Beiträge von bamf

    Die Marktlokations ID ist Eindeutiger in der Kommunikation der Versorger untereinander.

    Ich verstehe nicht, was du von mir willst. Wenn ein Anbieter nach meiner MaLo ID fragt, dann teile ich die mit, ansonsten nicht. Deine Beiträge hier sind völlig überflüssig.



    Den Betrag einfach bei der Schlussrechnung abziehen, halte ich für wenig zielführend. Das läuft alles maschinell und für die bist du dann ein säumiger Zahler. Ob man das dann übers Mahnverfahren klären kann, halte ich für fraglich.


    Vielleicht macht es Sinn, Maingau eine Rechnung und dann eine Mahnung zukommen zu lassen? Dann reagiere ich auf den gerichtlichen Mahnbescheid von Maingau mit einem eigenen gerichtlichen Mahnbescheid.

    Ich habe heute nochmals bei Stromnetz Berlin angerufen. Dort hat man mir mitgeteilt:


    Maingau hat 14 Tage Zeit gehabt, den Wechsel aus der Grundversorgung zu beauftragen. Das ist die gesetzliche Frist. Diese hat am 03.04. begonnen, denn da hat Maingau die erste Anfrage an Goldgas gestellt.


    Maingau hat sich aber erstmalig am 23.04. an Stromnetz Berlin gewendet. Also 20 Tage später.


    Maingau ist hier also voll verantwortlich für alles, was schiefgelaufen ist.


    Der entstehende Schaden zu meinem Nachteil wird etwa 140€ betragen.


    Einfach den Schadenersatz direkt bei der Schlussrechnung geltend machen und den Betrag abziehen und auf das Mahnverfahren reagieren? Oder gleich auf Schadenersatz klagen? Kann ich das ohne Anwalt machen?

    Hallo,


    ich habe kürzlich einen Stromanbieterwechsel von Goldgas zu Maingau Energie beauftragt.


    Maingau hat daraufhin meinen alten Vertrag zum 10.04. gekündigt und die Belieferung ab 11.04. angekündigt.


    Am 11.04. habe ich eine Mail von Maingau erhalten:


    Code
    Sehr geehrte Damen und Herren  ,
    zunächst einmal möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen. Es entspricht nicht unserem Anspruch, unsere Kunden warten zu lassen. Leider kommt es bei unserem voll automatisierten Wechselprozess in Verbindung mit anderen Marktteilnehmern – wie etwa Ihrem Netzbetreiber – gegebenenfalls zu manuellen Anpassungen. Teilweise müssen diese in aufwendigen Einzelfallklärungen gelöst werden und das kostet Zeit. Sollten Sie in den kommenden Tagen eine Nachricht von Ihrem Grundversorger erhalten, machen Sie sich bitte keine Sorgen, wir sind an Ihrem Wechsel zur MAINGAU Energie dran und melden uns so schnell wie möglich mit neuen Informationen zu Ihrem Energietarif wieder bei Ihnen.  


    Dann habe ich gewartet, dass Maingau sich meldet. Nichts ist passiert. Also habe ich am 23.04. bei Maingau angerufen. Dann hieß es plötzlich, man würde die Kündigungsbestätigung des Vorversorgers und die Vertragsbestätigung des Grundversocgers benötigen. Also sofort beides per Mail und Fax hingeschickt.


    Jetzt hat mir Maingau als Belieferungsbeginn den 15.05. bestätigt. Ich habe mich beschwert und verlangt, die Belieferung rückwirkend zum 11.04. anzumelden.


    Nun erklärt mir Maingau, Stromnetz Berlin hätte die rückwirkende Anmeldung abgelehnt. Das ist eine Lüge, ich habe mit Stromnetz Berlin telefoniert und dort sagte man mir, eine rückwirkende Anmeldung wäre in der Regel überhaupt kein Problem, Maingau müsse sich einfach dort melden.


    Jetzt erzählt Maingau mir, aufgrund gesetzlicher Fristen wäre eine frühere Anmeldung nicht möglich. Es geht wohl um die Kündigungsfrist beim Grundversorger. Dort habe ich aber nie einen Vertrag abgeschlossen, dieser hat ja nur übernommen, da Maingau es verkackt hat.


    Was kann ich nun tun? Wer kommt für den Schaden auf, der mir bis dahin entsteht? Der Tarif beim Grundversorger kostet fast doppelt so viel, wie ich bisher bezahlt habe.

    Ohne Bedingungen. Höchstbetrag 50000€. Und ohne jede Garantie. Aber da das ja sowieso ein Verrechnungskonto ist, kann man sein Geld jederzeit in einen Geldmarkt-ETF umschichten und umgekehrt. Für 1€ Gebühr. €STR Zinssatz liegt bei 3,9%.


    Einlagensicherung ?

    Wie überall auch 100000€. Mein Verrechnungskonto lag bisher bei der Solarisbank, jetzt bei der Deutschen Bank.

    Hier hat das jemand mal wunderbar aufgedröselt:

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    Wie man schon vermuten konnte, findet die Monetarisierung wohl durch Datenhandel statt.

    Ich möchte hier mal die Diskussion über diesen neuen Anbieter eröffnen: https://www.gigafiber.io/


    Der Glasfaser-Anschluss selbst soll komplett "kostenlos" sein, ist aber an sehr interessante Bedingungen geknüpft:

    Zitat

    Das Unternehmen finanziere sich, indem man "die Zahlungswege " revolutioniere, heißt es. Das Angebot gilt deshalb auch nur bei "Nutzung des kostenfreien Paymentproviders. Als Gegenleistung für die Unentgeltlichkeit laufen wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Nebenkosten, Strom, aber auch Darlehenszahlungen über den von Giga Fiber zur Verfügung gestellten Payment-Service." Einzelne Zahlungen würden zusammengefasst, woran ein Partner von Giga Fiber verdient. Doch Vorsicht: "Verstößt Du während der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gegen diese Pflichten, bist Du uns anteilig zum Ersatz der Kosten für den Hausanschluss verpflichtet, da wir diesen durch das hier geschilderte Prozedere finanzieren."


    Die GIGA FIBER GmbH gehört zu 100% der GIGA FIBER Optic Products L.L.C. aus Dubai, wie z.B. hier erklärt wird.


    Was ist davon zu halten? Gab / gibt es schon irgendwo ähnliche Geschäftsmodelle, die funktionieren? Was bedeutet das am Ende für den Kunden?

    Hallo,


    mal rein hypothetisch folgendes Szenario, weil das hier gerade Gesprächsthema war:


    Ich bestelle bei einem Händler ein bestimmtes Produkt und bezahle.


    Der Händler schickt mir ein völlig anderes Produkt zu. Weil er im Shop das falsche Produkt gelistet, IDs vertauscht hat, was auch immer.


    Nun ist das ja von meiner Seite kein Widerruf oder Retoure. Ich habe etwas bekommen, das ich nicht bestellt habe und die eigentliche Lieferung steht noch aus.


    Kann der Händler verlangen, dass ich das nicht bestellte Produkt zurücksende? Ich würde einfach sagen: Lasst es abholen oder es bleibt hier liegen. Ich laufe nicht extra wegen eures Fehlers zur Post.


    Wenn der Händler darauf besteht, dass ich das Produkt zurücksende, hole ich mir das Geld per Chargeback zurück. Denn der Kaufvertrag wurde ja einseitig seitens des Händlers nicht erfüllt. Wenn er sein falsch geliefertes Produkt zurückhaben will, soll er halt eine DHL-Abholung beauftragen. Oder einen Kurier, denn möglicherweise habe ich ja gar keine Lust, das wieder zu verpacken.


    Wie ist da die rechtliche Lage?

    Ja, ich habe Nachforschungsaufträge bei der Post gestellt. Was bei nem Brief ohne Sendungsverfolgung natürlich völlig aussichtslos ist.


    Man kann mir problemlos verschlüsselte Emails schicken. PGP-Schlüssel und S/MIME Zertifikat sind öffentlich verfügbar.


    Wenn die SCHUFA technisch dazu nicht in der Lage ist, soll sie halt kostenpflichtige Einwurf-Einschreiben versenden. Kann ich das rechtlich irgendwie einfordern?


    Dass die Post das verloren hat, ist ja nicht mein Problem. Die SCHUFA muss doch irgendwie sicherstellen, dass sie einen Dienstleister wählt, der solch sensible Informationen sicher und zuverlässig übermittelt?

    Hallo,


    es ist mir jetzt zum zweiten Mal passiert, dass eine angeforderte SCHUFA-Auskunft auf dem Postweg verlorengegangen ist.


    Bedeutet: Ich habe eine SCHUFA Datenkopie angefordert. Nach ein paar Tagen habe ich von der Post die Info bekommen, dass ein Brief zu mir unterwegs ist. Inkl. Bild des eingescannten Briefumschlags.


    Ich rufe drei Tage später bei der SCHUFA an, frage, wann die Auskunft denn nun endlich kommt. Antwort: Das kann bis zu 3 Wochen dauern.


    Es soll also bis zu 3 Wochen dauern, einen Brief zuzustellen. Nachdem er bereits bei der Deutschen Post angekommen ist und gescannt wurde.


    Beide Briefe kamen bis heute nicht an.


    Beim Anfordern der Datenkopie schreibt die SCHUFA:


    Zitat

    Wir weisen zudem darauf hin, dass die Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) zum Schutz Ihrer Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter postalisch übermittelt wird.


    Auf den ersten Brief warte ich jetzt seit 5 Monaten. Auch dieser wurde mir durch die Post mit Scan des Umschlags angekündigt.


    Braucht die Deutsche Post wirklich ein halbes Jahr, um einen Brief zuzustellen? Inwiefern kann hier davon ausgegangen werden, dass der Brief nicht unbefugten in die Hände gefallen ist, die nun umfangreiche Daten zu meinen Konten und Kreditkarten erlangt haben?


    Wäre eine E-Mail nicht sicherer gewesen als ein Brief, der fast ein halbes Jahr irgendwo in Deutschland unterwegs ist und vermutlich nie ankommt? Warum soll ein normaler Brief ohne Sendungsverfolgung überhaupt irgendwelchen DSGVO-Ansprüchen genügen?


    Irgendwo müssen die Briefe gelandet sein. Bei mir sind sie nie angekommen. Aber sie enthalten höchst sensible Informationen. Was kann ich hier tun? Kann ich die SCHUFA zwingen, künftig Auskünfte per Einschreiben zu versenden? Oder einfach per Mail?


    Warum darf die SCHUFA solche Informationen überhaupt per normalem Brief versenden? Eine E-Mail würde nichts kosten und würde mich sofort erreichen. Ab wann kann ich Schadenersatzansprüche geltend machen?

    Unseriöser kann man sich als Firma kaum geben, als einen Server bei der Datenkrake Discord zu betreiben.


    Wenn die Community sowas benötigt, baut man es selbst auf. Andernfalls eben nicht.

    Aber die wenigsten werden sich in fünf(!) Monaten schon wieder damit beschäftigen wollen. Also sinkt mit jedem weiteren Monat die Effektiverzinsung.

    Es wird schon einen Grund haben, warum sich bei der ING eine interne Umbuchung nicht als Terminüberweisung tätigen lässt.


    Da muss man sich halt nen Kalendereintrag machen, um das Geld am 31.10. wieder abzuziehen.

    Ich halte das für sinnvoll.


    Man weiß nie, ob die eigene Hausbank nicht plötzlich ihr Geschäftsmodell ändert, Leistungen streicht oder kostenpflichtig macht, die man benötigt etc. und es erforderlich macht, dass man die Bank wechselt.


    Die Eröffnung eines Girokontos triggert aber immer den SCHUFA-Algorithmus, bedeutet der Score sinkt etwas.


    Das ist natürlich blöd, wenn das zu einem ungünstigen Zeitpunkt passiert, man z.B. in einem halben Jahr einen Kredit aufnehmen, umziehen, eine Kreditkarte beantragen etc. möchte.


    Besser, man hat ein paar Girokonten bei verschiedenen Banken, so dass man problemlos ein Konto kündigen kann, das nicht mehr den eigenen Anforderungen entspricht. Die eröffnet man in weiser Voraussicht, wenn man weiß, dass man in den nächsten 1-2 Jahren nichts tun möchte, wofür die SCHUFA abgefragt wird. Der Score erholt sich in der Zeit wieder.


    Und die Konten, die Geldeingang erwarten, um kostenlos zu bleiben, füttert man einfach monatlich mit Daueraufträgen im Kreis. Funktioniert hier schon seit Jahren einwandfrei. Und mein Score ist trotz 4 Girokonten mit Dispo und Verfügungsrahmen im hohen fünfstelligen Bereich schon wieder bei 99,7%.