
Sie quälen sich schon seit Monaten mit Rückenschmerzen zur Arbeit und die wöchentliche Behandlung beim Physiotherapeuten hat auch keine nachhaltige Besserung gebracht? Sie leiden unter einer Depression und haben häufiger das Gefühl, nichts geht mehr? Dann hilft Ihnen vielleicht eine Reha.
Viele kennen die medizinische Rehabilitation nur nach einer Operation. Doch auch wenn Sie nicht im Krankenhaus waren, können Sie Anspruch auf eine Reha haben. Die soll Sie wieder fit für Beruf und Alltag machen.
Rehabilitation – das bedeutet, drei Wochen lang geht es nur um Ihre Gesundheit. Sie nehmen an aufeinander abgestimmten Therapien teil, wie Krankengymnastik, Ernährungsberatung und psychotherapeutische Gespräche.
Mehr als 2,5 Millionen Rehas werden hierzulande Jahr für Jahr beantragt. Ist Ihr Hausarzt erst einmal dafür, sind die Aussichten gut, die Reha auch genehmigt zu bekommen. Fünf von sechs Anträgen gehen sofort durch. Und auch gegen eine Ablehnung können Sie sich wehren.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt
Wenn Sie über eine Reha nachdenken, sollte Ihr erster Gang zum Arzt führen. Und zwar zu dem, der Sie ohnehin behandelt. Die Reha wird nur bewilligt, wenn sie medizinisch notwendig und erfolgversprechend ist. Ideal ist es, wenn Ihr Arzt Ihnen dann auch hilft, die Antragsformulare auszufüllen. Worauf Sie im Antrag noch achten müssen, erklären wir in unserem Ratgeber Reha beantragen.
Welche Stelle für Ihren Reha-Antrag zuständig ist, das variiert: Bei Berufstätigen zahlt normalerweise die gesetzliche Rentenversicherung die Reha; Rentner und nicht erwerbstätige Erwachsene wenden sich an ihre Krankenversicherung. Sie müssen aber keine Angst haben, den Antrag an die falsche Stelle zu schicken. Falls Sie tatsächlich an den falschen Träger geschrieben haben, muss der die Unterlagen innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Stelle weiterleiten. Ihr Antrag geht also nicht verloren. Es kann jedoch deutlich länger dauern, bis er bearbeitet wird.
Sie dürfen die Klinik aussuchen
Ihre Wunsch-Klinik muss allerdings medizinisch geeignet sein, um Ihre Erkrankung zu behandeln. Je genauer Sie begründen können, warum Sie in die genannte Klinik wollen, desto besser. Neben speziellen Therapieangeboten kann zum Beispiel auch Nähe zum Wohnort (um Kontakt zu Angehörigen zu halten) ein gutes Argument für ein bestimmtes Reha-Zentrum sein. Wir haben ein Musterschreiben für die Klinikwahl vorbereitet, das Sie Ihrem Reha-Antrag beilegen können.
Abgelehnt? Widersprechen Sie!
Falls Sie ein Ablehnungsschreiben von Rentenkasse oder Krankenversicherung bekommen, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Legen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein. Um die Frist zu wahren, reicht zunächst ein formloses Schreiben. Anschließend sollten Sie Ihren Widerspruch jedoch begründen. Das geht am besten mit Hilfe Ihres Arztes.
Der Kostenträger erklärt in seinem Schreiben, warum er die Reha ablehnt. Auf diese Begründung sollten Sie eingehen und versuchen, sie zu entkräften. Widersprechen können Sie übrigens auch, wenn Ihr Klinik-Wunsch abgelehnt wurde. Die Chancen, dass Sie Erfolg haben, stehen gut. Mehr als die Hälfte der Widersprüche in Sachen Reha sind wenigstens teilweise erfolgreich.
Unterstützung im Widerspruchsverfahren bekommen Sie auch bei Sozialverbänden oder Fachanwälten für Sozialrecht. Falls Sie mit Ihrem Widerspruch keinen Erfolg haben, bleibt Ihnen noch eine kostenlose Klage vor dem Sozialgericht.
Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.
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3 Kommentare
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Ich dachte immer, dass das nur durch einen Arzt passieren kann. Kann man sich für die Art der Therapie beraten lassen? Es gibt mittlerweile auch Programme für das Rehamanagement.
Ich finde es super auch widersprechen zu können. Ich hoffe, dass in besonderem Fall wie nach eine Krebserkrankung die Reha automatisch in Anspruch genommen werden kann. Das fände ich sehr wichtig.
Es ist gut, darauf hinzuweisen, dass es die Möglichkeit einer Reha gibt. Nicht so gut finde ich, wie hier geradezu dazu animiert wird, eine Reha zu beantragen. Denn am Ende bezahlt nicht die Deutsche Rentenversicherung die Reha, sondern der Steuerzahler. Zumal auch oft die falschen Leute eine Reha erhalten… Langzeitarbeitslose mit „Rückenschmerzen“ beantragen und erhalten alle 4 Jahre eine Reha (ohne Grund! Denn die Reha soll die Arbeitskraft erhalten, was hier ja nicht vorhanden ist), während zwei Bekannte, denen der Partner oder das Kind plötzlich verstorben ist, keine Reha erhalten (weil erst die Möglichkeiten der Krankenkasse ausgeschöpft werden sollen, sprich ambulante psychologische Behandlung, was in so einer Situation kaum hilft).