Sparkasse
Bild: Daniel-Reinhardt, dpa

Die Stadtsparkasse München hat wie zuvor die Sparkasse Nürnberg Zehntausende Kunden herausgeworfen, die bei ihr lukrative, variable Prämiensparverträge abgeschlossen hatten. Die Sparzinsen der Verträge kannten zuletzt zwar nur einen Weg – nach unten. Den Kunden hatten die Sparkassen aber eine schöne Prämie zugesagt – von bis zu 50 Prozent auf die Sparleistung des jeweiligen Jahres. Wer also 1.200 Euro ansparte, bekam dafür 600 Euro Prämie obenauf. Das wird den Sparkassen nun offensichtlich zu teuer: Sie versuchen, die Verträge loszuwerden.

München ist kein Einzelfall. Als gekündigter Kunde sollten Sie die Flinte nicht ins Korn werfen, sondern lieber Ihre Möglichkeiten zum Widerstand prüfen. Dabei sind zwei Fragen wichtig:

Erstens: Darf die Sparkasse mir überhaupt kündigen? Das ist seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus diesem Mai zwar leichter geworden für die Sparkassen – jedenfalls wenn bei den unbefristeten Verträgen die höchste Prämienstufe bereits erreicht ist. Sicher ist es aber nicht.

Zweitens: Hat die Sparkasse genug Zinsen gutgeschrieben? Das ist vielfach nicht der Fall, haben Verbraucherzentralen festgestellt. Die Verträge stammen meist aus der Zeit vor 2004. Erst ab 2004 hat der Bundesgerichtshof genaue Regeln festgelegt, wie Banken und Sparkassen den Zins bei variablen Sparverträgen anpassen müssen. Diese Anpassungen sind den Sparkassen oft misslungen: Die Folge: Viele Kunden können Zinsen nachfordern. Hilfe dabei gibt es in unserem Blog.

Hermann-Josef Tenhagen
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Als Chefredakteur verantwortet Hermann-Josef Tenhagen alle Inhalte und die grundsätzliche Ausrichtung von Finanztip. Er war 15 Jahre Chefredakteur bei der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest). Davor war er unter anderem Nachrichtenchef der Badischen Zeitung und stellvertretender Chefredakteur bei der taz. Er studierte Politik, Volkswirtschaft, Pädagogik und Literaturwissenschaften.

2 Kommentare

  1. Hallo Herr Reinhold,

    Sie zitieren das Urteil des OLG Dresden zu Sparverträgen der Sparkasse Zwickau vom 21. November 2019, Az. 8 U 1770/18 – ein sehr interessantes Urteil.

    Das besondere an den Verträgen war, dass tatsächlich eine Laufzeit von 99 Jahren im Vertrag festgelegt war. Auch die Prämien waren bis zum Ende der Laufzeit angegeben worden. Damit hatte der Vertrag eine festgelegte Laufzeit, entschieden die Richter! Das hatte zur Folge, dass eine ordentliche Kündigung nach Nr. 26 der Allgemeinen Sparkassenbedingungen nicht möglich war.

    Anders zu beurteilen ist es, wenn keine Laufzeit für den Prämiensparvertrag festgelegt wurde. Dann ist eine ordentliche Kündigung nach Erreichen der höchsten Prämienstufe möglich. Dazu die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2019, Az. XI ZR 345/18.

    Ein Vertrag ohne Laufzeit kann aus meiner Sicht nicht einfach gleichgesetzt werden mit einem Vertrag von 99 Jahren Laufzeit. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach dem Urteil des OLG Dresden dürfen die Prämiensparverträge die über 99 Jahre festgelegt sind,
    nicht gekündigt werden.Nun meine Frage:wir haben 3 Prämiensparverträge bei der Sparkasse Dresden,die sie uns alle 3 im Jahre 2020 gekündigt haben.Bei allen 3 Verträgen ist keine Laufzeit festgelegt worden.Zählt das automatisch zu einer Laufzeit von 99 Jahren? Der jüngste Vertrag ist aus dem Jahre 2000.
    Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

    MfG L.Reinhold

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