PKV-Krankenversicherungsbeiträge 3 Jahre im Voraus - Steuervorteil und ggf. Fallstricke?

  • Hallo,


    ich habe davon gehört, dass es aus steuerlicher Sicht Sinn macht, wenn man bei seiner Krankenkasse (PKV) für 3 Jahre im Voraus die Basis-Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlt. Das führt dazu, dass man im Zahlungsjahr X alle Basisversicherungsbeiträge bei der Steuererklärung UND in den darauffolgenden zwei Jahren dadurch nun die sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusätzlich geltend machen kann (da in diesen beiden Jahren die Basisversicherungsbeiträge nicht geltend gemacht werden, wodurch bis zur Höchstgrenze iHv 1.900€/Person die sonstigen Aufwendungen, wie Haftpflicht-/Unfall-/Lebensversicherung (Altvertrag), angegeben werden können). Hintergrund ist, dass in der Regel ansonsten jährlich bereits die Krankenversicherungsbeiträge die Höchstgrenze erreichen lassen, weswegen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht mehr geltend gemacht werden können.

    Nehmen wir als Beispiel zwei PKV-Versicherte Beamte

    - Gehalt Mann: 40.000€ Brutto; Frau: 34.000€ Brutto

    - PKV-Beiträge (Basisversicherung KV/PV) Mann: 2.200€; Frau: 2.400€
    - sonstige Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen, wie Privathaftpflicht, Unfall-V, PKV-Leistungen über Basisversicherung) Mann: 300€, Frau: 400€

    - die Gehälter werden in den drei Jahren ca. gleichbleibend sein, ggf. steigt das Gehalt in einem Jahr um 2.000€ (beide insgesamt).

    Würde sich eurer Meinung nach im o.g. Fall die PKV-Beitragsvorauszahlung lohnen, da nun die sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden könnten, was eben sonst nie der Fall wäre, oder habe ich womöglich einen Fallstrick übersehen?

  • Das praktiziere ich seit Jahren so. HUK Coburg.

    Dazu kommt noch der Zahlungsnachlass von 4% für Jährliche Zahlungsweise.

    Ist halt ein gewaltiger Finanz-Aufwand 3 Jahresprämien zu stemmen.

    Dazu kommt bei mir das ich einen Alt Tarif MonoSex mit nicht trennbarer Basis+Zusatztarifierung habe.

    Dafür gibt es aber auch einen ordentliche Steuerrückerstattung im Jahr des Aufwandes.

    Es sollen aber nicht jede PKV das Geld annehmen. Hast Du schon bei Deiner? nachgefragt?

  • Ich habe davon gehört, dass es aus steuerlicher Sicht Sinn macht, wenn man bei seiner Krankenkasse (PKV) für 3 Jahre im Voraus die Basis-Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlt.

    Ich weiß nicht, ob das geht.


    Es ist bekannt, daß man Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorauszahlen kann, und es ist auch klar, daß das je nach Sachlage steuerlich günstig ist. Du stellst das in Deinem Beitrag sachlich richtig dar. Ich weiß aber nicht, ob man gezielt die Basis-Versicherungsbeiträge vorauszahlen kann, die implizite "Zusatzversicherung" aber erst im Folgejahr, wodurch dieser Teil des Beitrags dann absetzbar würde. Wäre interessant zu wissen.

    Das führt dazu, dass man im Zahlungsjahr X alle Basisversicherungsbeiträge bei der Steuererklärung UND in den darauffolgenden zwei Jahren dadurch nun die sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusätzlich geltend machen kann (da in diesen beiden Jahren die Basisversicherungsbeiträge nicht geltend gemacht werden, wodurch bis zur Höchstgrenze iHv 1.900€/Person die sonstigen Aufwendungen, wie Haftpflicht-/Unfall-/Lebensversicherung (Altvertrag), angegeben werden können). Hintergrund ist, dass in der Regel ansonsten jährlich bereits die Krankenversicherungsbeiträge die Höchstgrenze erreichen lassen, weswegen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht mehr geltend gemacht werden können.

    Daß mit einer solchen Maßnahme Platz bei den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben geschaffen würde, ist klar. Wie immer muß man natürlich mit spitzem Bleistift nachrechnen. Wenn Du etwas zusätzlich absetzen kannst, sinkt der Effekt ja mit dem Betrag, sprich: Die Vorauszahlung eines Jahresbeitrags spart Dir mehr Steuern als die Vorauszahlung des zweiten und der wieder mehr als die Vorauszahlung des dritten.

    Nehmen wir als Beispiel zwei PKV-versicherte Beamte

    - Gehalt Mann: 40.000€ Brutto; Frau: 34.000€ Brutto

    - PKV-Beiträge (Basisversicherung KV/PV) Mann: 2.200€; Frau: 2.400€
    - sonstige Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen, wie Privathaftpflicht, Unfall-V, PKV-Leistungen über Basisversicherung) Mann: 300€, Frau: 400€


    Würde sich eurer Meinung nach im o.g. Fall die PKV-Beitragsvorauszahlung lohnen, da nun die sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden könnten, was eben sonst nie der Fall wäre, oder habe ich womöglich einen Fallstrick übersehen?

    Wenn Du nur wenig zusätzliche Vorsorgeleistungen abzusetzen hast (etwa die von Dir genannten 400 €), könntest Du im ersten Jahr beispielsweise einen ganzen Jahresbeitrag vorauszahlen, in den nächsten Jahren dann jeweils 8 Monatsbeiträge (also etwa 1500 €). Damit hättest Du für Deine 400 € anderen SonderausgabenPlatz.

    Wenn Du das Geld hast, lohnt sich eine Vorauszahlung. Sie lohnt sich auch noch aus einem anderen Grund: Manche Versicherungen räumen Dir bei der Vorauszahlung einen Beitragsrabatt ein (z.B. 3%). Das wären in Deinem Fall etwa 60 € Ersparnis pro Jahr. 3 Jahresbeiträge sind aber eine Menge Geld (Liquiditätseffekt!). Mach Dir mal eine Excel-Tabelle! Vielleicht hast Du ja nach obigem Schema mit meinem Vorschlag bei geringerem Geldeinsatz den gleichen Effekt.


    Du bekommst ja ein gleichmäßiges Gehalt und nicht etwa (wie mancher Selbständige) ein stark schwankendes), hast also nicht den Bedarf, in einem speziellen Jahr Dein zu versteuerndes Einkommen zu drücken.

  • Würde sich eurer Meinung nach im o.g. Fall die PKV-Beitragsvorauszahlung lohnen, da nun die sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden könnten, was eben sonst nie der Fall wäre, oder habe ich womöglich einen Fallstrick übersehen?

    Fallstricke sind nicht in Sicht. Du wirst aber Schwierigkeiten haben, bei der Vorauszahlung zwischen Basisbeitragsanteilen einerseits und dem Rest andererseits zu trennen. Das wird kein Versicherer machen, der noch ganz bei Trost ist.


    Ist aber vllt. auch nicht nötig. Denn mit diesen Posten

    - AN-Anteile zur Arbeitlosenverversicherung

    - BU-Beitrag,

    - PHV-Prämie

    - KFZ-Haftpflichtprämie
    - Risiko-LV-Beitrag
    ist man u. U. schneller über dem dafür geltenden Limit von 1.900 € p.a., als einem Lieb ist


    Bist Du Beamter oder Selbständiger, taugt die voranstehende Aufzählung nicht oder nur zum Teil. Zu,al beim Seölbständigen das Limt bei 2.800 € liegt.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Das funktioniert wie beschrieben mit der Einschränkung, dass du nicht zwischen Vorauszahlung von Basis- und Nicht-Basisbeiträgen differenzieren können wirst. Du kannst aber die vier Posten Krankenversicherung von dir und deiner Frau und Pflegeversicherung von dir und deiner Frau jeweils getrennt betrachten, um so auf den "idealen" Vorauszahlungsbetrag zu kommen.


    Ein möglicher Fallstrick: achte bei unterjährigen Tarifänderungen genau darauf, welchen Beitrag du voraus zahlen kannst. Du musst zur Berechung den Beitrag von Beginn des Kalenderjahres nehmen und nicht den erhöhten. Zahlst du mehr als drei Jahresbeiträge voraus, funktioniert die Sache überhaupt nicht mehr und das Geld wird stattdessen in dem Jahr abzugsfähig, für das es gezahlt wurde.

  • Außerdem würde ich auch die Opportunitätskosten (d.h. entgangene Zinsen) berücksichtigen und ggfs. Beitragsrückerstattungen, die dann in den Folgejahren anfallen.

    > Reich ist, wer weiß, dass er genug hat. (Laotse)

  • Was gibt es beim Thema PKV Arbeitgeberzuschuss zu berücksichtigen ?

    Nichts. Der läuft monatlich wie üblich und zählt in den jahren, in denen keine Beiträge gezahlt werden, als "Abzug vom Abzug", d. h. der ansonsten abzugsfähige Betragf wird um die AG.Zuschüsse gekürzt, sogar bis ins Minus. Dert Saldo heißt dann "Hinzurechnungsbetrag".


    Wenn durch die jährliche Zahlung ein Beitragsskonto von z. B. 4 % entsteht, gilt das grundsätzlich auch für den AG-Zuschuss. Ausnahme: Der ist schon am Limit "8,15 % der Bemessungsgrenze 5.175 €; Werte für 2024).

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Außerdem würde ich auch die Opportunitätskosten (d.h. entgangene Zinsen) berücksichtigen und ggfs. Beitragsrückerstattungen, die dann in den Folgejahren anfallen.

    Manche Gesellschaften geben für die Vorauszahlung einen Beitragsnachlaß von z.B. 3%. Das kann man als Zins sehen.


    Eventuelle Beitragsrückerstattungen der Folgejahre werden ans Finanzamt gemeldet und dürften als Einkommen zählen (jeweils nur Basisversorgung). Das ist aktuell ja auch schon so.

  • Manche Gesellschaften geben für die Vorauszahlung einen Beitragsnachlaß von z.B. 3%. Das kann man als Zins sehen.

    Stimmt, bei meiner PKV gibt es z.B. aber nur 4% für jährliche Zahlung, d.h. für mehrere Jahre hat man hier keinen zusätzlichen Vorteil.

    Eventuelle Beitragsrückerstattungen der Folgejahre werden ans Finanzamt gemeldet und dürften als Einkommen zählen

    Soweit ich weiß zählt das als negativer Beitrag für die Vorsorgeaufwendungen, d.h. es reduziert den möglichen Vorteil des Ausnutzens der Höchstgrenze in den Folgejahren entsprechend.

    > Reich ist, wer weiß, dass er genug hat. (Laotse)

  • Soweit ich weiß zählt das als negativer Beitrag für die Vorsorgeaufwendungen, d.h. es reduziert den möglichen Vorteil des Ausnutzens der Höchstgrenze in den Folgejahren entsprechend.

    Das mit dem negativen Beitrag kommt hin, aber nicht die Folgerung mit der Reduzierung des Vorteils.

    Angeommen, es wären steuerlich 600 € Rückerstattung. Dann könntest in dem Jahr ihrer Auszahlung nicht nur 1.900 € sonstige Vorsorgeaufwendungen. soweit vorhanden, ansetzen, sondern bis zu 2.500 €, um auf den Höchstsatz von 1.900 € zu kommen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Man muß sich das immer im Einzelfall durchrechnen und auch alles im Kontext sehen. 3 Jahre Vorauszahlung ist eine ganze Menge. Das lohnt sich überschlägig nur dann, wenn das Einkommen (und damit der Steuersatz) wirklich erheblich schwankt.


    Ob die Erstattung formal als Einkommen zählt oder als negativer Beitrag bei den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, macht finanziell zunächst einmal keinen Unterschied. Allerdings erweitert zweiteres den Spielraum bei den Sonderausgaben, was bei zusätzlichem Einkommen nicht der Fall wäre. Spielt für mich keine Rolle. Das möge der für sich ausrechnen, der entsprechend viele Sonderausgaben hat, die bisher nicht unter den Deckel gepaßt haben.

  • Du solltest alle Szenarien einmal vollständig durchspielen, bis hin zur Steuerzahlung. Man darf nicht darf den Effekt des Grenzsteuersatzes nicht vernachlässigen, der bei gleichmäßiger Verteilung auf die Veranlagungsjahre sich stärker bemerkbar macht.

  • Bei einem Beamten dürfte sich das nicht rechnen. Gleichbleibendes Einkommen und nur Krümmelbeiträge in die Restkostenversicherung. Dann nur Basis absetzbar....

    Darauf könnte es hinauslaufen. Keine AN-Beiträge zur Alo-Versicherung, DU- statt BU-Versicherung, rabattierte Kfz- und Privat-Haftpflicht, wenn überhaupt vorhanden. Da bleibt nicht viel übrig zum Absetzen in den KV-beitragsbefreiten Jahren.


    Aber es gibt auch Leute, die drehen sogar für Krümel das ganz große Rad.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt