Das funktioniert wie beschrieben mit der Einschränkung, dass du nicht zwischen Vorauszahlung von Basis- und Nicht-Basisbeiträgen differenzieren können wirst. Du kannst aber die vier Posten Krankenversicherung von dir und deiner Frau und Pflegeversicherung von dir und deiner Frau jeweils getrennt betrachten, um so auf den "idealen" Vorauszahlungsbetrag zu kommen.
Ein möglicher Fallstrick: achte bei unterjährigen Tarifänderungen genau darauf, welchen Beitrag du voraus zahlen kannst. Du musst zur Berechung den Beitrag von Beginn des Kalenderjahres nehmen und nicht den erhöhten. Zahlst du mehr als drei Jahresbeiträge voraus, funktioniert die Sache überhaupt nicht mehr und das Geld wird stattdessen in dem Jahr abzugsfähig, für das es gezahlt wurde.