Kaufrecht im Onlinehandel Shopping im Internet: Kenne Deine Rechte

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Online-Shopping kannst Du jeden Einkauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
  • Die Frist läuft, sobald Du die Ware bekommen hast. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Feiertag oder aufs Wochenende, dann endet die Frist am nächsten Werktag.
  • Ist die Ware fehlerhaft, musst Du erst Reparatur oder Umtausch verlangen. Behebt der Verkäufer den Mangel nicht, kannst Du Dein Geld zurückverlangen.

So gehst Du vor

  • Sieh am besten schon vor der Bestellung in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) nach, ob der Verkäufer die Kosten der Rücksendung übernimmt.
  • Gefällt Dir der Online-Kauf nicht, widerrufe den Vertrag innerhalb von 14 Tagen. Die Ware musst Du dann in den nächsten 14 Tagen zurückschicken.

Online-Versandhändler werben besonders gern mit Rabatten und Schnäppchen-Preisen. Doch nicht immer entspricht die zugesandte Ware dem, was Du Dir vorgestellt hast. Wir erklären Dir Deine Rechte und informieren Dich über die wichtigsten Fristen.

Welche Rechte hast Du beim Onlinekauf?

Immer mehr Menschen kaufen Dinge online, da es sehr bequem ist, sich die Sachen nach Hause liefern zu lassen. Im Jahr 2022 wurden im E-Commerce fast 85 Milliarden Euro umgesetzt – das war ein leichtes Minus von 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im deutschen Online-Handel wurden 2022 besonders häufig Fashion & Accessoires und sogenannte Consumer Electronics, also Elektronikartikel wie Smartphones, Tablet,  Computer sowie Zubehör verkauft.

Wichtige Tipps zum Online-Shopping

Wichtig ist es, den richtigen Onlineshop zu finden, denn es gibt auch schwarze Schafe. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste mit 125 Shops wie wish.com oder stilvollberlin.de angelegt, die Du besser meidest. Achte darauf, bei wem Du einkaufst. Das kannst Du in der Regel über das Impressum bei einer deutschen Website leicht feststellen.

Ist der Shop außerhalb der EU, solltest Du ganz sicher sein, dass der Anbieter seriös ist. Denn Deine Rechte lassen sich nicht so leicht durchsetzen wie bei einem Kauf in Deutschland. Beachte bei Käufen im Ausland: In der Regel musst Du 19 Prozent Mehrwertsteuer zusätzlich auf einen Kauf zahlen. Und ab 150 Euro Einkaufspreis (Ware plus Versand) kann auch noch Zoll fällig werden. Außerdem verlangt der Paketdienst einen Aufschlag für die Zollanmeldung.

Für viele bedeutet es ein Ärgernis, wenn das Päckchen zu spät ankommt. Deshalb solltest Du bei der Bestellung auf die Lieferfrist achten. Manchmal wird das genaue Lieferdatum erst auf der Bezahlseite angezeigt. Bestelle besser nur, wenn ein Artikel auf Lager ist.

Tipp: Wenn Du weißt, was Du suchst, lohnt sich immer ein Preisvergleich mit unseren Emp­feh­lungen Idealo oder billiger.de. Manchmal sind die günstigsten Anbieter unbekannt, haben vielleicht nicht so viele Bewertungen. Fake-Shops brauchst Du in aller Regel nicht zu fürchten: Die beiden Portale checken Shops, bevor sie diese listen.

Dir steht ein Widerrufsrecht zu

Bei jedem Kauf von Neuwaren über das Internet steht Dir ein Widerrufsrecht zu, denn es handelt sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft. Das heißt: Du kannst die Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen rückgängig machen (§§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB).

Du musst eindeutig erklären, dass Du den Kauf widerrufen willst. Es reicht nicht aus, die Ware kommentarlos innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken. Einen Grund für die Retoure musst Du nicht angeben. Du kannst den Vertrag zum Beispiel rückgängig machen, wenn Du bei einem anderen Anbieter ein günstigeres Angebot gesehen hast (BGH, 16.03.2016, Az. VIII ZR 146/15). Eine Widerrufserklärung kann so lauten:

Widerrufserklärung:
„Hiermit widerrufe ich den Kauf der am [Datum] bestellten Ware [Kaufgegenstand].“

Dann musst Du noch Deine Adressdaten angeben. Die Widerrufserklärung kannst Du auch der Ware beilegen, die Du zurückschickst. Es gibt dazu vom Gesetzgeber ein Musterformular. Auf dieses Formular müssen die Onlineshops vor der Bestellung hinweisen. Wenn Du den Widerruf ins Paket legst, solltest Du ihn zusätzlich per E-Mail erklären und den Händler um eine Eingangsbestätigung bitten. Dann geht sicher nichts schief.

Widerrufsfrist - Du hast 14 Tage Zeit, den Kauf rückgängig zu machen. Die Frist beginnt, sobald Du die Ware bekommen hast (§ 356 Abs. 2 Nr. 1a BGB). Hast Du nur einen Hinweis durch den Paketboten erhalten, dass Du das Paket am nächsten Tag abholen kannst oder es beim Nachbarn abgegeben worden ist, läuft die Frist noch nicht.

Wurdest Du bei der Bestellung nicht oder nicht richtig über Dein Recht zum Widerruf informiert, hast Du zwölf Monate und 14 Tage Zeit, um den Kauf rückgängig zu machen – gerechnet wieder ab Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 3 BGB). Das Widerrufsrecht steht Dir also nicht ewig zu.

Pakete rechtzeitig zurücksenden

Du musst die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erklärung des Widerrufs zurücksenden. Stichtag ist das Datum, an dem Du das Paket zur Post gebracht hast. Wenn Du die Ware schon per Kredit­karte oder Paypal bezahlt hast, darfst Du nicht abwarten, bis Dir das Geld zurücküberwiesen wurde. Der Händler darf nämlich so lange die Rückzahlung verweigern, bis Du nachgewiesen hast, dass Du die Ware abgeschickt hast (§ 357 Abs. 4 BGB).

Wichtig: Einen Gutschein statt einer Erstattung des Geldes musst Du nicht akzeptieren.

Wer übernimmt die Kosten für die Rücksendung?

Grundsätzlich musst Du die Rücksendekosten übernehmen, also das Porto. Es sei denn, der Händler hat sich bereit erklärt, diese zu übernehmen (§ 357 Abs. 6 BGB). Viele Anbieter bieten diesen Service an und schicken für die Retoure schon einen frankierten Aufkleber mit. Das ist sehr komfortabel – Du musst Deinen Einkauf nur noch beim Paketshop abgeben. Vor einer Bestellung solltest Du Dich über die Rücksendekosten informieren. Dazu findest Du in der Regel etwas in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlineshops. Dann vermeidest Du Ärger über unnötiges Porto.

Welche Rechte hast Du beim Einkauf im Geschäft?

Kaufst Du nicht online, sondern im Geschäft ein, steht Dir kein Widerrufsrecht zu. Denn Du hast vor dem Kauf im Laden die Gelegenheit, die Ware genau anzuschauen.

Beim Einkauf im Geschäft steht Dir auch kein Umtauschrecht zu. Du bist dann auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Als Online-Käufer hast Du also mehr Rechte.

Welche Rechte hast Du bei mangelhafter Ware?

Stellst Du fest, dass die zugesendete Ware defekt oder für Deine Zwecke nicht geeignet ist, kannst Du widerrufen oder eine sogenannte Mängelrüge erheben. Letzteres ist sinnvoll, wenn Du grundsätzlich an dem Kauf festhalten willst oder aber die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist. Dazu wendest Du Dich an den Verkäufer. Er – und nicht etwa der Hersteller – ist dafür verantwortlich, dass die Ware keine Mängel aufweist.

Sollte Dir das erworbene Stück nach 14 Tagen schlicht nicht mehr gefallen, liegt kein Sachmangel vor. Du kannst den Kauf dann nicht mehr rückgängig machen.

Bei sogenannten digitalen Produkten wie Smartphones, Saugrobotern oder Tablets gilt es seit 2022 auch als Sachmangel, wenn das Unternehmen keine Aktualisierungen und Software-Updates zur Verfügung stellt (§ 327f BGB). Unklar ist noch, wie lange Updates angeboten werden müssen, mindestens jedoch zwei Jahre lang.

Erst Nacherfüllung einfordern

Wenn die Ware mangelhaft bei Dir angekommen ist, hast Du vorrangig ein Recht auf sogenannte Nacherfüllung (§§ 437, 439 BGB). Das bedeutet, dass Du wahlweise Reparatur oder eine mängelfreie Ersatzware verlangen kannst.

Kaufst Du zum Beispiel ein neues Tablet und musst Du feststellen, dass die Kamera nicht richtig funktioniert, kannst Du auf Umtausch oder Reparatur bestehen. Informiere den Verkäufer darüber und setze ihm eine Frist von etwa zwei Wochen.

Die Nacherfüllung findet allerdings dort ihre Grenze, wo sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist (§ 439 Abs. 4 BGB). Bei teurer Ware wird der Händler meist darauf bestehen, sie zu reparieren. Mehr als zwei Versuche hat er für die Reparatur aber üblicherweise nicht.

Du kannst Geld zurückbekommen

Kann der Händler den Mangel nicht beheben oder Dir keinen funktionierenden Ersatz schicken, kannst Du den Kaufpreis mindern (§§ 437, 441 BGB). Du bekommst also einen Teil des Kaufpreises zurück. Allerdings sagt das Gesetz nicht, wie hoch diese Minderung sein darf. Verlange einfach einen Teil des Preises zurück, den Du für angemessen hältst.

Ist der Verkäufer damit nicht einverstanden, kannst Du hartnäckig bleiben – er hat schließlich für den Mangel einzustehen. Um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, solltest Du aber versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Du kannst ganz vom Vertrag zurücktreten

Falls der Verkäufer nicht erfolgreich nachgebessert hat, kannst Du vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 2 BGB). Dazu schreibst Du dem Händler, dass Du wegen des Mangels vom Vertrag zurücktreten willst und forderst den Kaufpreis zurück. Gleichzeitig schickst Du die beschädigte Ware wieder zurück.

In einigen Fällen kann es Schadensersatz geben

Um Schadensersatz einfordern zu können, musst Du eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt haben. Wenn sich der Verkäufer innerhalb dieser Zeitspanne nicht rührt, kannst Du auf Schadensersatz pochen (§ 437 Nr. 3 BGB). Dazu muss Dir aber ein Schaden entstanden sein. Haften muss der Verkäufer zum Beispiel für den Differenzbetrag, den Du eventuell bezahlt hast, weil Du die Ware bei einem Konkurrenten nachgekauft hast und diese dort teurer war.

Sind Dir Transportkosten entstanden, kannst Du diese ebenfalls einfordern. Ersetzt werden müssen auch Schäden, die durch den Mangel an anderen Sachen oder Personen entstanden sind. Wenn Du zum Beispiel eine nicht einwandfrei funktionierende Waschmaschine bekommen hast, kannst Du auch verlangen, dass man Dir die zerstörte Kleidung ersetzt.

Auf die Gewährleistungsfristen achten

Es gibt keine spezielle Frist zur Anzeige des Mangels. Das sollte aber unverzüglich passieren, nachdem Du den Mangel bemerkt hast. Die Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Das gilt auch für gebrauchte Waren (EuGH, 13.07.2017, Az. C 133/16).

Die Haftungsdauer für gebrauchte Sachen hingegen kann auf ein Jahr beschränkt sein. Durch eine Garantie kann der Verkäufer längere Gewährleistungsfristen einräumen.

Seit 2022 ist die Verjährung für die Gewährleistungsrechte neu geregelt. Bei einem Mangel, der sich innerhalb der regulären Gewährleistungsfrist gezeigt hat, tritt die Verjährung erst vier Monate nach dem Zeit­punkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat (§ 475e Abs. 3 BGB). Der Ablauf der Verjährungsfrist wird dementsprechend um vier Monate gehemmt. Dadurch soll der Verbraucher genug Zeit für seine Rüge haben, auch wenn sich der Mangel erst kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist zeigt.

Wer muss was beweisen?

Entsteht Streit darüber, ob die Sache von Anfang an einen Mangel hatte oder ob Du die Ware durch unsachgemäße Benutzung beschädigt hast, kommt es darauf an, wer was beweisen muss.

Du kannst Gewährleistungsrechte nur dann geltend machen, wenn die Ware bereits zum Zeit­punkt der Übergabe mangelhaft war. Während des ersten Jahres nach Übergabe der Sache wird zugunsten des Käufers davon ausgegangen (§ 477 BGB). Als Käufer musst Du also weder darlegen, welche Ursache der Mangel hat, noch dass er in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt (BGH, 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15). Die Jahresfrist gilt seit 2022, sie wurde durch die Kaufrechtsreform von ursprünglich sechs Monate auf ein Jahr verlängert.

Ist der Verkäufer der Ansicht, dass der Mangel erst später entstanden ist, muss er das nachweisen. Er muss beweisen, dass Du den Gegenstand zum Beispiel falsch benutzt hast. In dem Zeitraum zwischen der Jahresfrist und der zweijährigen Gewährleistung musst Du den Nachweis erbringen.

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Was gilt bei einem Kauf von privat?

Wenn Du etwas Gebrauchtes von einer Privatperson erwirbst, bist Du in einer rechtlich schlechteren Position als beim Kauf bei einem Händler. Hast Du zum Beispiel bei Ebay etwas von privat ersteigert, kann der Verkäufer die Gewährleistungsrechte ausschließen. Das gilt selbst dann, wenn der Kauf sehr teuer war – etwa bei einem gebrauchten Auto.

Anders ist es beim Kauf des Gebrauchtwagens bei einem gewerblichen Gebrauchtfahrzeug-Händler. Der Unternehmer kann die Gewährleistung lediglich von zwei Jahre auf ein Jahr vertraglich verkürzen, aber Deine Gewährleistungsrechte nicht gänzlich ausschließen.

Aber: Was in der Artikelbeschreibung steht, muss stimmen. Sonst haftet der Verkäufer auch, wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat (BGH,29.11.2006, Az. VIII ZR 92/06).

Stimmen die Angaben in der Beschreibung nicht, bekommst Du Dein Geld zurück. Vorausgesetzt, es gelingt dem Verkäufer nicht, die Ware noch zu reparieren (BGH, 19.12.2012, Az. VIII ZR 96/12).

Was bringt eine Garantie beim Kauf?

Grundsätzlich musst Du zwischen Gewährleistungsrechten und einer Garantie unterscheiden. Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige vertragliche Zusage des Verkäufers. Sie ergänzt damit die Gewährleistungsrechte. Hat Dir der Händler eine Garantie gegeben, so haftet er dafür, dass die gekaufte Sache auch funktioniert. Auch für verschleißbedingte Mängel muss der Verkäufer dann möglicherweise einstehen. Nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln haben Käufer bei Schäden durch Verschleiß hingegen keine Ansprüche.

Du hast ein Wahlrecht, ob Du auf Grundlage der Garantie vorgehen willst oder aber nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Oft sehen die Garantien von Händlern und Herstellern nur vor, dass der Kunde die Beseitigung eines Mangels verlangen, nicht jedoch vom Vertrag zurücktreten kann. Schlagen aber die Garantiereparaturen durch den Händler fehl, kann der Käufer dennoch vom Vertrag zurücktreten – und zwar aufgrund seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Darauf muss der Verkäufer in den Garantiebedingungen hinweisen. Dort muss auch angegeben werden, über welche Dauer und in welchem räumlichen Geltungsbereich die Garantie Schutz bietet. Auch dürfen Name und Anschrift des Garantiegebers nicht fehlen. Du kannst auch verlangen, dass Dir die Garantieerklärung schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger ausgehändigt wird. Durch eine Herstellergarantie erhältst Du einen zusätzlichen Ansprechpartner, an den Du Dich im Fall von Mängeln halten kannst.

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