Hallo,
ich habe davon gehört, dass es aus steuerlicher Sicht Sinn macht, wenn man bei seiner Krankenkasse (PKV) für 3 Jahre im Voraus die Basis-Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlt. Das führt dazu, dass man im Zahlungsjahr X alle Basisversicherungsbeiträge bei der Steuererklärung UND in den darauffolgenden zwei Jahren dadurch nun die sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusätzlich geltend machen kann (da in diesen beiden Jahren die Basisversicherungsbeiträge nicht geltend gemacht werden, wodurch bis zur Höchstgrenze iHv 1.900€/Person die sonstigen Aufwendungen, wie Haftpflicht-/Unfall-/Lebensversicherung (Altvertrag), angegeben werden können). Hintergrund ist, dass in der Regel ansonsten jährlich bereits die Krankenversicherungsbeiträge die Höchstgrenze erreichen lassen, weswegen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht mehr geltend gemacht werden können.
Nehmen wir als Beispiel zwei PKV-Versicherte Beamte
- Gehalt Mann: 40.000€ Brutto; Frau: 34.000€ Brutto
- PKV-Beiträge (Basisversicherung KV/PV) Mann: 2.200€; Frau: 2.400€
- sonstige Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen, wie Privathaftpflicht, Unfall-V, PKV-Leistungen über Basisversicherung) Mann: 300€, Frau: 400€
- die Gehälter werden in den drei Jahren ca. gleichbleibend sein, ggf. steigt das Gehalt in einem Jahr um 2.000€ (beide insgesamt).
Würde sich eurer Meinung nach im o.g. Fall die PKV-Beitragsvorauszahlung lohnen, da nun die sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden könnten, was eben sonst nie der Fall wäre, oder habe ich womöglich einen Fallstrick übersehen?