Lokführer
Bild: IMAGO / Arnulf Hettrich

Womöglich hat auch Dich der Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL kalt erwischt. Nur ein Viertel des Zugverkehrs im Regional- und Fernverkehr konnte die Deutsche Bahn aufrechterhalten. Hier eine Übersicht, welche Rechte Du bei Zugausfällen und Verspätungen durch den Streik hast:

Wenn Du eine gültige Fahrkarte für eine Fernverbindung zwischen dem 11. und 13. August hast und die Strecke vom Ausstand betroffen war, kannst Du das Ticket noch bis 20. August flexibel nutzen – auch bei einem Sparpreis oder Super-Sparpreis. Sitzplatzreservierungen kannst Du kostenfrei umtauschen.

Hatte sich Deine Fahrt durch den Arbeitskampf erledigt, erstattet die Bahn das Ticket kostenfrei. Das geht über dieses Kulanzformular, wenn Du die Fahrkarte online gebucht hast. Mit einer Papierfahrkarte musst Du ins Reisezentrum oder zu einer anderen DB-Verkaufsstelle gehen.

Warst Du trotz des Streiks unterwegs, hat das oft länger gedauert. Dann gelten die üblichen Entschädigungsregeln: bei 60 Minuten Verspätung ein Viertel des Fahrpreises, ab 120 Minuten die Hälfte.

Dazu verwendest Du entweder das Fahrgastrechte-Formular, das Du im verspäteten Zug bekommen hast oder bei der Bahn herunterladen kannst. Oder Du wickelst das über die Bahn-App oder Dein Kundenkonto ab – das ist bei Online-Tickets seit Juni möglich. Musstest Du einen Aufschlag zahlen, um ans Ziel zu kommen, kannst Du Dir auch den erstatten lassen. Bei Wochen- und Monatskarten des Nahverkehrs musst Du die Verspätungen auflisten und kannst diese am Ende der Gültigkeit einreichen.

Kommende Woche will die Gewerkschaft übrigens entscheiden, ob und wann sie weiter streikt. Die Bahn informiert hier über die Lage und aktuelle Ersatzpläne. Für Reisende wurde außerdem die kostenfreie Sonder-Rufnummer 08000 / 99 66 33 eingerichtet.

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Nina C. Zimmermann
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