
Erstaunlich, aber wahr: Das ist Ihr Recht als Onlinekäufer
Wer im Laden einkauft, kann die Ware direkt begutachten. Weil das online nicht möglich ist, hat die Politik dafür einen Ausgleich geschaffen. Wie weit der geht, ist bisweilen erstaunlich.
1. Probeschlafen erlaubt
Online gekaufte Ware können Sie 14 Tage testen und gegebenenfalls zurückschicken. Ausnahmen sind zum Beispiel Produkte, die aus Gründen der Hygiene oder des Gesundheitsschutzes versiegelt sind. Darunter fallen aber keine Matratzen, hat jüngst der Europäische Gerichtshof (C-681/17) geurteilt! Sie haben also das Recht, eine Matratze zwei Wochen probezuliegen.
Im Laden können Sie in der Regel gerade mal fünf Minuten unter den strengen Blicken des Verkäufers liegen. Bei der Onlineware können Sie in Ruhe abwarten, ob die Matratze Ihren Rücken entspannt. Und die Matratze zurückgeben, selbst wenn Sie die Folie entfernt haben. Manche Onlinehändler erlauben freiwillig auch einen längeren Zeitraum.
2. Originalverpackung? Nicht nötig!
Viele glauben, Sie dürften die Produkte nur in der Originalverpackung zurücksenden. Manche Händler – darunter Apple – haben in der Vergangenheit tatsächlich die Rücknahme verweigert, wenn der Kunde die Pappschachtel schon entsorgt hatte. Die Verbraucherzentrale NRW ist erfolgreich dagegen vorgegangen. Es kann sich dennoch lohnen, die Verpackung aufzuheben. Denn manche Händler gewähren dann ein freiwilliges, längeres Rückgaberecht. Und netter ist es auch, die Ware ordentlich wieder zurückzuschicken.
3. Zwei Wochen sind länger als 14 Tage
Ihr gesetzliches Recht zur Rückgabe ist unter Umständen deutlich länger als 14 Tage. Und zwar gleich aus zwei Gründen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist erst am folgenden Werktag. Zweitens haben Sie nach dem Widerruf des Kaufvertrags noch Zeit, die Ware zurückzuschicken. Und zwar weitere zwei Wochen. Wenn Sie das nicht schaffen, darf der Händler die Rücknahme trotzdem nicht verweigern. Sie müssen jedoch damit rechnen, nicht den vollen Betrag zurückzubekommen. Kann der Händler einen Schaden durch die Verspätung nachweisen, darf er die Rückzahlung mindern.
4. Der Verkäufer organisiert die Spedition
Normalerweise muss der Käufer die Retoure organisieren, also die Ware zur Post bringen. Nicht jedoch bei sperrigen Gütern, die per Spedition kamen! Wollen Sie zum Beispiel ein Fahrrad zurückschicken, bitten Sie den Händler, einen Spediteur zu beauftragen, das Rad abzuholen. Den Transport müssen allerdings Sie zahlen, wenn der Händler vor dem Kauf auf die Kosten hingewiesen hat.
5. Der Händler muss zwei Jahre für seine Ware einstehen
Ok: Hier sind Onlinekäufer nicht bessergestellt. Aber es ist wichtig zu wissen: Stellt sich eine Ware als mangelhaft heraus, muss der Händler nachbessern oder für Ersatz sorgen – und zwar zwei Jahre lang. Das gilt auch dann, wenn der Hersteller nur ein Jahr Garantie bietet. Denn die gesetzliche Gewährleistung entfällt dadurch nicht für den Händler. Die Gewährleistung ist besonders praktisch in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf. In dieser Zeit wird angenommen, dass der Schaden zumindest im Ansatz schon beim Kauf vorhanden war. Der Händler muss beweisen, dass es nicht so war. Nach sechs Monaten dreht sich die Beweislast zugunsten des Händlers um.
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Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.
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4 Kommentare
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Hallo Steffen,
irgendwie kann ich ihre Meinung nicht teilen, leider.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein/e „böser“ Politiker*in irgendwie seine Hände hier im Spiel hat. Wie auch?
Das war ein Richter, eine Richterin …keine Ahnung ob Amt- oder Land- oder was weiss ich für ein Gericht. (Ich will das auch nicht recherchieren, ist nicht mein Job, und an meiner Meinung ändert sich dadurch auch nichts.)
Da ist „Recht“ gesprochen worden. Ziemlich kurioses wie ich finde. Habe ich ja oben schon etwas zu gesagt. Sind halt auch nur Menschen, unsere Richter*innen.
Und nichts ist passiert, was ein Politiker zu verantworten hätte!
Ich bin übrigens froh, dass wir sie haben: Unsere Politiker*innen.
Stressiger Job den sie haben. Möchte ich nicht unbedingt machen. Ja, gibt auch Ausnahmen!
Ok und dann noch unsere Verbraucherschützer: Auch gaaanz wichtige Leute.
Hätten wir sie nicht, würden wir sie schmerzhafts vermissen…garantiert!
Und Steffen: Ob sie immer den Verbraucher vertreten? Nein!
Darüber hinaus machen sie natürlich auch Fehler. Gehört auch zum Job.
Ob man so ein Urteil hoch jubeln sollte? Ich sag mal nein.
Ich stimme ihnen weitestgehend zu. Dennoch werden Gesetze von Politikern gemacht. An ihnen ist es, Gesetze so zu formulieren, dass sie klar, bestimmt und weitestgehend unmissverständlich sind. Und es liegt an Politikern, auftretende Gesetzeslücken zu beurteilen und ggf. zu schließen.
Geurteilt hat hier übrigens der Europäische Gerichtshof!
Dieses „Matratzenurteil“ finde ich zweifelhaft.
Man stelle sich vor just die Matratze zu kaufen, wo jemand (oder auch mehrere) schon max. 2 Wochen Probe! drauf geschlafen haben?
Außerdem stelle ich mir die ganze Logistik heftig vor. Da möchte ich auch nicht derjenige sein, der die anliefern muß und (noch schlimmer) wieder abholt. Ob die wohl anständig verpackt ist?
An die ganzen Kilometer darf ich gar nicht denken. (Was würde Greta Thunberg dazu sagen?)
Ich stimme ihnen absolut zu.
Typisches Beispiel für ein Problem, was erst durch Politiker geschaffen wurde, die glaubten, ein anderes Problem lösen zu können. Wem ein Widerrufsrecht wichtig ist, kauft bei Händlern, die ein solches freiwillig einräumen. Wem das nicht so wichtig ist, hat mehr Auswahl und ggf. bessere Preise. Gerade die großen Händler haben schon immer ein freiwilliges Rückgaberecht eingeräumt. Und sie tun es bis heute über das gesetzliche Maß hinaus.
Aber soviel Selbstbestimmungsrecht (Kunde entscheidet, ob ihm ein Rückgaberecht etwas wert ist) war Politikern und sogenannten Verbraucherschützern natürlich ein Dorn im Auge. Das Ergebnis sind dann solche Auswüchse.
Widerruf selbst ohne Verpackung möglich. Absurd und komplett weltfremd. Oder zwei Wochen die Matratze vollschwitzen. Noch absurder.
Und wer bezahlt das? Politiker? Sogenannte Verbraucherschützer? Nein, wir alle als Kunden.