Alles anzeigenRückforderungen von bereits abgeführten fremdländischen Steuern sind erfahrungsgemäß knifflig und vor allem spesenträchtig. Das lohnt sich nur bei großen Beträgen, was bei Dir offensichtlich der Fall ist.
Viel einfacher wäre es gewesen, Du hättest die Angelegenheit vorher geklärt. Das Problem ist ja hinreichend bekannt. Wenn man vorher weiß, daß größere US-Dividenden im Spiel sind, wählt man sinnvollerweise die passende Depotbank, nämlich eine, die von US-Seite als sog. Qualified Intermediary anerkannt ist. Bei denen braucht man dieses Formular W-8Ben nämlich nicht.
Prinzipiell erfordert die Rückerstattung eine US-amerikanische Steuererklärung, die allerdings typischerweise über eine Bank eingereicht werden muß. Wenn ich Dich recht verstanden habe, habe Deine Depotbank diesbezüglich bereits abgewinkt. Eine international tätige Großbank (etwa die Deutsche Bank) kann Dein Problem sicher lösen - aber dort liegt Dein Depot vermutlich nicht.
Es gibt auch Steuerberater, die auf solche Fälle spezialisiert sind und im Internet dafür werben. Aber auch die dürften nicht umsonst arbeiten, so daß sich die Frage stellt, ob es sich rechnet, einen solchen Dienstleister zu mandatieren.
Ich wüßte noch jemanden, den Du fragen könntest, aber diesen Tip verkneife ich mir wohl besser.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück mit Deiner Rückerstattung und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Dein neuer Tipp zeigt das Problem. Meine Bank (ING) ist als ein sog. Qualified Intermediary anerkannt. Das heißt aber nicht, dass man kein W-8Ben braucht. Davon rede ich die ganze Zeit. Man braucht es dann TROTZDEM, wenn man unter die Ausnahme fällt, dass Staatsangehörigkeit und Steueransässigkeit AUSEINANDERFALLEN.
Und in der Tat: meine Stellschraube ist nun eben letztlich der Steuerberater (den ich separat mandatieren müsste)