterscheiden sich die Strompreise von Kunde zu Kunde so stark wie nie zuvor – 30 Cent pro Kilowattstunde zahlen Verbraucher in günstigen Lieferverträgen, bis zu 100 Cent in teuren Tarifen. Wer eine Preiserhöhung bekommt, kann mit einem Stromanbieter-Wechsel nicht immer sparen – in vielen Fällen aber schon.
2023 gibt es in Deutschland eine Strompreisbremse. 80 Prozent Deines aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs bekommst Du 2023 zum verbilligten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Klicke hier, um die Details zur Strompreisbremse im dazugehörigen Ratgeber zu erfahren.
Unser Finanztip Strompreis-Barometer zeigt Dir, wie sich die Strompreise in den vergangenen Monaten entwickelt haben und wo sie aktuell liegen. Unter „kurze Preisgarantie“ sammeln wir Tarife mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten, alle Tarife mit einer längeren Laufzeit stellen wir als „lange Preisgarantie“ dar.
Für das Preisbarometer werten wir nur Tarife aus, die wir auch empfehlen. Wir erheben für 100 Orte in ganz Deutschland die Top 3 der günstigen Tarife, die unsere verbraucherfreundlichen Kriterien erfüllen, und bilden aus deren Preis einen Mittelwert. Und um besonders realistisch zu sein, rechnen wir auch den jährlichen Grundpreis der Tarife in den Preis pro kWh hinein.
Mit unserem Stromrechner findest Du daher im Schnitt den aktuell im Preisbarometer angegeben Preis. In einigen Regionen bekommst Du noch deutlich günstigere Angebote – in anderen musst Du auch für die besten Tarife etwas mehr bezahlen.
Preiserhöhungen beim Strom sind 2023 nur eingeschränkt möglich. Den Arbeitspreis, also den Preis pro Kilowattstunde Strom, darf Dein Anbieter nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Strenge Regeln gelten auch für Anpassungen des jährlichen Grundpreises, den Du meist auch mit dem monatlichen Abschlag bezahlst. Hintergrund ist das sogenannte Missbrauchsverbot bei der Strompreisbremse – mehr dazu liest du hier.
Nach oben getrieben haben den Strompreis die Kosten für den Einkauf der Energie am Markt. Kostete im ersten Halbjahr 2021 der Strom im Einkauf noch 5 bis 7 Cent pro Kilowattstunde, verdreifachten sich die Preise bis Dezember 2021. Anfang 2022 blieben die Preise an der Strombörse hoch – rund 19 Cent zahlten Lieferanten im kurzfristigen Einkauf für eine Kilowattstunde. Aufgrund der Gaskrise sind die Preise an der Strombörse aber noch weiter gestiegen. Denn ein Teil des Stroms wird in Deutschland immer noch durch Gaskraftwerke erzeugt – und deren teure Stromproduktion bestimmt maßgeblich den Strompreis 2023 für Dich als Verbraucher.
Immerhin: Die EEG-Umlage wird seit Juli 2022 nicht mehr auf den Strompreis aufgeschlagen. Die geringeren Kosten durch den Wegfall der Umlage muss Dein Stromlieferant an Dich weitergeben. So hat es der Bundestag beschlossen.
Will Dein Anbieter die Preise deutlich erhöhen, dann prüfe, ob Du ein günstigeres Angebot findest. Von den hohen Börsenstrompreisen sind die Lieferanten zwar alle betroffen, aber nicht jeder in gleichem Maße – wer größere Strommengen langfristig einkauft, kann preiswertere Tarife bieten als die Konkurrenz.
Wenn Du Deinen aktuellen Tarif nicht bewusst gewählt hast, steckst Du vermutlich in der Grundversorgung. Die Preise in der Grundversorgung waren in der Vergangenheit am höchsten. 2022 war das häufig nicht mehr so – und einige Grundversorger bieten auch 2023 günstige Stromtarife. Du findest den Grundtarif Deines Stadtwerkes in der Regel auch über unseren Vergleichsrechner.
Findet der Rechner die Grundversorgung an Deinem Wohnort, sortieren wir den Tarif in der Ergebnisliste ganz nach oben. Das hat zwei gute Gründe: Erstens hast Du immer ein gesetzliches Recht, in die Grundversorgung zu wechseln – der Tarif ist wie ein Sicherheitsnetz. Zweitens befinden sich viele Stromkunden ohnehin in der Grundversorgung und sehen so auf einen Blick, was dieser örtliche Basis-Tarif im Vergleich zu anderen Anbietern kostet. Ziehst Du einen Wechsel in Erwägung, solltest Du sicherheitshalber die Preise in der Grundversorgung noch einmal direkt bei Deinem Stadtwerk abfragen. Das gilt auch für den Fall, dass Du den Grundversorger in unserem Stromrechner nicht findest.
Fällt dein bisheriger Versorger plötzlich aus, beliefert Dich der Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung. In der Ersatzversorgung gibt es keinen Vertrag und daher auch keine Kündigungsfrist – sobald Dich ein gewählter Lieferant versorgt, endet die Ersatzversorgung. Bleibst Du untätig, läuft die Ersatzversorgung nach drei Monaten aus und Du schließt durch weitere Nutzung von Strom aus dem öffentlichen Netz einen Grundversorgungsvertrag.
Seit Sommer 2022 dürfen dabei die Preise in der Ersatzversorgung höher sein als in der Grundversorgung. Die Preise in der Ersatzversorgung darf ein Grundversorger regelmäßig erhöhen. Befindest Du Dich in der Ersatzversorgung, dann schließe möglichst schnell einen neuen Vertrag. Und beachte: Nur in Ausnahmefällen darf Dich der Grundversorger überhaupt in die Ersatzversorgung stecken.
Ausführliche Informationen zur Grundversorgung und Ersatzversorgung findest Du im dazugehörigen Ratgeber Grundversorgung.
Bist Du in der Grundversorgung, beträgt die reguläre Kündigungsfrist zwei Wochen. Es ist trotzdem ratsam, regelmäßig zu prüfen, ob es günstigere Tarife für Dich gibt. Möchte der Grundversorger seine Preise erhöhen, muss er Dich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preisanpassung darüber informieren. Aufgrund einer Preiserhöhung kannst Du auch außerordentlich kündigen. Dann musst Du die Kündigung selbst schicken. Hältst Du die Kündigungsfrist von zwei Wochen ein, darf auch ein neu gewählter Lieferant für Dich den Vertrag kündigen.
In der Eingabemaske fragt Dich der Finanztip-Stromrechner: „Möchtest Du eine Preisgarantie?“
Bist Du bereit, immer mal wieder einen neuen Vertrag zu schließen, dann ist die Einstellung „Keine oder kurze Preisgarantie, oft günstiger“ für Dich sinnvoll. Seit Herbst 2022 ist diese Option standardmäßig voreingestellt. Dafür gibt es mehrere Gründe.
Zum einen wird Dir in den Ergebnissen damit auch das Angebot Deines lokalen Grundversorgers als Finanztip-Empfehlung angezeigt. Diese Grundtarife laufen auf unbestimmte Zeit, können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, enthalten allerdings keine Preisgarantie. Diese Grundversorgung ist seit 2022 in vielen Regionen dennoch attraktiv, weil sie oft zu den günstigsten Tarifen zählt. Wenn Du überlegst, dorthin zu wechseln, lies den Ratgeber Grundversorgung.
Zudem findest Du mit der Einstellung „Keine oder kurze Preisgarantie, oft günstiger“ Sondertarife mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten. Finanztip-Empfehlung werden dabei nur Tarife, deren Preisgarantie mindestens genauso lange gilt. In Zeiten stark steigender Strompreise können solche Tarife eine gute Übergangslösung darstellen.
Aufgrund der stark gestiegenen Kosten für Strom solltest du ohnehin mindestens einmal im Jahr die Strompreise vergleichen und bei Preiserhöhungen einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen. Anbieter müssen schließlich sinkende Kosten nicht unmittelbar weitergeben und machen das erfahrungsgemäß auch mit einer gewissen Verzögerung.
Findest Du in den Ergebnissen einen Tarif mit Wechselbonus, dann beachte: Ein Versorger gewährt Dir einen Neukundenbonus zumeist nur, wenn Du in den vergangenen sechs Monaten nicht schon einmal sein Kunde warst. Du kannst auch nicht als Neukunde gelten, wenn Du bereits vom gleichen Anbieter Gas beziehst und zusätzlich noch einen Stromtarif abschließt. Zudem musst Du meist volle zwölf Monate in dem Tarif bleiben, sonst zahlt der Versorger den Bonus nicht.
Wählst Du bei der Frage „Möchtest Du eine Preisgarantie?“ stattdessen die Option „langfristige Preisgarantie“, kalkuliert der Rechner die jährlichen Kosten nur aufgrund der Preise des Tarifs und bezieht eventuelle Boni nicht in die Kalkulation mit ein. Befindet sich doch ein Tarif mit Bonuszahlung unter den gezeigten Angeboten, so kannst Du die Höhe des Bonus den Detailangaben zum Tarif entnehmen.
Willst Du Dich für mehrere Jahre binden und sicher sein, dass die Preise Deines Tarifs länger stabil bleiben, ist die Einstellung „langfristige Preisgarantie“ für Dich die richtige. Dort empfehlen wir Tarife mit einer Laufzeit von ein bis zwei Jahren und einer mindestens ebenso langen Preisgarantie. Wegen der unsicheren Preisentwicklung auf dem Strommarkt musst Du für Tarife mit längerer Preisgarantie oft höhere Preise bezahlen. Sollten die Strompreise am Markt weiter steigen, könntest Du mit einem langfristigen Vertrag aber auch profitieren.
Wenn Du Deine Postleitzahl und Deinen Stromverbrauch in den Rechner eingibst, übermittelt dieser die Daten an die Vergleichsportale Verivox und Check24. Jedes Portal schickt dann mindestens die 100 günstigsten Stromtarife an Deinem Wohnort an unseren Rechner zurück.
Sowohl Verivox als auch Check24 führen Listen mit Versorgern, deren Angebote die Portale nicht zeigen – entweder, weil der Versorger seine Angebote nicht über die Portale anzeigen lassen will oder weil die Portale bestimmte Tarife nicht anzeigen wollen. Finanztip pflegt ebenfalls eine Liste: Wir schließen darüber Angebote von bestimmten Anbietern aus. So zeigt unser Rechner keine Tarife von Firmen, gegen die eine Klage einer Verbraucherzentrale läuft, gegen die die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren eingeleitet (mit Ausnahme von Bilanzkreisverstößen) oder ein Bußgeld verhängt hat oder die nicht den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes oder anderer Energie- und Verbrauchergesetze entsprechen. Hat ein Versorger Insolvenz angemeldet, nehmen wir seine Tarife so lange aus dem Rechner, bis die Zukunft des Unternehmens als gesichert gilt.
Seit Ende Februar 2023 empfiehlt Finanztip Tarife der E.ON-Tochter eprimo nicht mehr. Grund dafür sind intransparente und überhöhte Abschlagszahlungen, die eprimo von vielen seiner Bestandskunden verlangte. Zudem hat sich eprimo in Einzelfällen offenbar nicht an Preisgarantien gehalten. Finanztip liegen entsprechende Fälle vor. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete im Februar 2023 von häufigen Beschwerden von eprimo-Kunden.
Aus der von Verivox und Check24 übermittelten Liste entfernt der Rechner zudem automatisch Tarife mit folgenden Merkmalen:
Bei Tarifen mit diesen Kennzeichen setzen sich Verbraucher dem Risiko von erheblich höheren Kosten aus. Wer in Vorkasse geht oder eine Kaution zahlt, hat das Nachsehen, wenn der Anbieter Bankrott anmeldet. So verloren beispielsweise Tausende Kunden der Stromdiscounter Teldafax und Flexstrom ihre Vorauszahlungen nach den spektakulären Pleiten der Firmen in den Jahren 2011 und 2013. In den letzten Untersuchungen von Finanztip haben alle getesteten Vergleichsportale Vorkasse-Tarife standardmäßig ausgeschaltet. Auch der Finanztip-Stromvergleich berücksichtigt ausschließlich Stromtarife mit monatlichen Abschlagszahlungen, bei denen das finanzielle Risiko gering ist.
Bei Pakettarifen zahlt ein Kunde mehr als nötig, wenn der Stromverbrauch von der vereinbarten Menge abweicht. Der Stromverbrauch hängt aber von vielen Faktoren ab und lässt sich nicht immer exakt prognostizieren. Ruft der Verbraucher die Liefermenge nicht ab, zahlt er umsonst für die nicht genutzte Energie. Benötigt er dagegen mehr Strom als vereinbart, lässt sich dies der Versorger gewöhnlich teuer bezahlen.
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Die verbleibenden Tarife filtert der Finanztip-Rechner nach weiteren Kriterien. Diese haben wir zum 1. März 2022 verändert. Anlass: neue Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). So darf sich ein Vertrag nach Ablauf der Erstvertragszeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und Du darfst ihn jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen. Die Gesetzesänderung wird sich auch auf das Tarifangebot im Markt auswirken – die in der Vergangenheit überwiegend angebotenen Tarife mit einjähriger Laufzeit und fester Vertragsverlängerung darf es schließlich nicht mehr geben.
Unsere Empfehlungskriterien für die Option „langfristige Preisgarantie“ sind diese:
Sind Deine Preise für zwei Jahre garantiert, weißt Du verlässlich, was Du pro Kilowattstunde zahlen wirst. Da die Bundesregierung die Belastung durch Steuern, Umlagen und Abgaben verringern will, ist auch bei einer eingeschränkten Preisgarantie keine Erhöhung wahrscheinlich. Ist die Erstlaufzeit vorbei, verlängert sich ein Vertrag auf unbestimmte Zeit. Du kannst ihn dann aber jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Maximal darf diese nach BGB nur einen Monat betragen. Wir halten ein Minimum von zwei Wochen für verbraucherfreundlich – denn sollte Dich der Anbieter ordentlich kündigen, bleibt genug Zeit, einen neuen Vertrag zu schließen.
Unsere Empfehlungskriterien für die Option „keine oder kurze Preisgarantie“ sind diese:
Mit diesen Einstellungen bekommst Du auch Tarife angezeigt, die keine Preisgarantie haben und damit zumindest die erste Zeit günstig sind – vielleicht auch günstiger als Tarife mit längerer Laufzeit und Garantie. Nach Ablauf der Preisgarantie kann der Anbieter aber natürlich die Preise erhöhen. Besteht keine feste Vertragslaufzeit, kann der Anbieter den Vertrag auch jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von maximal einem Monat wieder lösen – auch wenn eine Preisgarantie noch darüber hinaus bestehen sollte.
Mit Bonuszahlungen für einen Anbieterwechsel versuchen Lieferanten, Neukunden zu ködern. 2023 gibt es wieder einige Tarife mit Boni. Oft heißen sie Neukundenbonus oder Wechselbonus. Klicke in der Ergebnisliste des Stromvergleichs auf das Fragezeichen neben „Jährlicher Abschlag“ – dort siehst Du genau aufgeschlüsselt, ob und welche Boni es für einen Tarif gibt.
Bei hohen Boni sind Tarife häufig nur im ersten Jahr günstig. Die meisten Vergleichsportale berücksichtigten solche Boni standardmäßig für die Reihenfolge der Ergebnisse. Ändert der Nutzer die Voreinstellung nicht, erscheinen Angebote oben in der Ergebnisliste, die wegen des Bonus im ersten Jahr günstig sind. Fällt der Bonus nach einem Jahr weg, ist der Vertrag deutlich teurer.
Viele der günstigen Bonustarife sind aufgrund der Geldgeschenke nicht kostendeckend, haben wir in einer Untersuchung festgestellt. Die entstandenen Kosten kann der Lieferant ab dem zweiten Vertragsjahr wieder hereinholen, wenn der Kunde vergisst zu kündigen. Dazu muss der Anbieter die Preise nicht einmal anheben – sie sind bereits bei Vertragsschluss hoch. Wegen der Boni fällt das kaum auf.
Wenn Du im Finanztip-Stromrechner angibst, Dich an eine „langfristige Preisgarantie“ binden zu wollen, werden Bonuszahlungen in der Ergebnisliste nicht berücksichtigt. Zusätzlich prüfen wir jeden Monat in fünf deutschen Städten, ob unsere Empfehlungen nach unserer Einschätzung kostendeckend sind. Zahlt Dir ein Anbieter im ersten Vertragsjahr hohe Boni, kann es sein, dass er kaum Gewinn oder sogar ein Minus mit dem Tarif macht. Dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er die Preise nach Ablauf der Preisgarantie stärker erhöht. Dann gehört dieser Tarif nicht in unsere Empfehlungsliste für die langfristige Preisgarantie und wir sortieren ihn aus.
Sehen kannst Du einen solchen Tarif aber weiterhin unter der Einstellung „keine oder kurze Preisgarantie“. Dann berücksichtigt unser Rechner alle Boni bei der Anzeige der jährlichen Kosten. Teilweise sind so deutlich höhere Ersparnisse möglich als mit Tarifen ohne eine oder mehrere Bonuszahlungen. Allerdings solltest Du rechtzeitig daran denken, erneut den Anbieter zu wechseln. Vergisst Du dies, kannst Du Dich leicht in einem teuren Tarif wiederfinden.
Erhöht ein Anbieter nach Ablauf der Preisgarantie die Preise in seinem Tarif, muss er Dich darüber informieren. Dann steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Diese Form der Kündigung musst Du selbst schreiben – ein neu gewählter Anbieter kann dies nicht für Dich erledigen.
Tarife, die unseren Kriterien entsprechen, erscheinen in der Empfehlungsliste. Wenn Du Dir weitere Tarife anzeigen lassen möchtest, die wir aber nicht empfehlen, klicke auf den Reiter „Weitere Angebote“. In beiden Listen finden sich sowohl Tarife für konventionellen Strom als auch für Ökostrom. Willst Du Dir nur Ökostrom-Tarife anzeigen lassen, kannst Du dies in der Eingabemaske ankreuzen.
Der Finanztip-Stromrechner präsentiert ausschließlich die für Dich geeigneten Stromtarife. Auf Kundenrezensionen verzichten wir. Denn diese spiegeln nur bedingt, ob ein Versorger in jeder Frage einen guten Service bietet. Häufig bewerten Kunden den neu gewählten Versorger nach dem Vertragswechsel – ohne zu wissen, ob er auch pünktlich und richtig abrechnet oder alle Vertragsbedingungen einhält. In der Vergangenheit haben Stromanbieter auch Belohnungen versprochen, damit Kunden sie bewerten. Das kann die Note beeinflussen, die die Kunden vergeben.
Bei den empfohlenen Angeboten siehst Du zunächst den Preis für eine einjährige Stromlieferung. Willst Du diesen Preis mit dem aus Deinem aktuellen Vertrag vergleichen und eine mögliche Ersparnis ermitteln, benötigt der Finanztip-Rechner eine weitere Angabe: die Höhe Deines monatlichen Abschlags oder die Gebühr aus der jüngsten Jahresrechnung.
Wichtig ist dabei auch, die Verbrauchsmenge möglichst genau anzugeben. Wer seinen Stromverbrauch nicht kennt und daher die Anzahl der Haushaltsmitglieder angibt, sollte sich bewusst sein, dass er den Stromverbrauch nur näherungsweise erfasst. Liegt Dein tatsächlicher Verbrauch über oder unter der im Rechner angegebenen Zahl, ermittelt der Rechner einen zu hohen oder niedrigen Rechnungsbetrag beim neuen Versorger und vergleicht dann diese Kosten mit Deinen aktuellen.
Je genauer alle Daten sind, desto exakter ist natürlich die Berechnung. Wer möglichst präzise rechnen will, sollte am besten seine letzte Jahresabrechnung heraussuchen und dieser sowohl den genauen Stromverbrauch als auch die Rechnungssumme entnehmen.
Bei der Gegenüberstellung der Kosten des neuen Vertrags mit den bisherigen bezieht unser Rechner versprochene Bonuszahlungen mit ein, auch wenn ein Versorger in seinen Bedingungen festlegt, einen bestimmten Bonus erst nach Ablauf eines Jahres zu zahlen.
Sagt Dir ein Tarif zu, kannst Du ihn zumeist online abschließen. Check24 und Verivox sind als Makler tätig und vermitteln zwischen Kunden und Versorgern. Wenn Du diesen Dienst in Anspruch nehmen willst, dann klicke auf den entsprechenden Link im gewählten Angebot. Er führt Dich auf die Seite des entsprechenden Portals.
In der Regel kannst Du auch den gewählten Tarif auf der Seite des Anbieters aufrufen und dort den Vertrag eingehen. Die Konditionen können sich dann aber von denen bei Check24 und Verivox unterscheiden.
Unser Rechner zeigt darüber hinaus auch Tarife, die Du nicht direkt über ihn und die beiden Portale abschließen kannst. In diesen Fällen musst Du Dich direkt an den Anbieter wenden. Die in unserem Rechner angezeigten Preise sollten dann identisch mit denen auf der Seite des Versorgers sein. Grundsätzlich gibt es einen Vorteil, wenn Dir die Portale einen Tarif vermitteln: Hast Du nach Vertragsschluss ein Problem mit dem Stromversorger, helfen Dir Verivox und Check24, es zu lösen.
Von zwei Vertriebswegen raten wir dagegen ab: Wenn ein Versorger Dich anruft oder Dich besucht und mit Dir direkt einen Vertrag schließen will. Lass Dir dann lediglich Unterlagen schicken oder überreichen und vergleiche die beworbenen Tarife anschließend mit anderen, ehe Du ein Angebot annimmst.
Beim Telefonvertrieb von Stromtarifen gilt zudem, dass Du zugestimmt haben musst, zu Werbezwecken angerufen werden zu dürfen. Seit Oktober 2021 müssen Unternehmen nachweisen können, dass Du in das Werbegespräch ausdrücklich eingewilligt hast (§ 7a UWG). Ist das nicht der Fall, ist ein Vertragsabschluss unwirksam. Das hat das Landgericht München I in zwei Urteilen 2017 entschieden (Az. 37 O 5551/17 und Az. 33 O 5550/17). Darüber hinaus reicht es nicht, wenn Du einem Angebot mündlich zustimmst – für Verträge außerhalb der Grundversorgung ist seit Sommer 2021 die Textform vorgeschrieben (§ 41b Abs. 1 EnWG).
Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
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