Mach, was Du willst. Das ist Deine Sache. Ich schmunzle ob des Freistellungsauftragsbingos.
Naja, so völlig abwegig finde ich das nun wieder nicht, wenn ich versuche die Anlage KAP zu vermeiden. Bei den drei betroffenen Depots bei zwei unterschiedlichen Banken kann ich nunmal nicht vorhersagen, wann und wieviel Gewinne/Verluste ich mit dem Verkauf von ETFs und Aktien erziele. Wenn ich gegen Ende des Jahres feststelle, dass ich noch ungenutzten Freibetrag herumliegen habe und durch das "Bingo" Arbeit bei der Steuererklärung spare, finde ich das ziemlich lukrativ. Für die KAP muss ich ja sämtliche Erträge aller Konten und dergleichen nachweisen, egal, ob die von Bankenseite (bei fehlendem Freistellungsauftrag) schon abgegolten sind oder nicht. Da kommt dann bei mir schon ein bisschen Mehrarbeit zusammen, und Steuerklärungen gehören jetzt nicht zu meinen persönlichen top 10 Lieblingsbeschäftigungen.
Aber in diesem Jahr ist es natürlich meine eigene Blödheit, zu spät kontrolliert zu haben, ob ich nicht insgesamt mit meinen verteilten Freibeträgen über dem Maximum liege. Kein Thema.
Nö, Du mußt es nicht, wenn kein Spezialfall vorliegt. Genau das ist ja der Vorteil der Abgeltungsteuer. Ich habe - völlig legal - schon lang keine Anlage KAP eingereicht.
Genau mein Punkt Meine letzte KAP ist auch Jahrzente her
Deine Kapitalerträge werden nur ausschließlich höchstens mit 25% Kapitalertragsteuer +Soli+Kirchensteuer belastet.
Der persönliche Steuersatz kommt nur zur Anwendung, wenn du mit deinen gesamten Einkünften nicht höher als 25% besteuert wirst.
Und da ist nochmal der Teil, der mir fehlte. Dank an euch, dass ihr das nochmal klargestellt habt.