Im Kern: Sondertilgung ist immer genau das, also eine reine zusätzliche/extra Tilgung, keine Zinszahlung!
Perfekt, das wollte ich wissen. Danke dir ![]()
Im Kern: Sondertilgung ist immer genau das, also eine reine zusätzliche/extra Tilgung, keine Zinszahlung!
Perfekt, das wollte ich wissen. Danke dir ![]()
Ich möchte gerne im Detail verstehen, wie eine Sondertilgung funktioniert, insbesondere ob man mit einer Sondertilgung - wie der Name suggeriert - wirklich nur tilgt oder eigentlich eine Extrarate bestehend aus Tilgung+Zinsen einbringt?
Als Beispiel ein Kredit über 100.000 EUR, 10 % Zinsen:
Wenn ich 5000 EUR Sondertilgung leiste, ist die Restschuld dann bei
1) (100.000 - 5000) * 1,1 = 104.500 EUR
oder bei
2) 100.000 * 1,1 - 5000 = 105.000 EUR
Danke ![]()
Ich hoffe ich habe zu später Stunde nicht zu schnell gelesen, aber ich glaube meine Frage war wohl nicht genau genug formuliert. Mir geht es nicht um das Zinsänderungsrisiko, sondern darum, dass ein Geldmarkt-ETF scheinbar keine festes Fälligkeitsdatum hat, zu dem ich garantiert wieder meine Kapitalanlage zurück bekomme, so wie es bei der Fälligkeit einer Staatsanleihe der Fall ist?
Beispiel Staatsanleihe mit fiktiver Fälligkeit 01.01.2024, Zinsen erstmal außen vor:
Ich lege 5000 EUR an, Kurs 100%. Ich weiß, dass ich am 01.01.2024 (Fälligkeit) die 5000 EUR wieder bekomme, egal wie sich der Kurs entwickeln sollte.
Bei einem Geldmarkt-ETF scheint es aber gar kein Fälligkeitsdatum zu geben? Wie/wann bekomme ich da also meine 5000 EUR wieder sicher zurück?
Wahrscheinlich funktioniert ein Geldmarkt ETF einfach anders, aber wie konnte ich bisher nicht rausfinden. Danke ![]()
Hallo zusammen,
ich lese immer wieder - zuletzt ja auch im Newsletter - über Geldmarkt ETFs. Eine Frage bleibt mir aber immer unbeantwortet:
- Eine normale Staatsanleihe hat ein Fälligkeitsdatum, zu dem ich 100% wieder bekomme. Kursrisiko nur bis zur Fälligkeit.
- Ein Geldmarkt-ETF scheint kein Fälligkeitsdatum zu haben. Wie komme ich also sicher an das Kapital, was ich dort angelegt habe? Habe ich da nicht dauerhaft ein Kursrisiko? Und wann zahlt ein Geldmarkt-ETF eigentlich Zinsen aus?
Bei Flatex gibt es eine Grenze pro Ausführung Sparplan, die auf jeden Fall unter 1000 EUR liegt (Lastschrift, aber denke nicht, dass es daran liegt). Workaround: Einfach 2 Sparpläne, Monatsanfang und Ende machen (viele Sparpläne ohne fixe Ausführungskosten). Was damit dann aber gesamt mgl ist, weiß ich nicht.
Danke euch allen, entschuldigt meine späte Antwort.
Was soll die Versicherung denn abdecken? Besondere Verpflegung? Besondere Unterbringung? Wahlarzt?
Hauptanlass für uns ist die Arztwahl und überhaupt Spezialisten zu bekommen, die man als gesetzlicher sonst nicht bekommen würde.
Referat Janders Dr. Schlemann Dankeschön, die Seite schaue ich mir mal an!
Hallo Community,
wir sind als Familie gesetzlich versichert, für den Nachwuchs möchte ich gerne eine private Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Jetzt gibt es z.B. bei Stiftung Warentest nur Tests der Erwachsenentarife. Wie bewerte ich also die Tarife für Kinder? Ich meine es gibt so eine Art Ratingagenturen, die die Leistungen von Versicherungen klassifizieren - ist das evtl. eine Möglichkeit? Wie heißen die, wie komme ich da ran?
Paragraph 31 und 32 EStG.
Klasse, danke dir ![]()
Ich bin auch bei Variante C).
Das Kindergeld wird vollständig an ein Elternteil ausgezahlt. Beide haben jedoch 0,5 Freibeträge. Formal muss derjenige, der das Kindergeld bekommt, die Hälfte an das andere Elternteil zahlen.
Schau mal in den zitierten Post von TheBat, da gibt es dann auch die Quelle ![]()
Danke euch beiden!
C) Jeder bekommt einen halben Freibetrag und jeder bekommt das halbe Kindergeld angerechnet, unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde. Zivilrechtlich hast du einen Ausgleichsanspruch über das halbe Kindergeld an Emma.
Kann ich mir auch gut vorstellen. Aber: Hast du eine Quelle dafür? Überall finde ich erklärt, dass jeder den halben Kinderfreibetrag bekommt, aber wie genau das Kindergeld angerechnet wird, konnte ich bisher nicht finden.
Hallo zusammen,
ich möchte gerne verstehen, wie die Günstigerprüfung / Verrechnung des Kindergelds mit dem Kinderfreibetrag bei unverheirateten Paaren funktioniert. Betrachten wir exemplarisch das Paar Emma und Tom.
(A) Bekommt Tom, der ja nicht das Kindergeld erhält, jetzt rechnerisch 147 EUR monatlich durch den Kinderfreibetrag, d.h. rechnerisches monatliches Haushaltsplus = 219 EUR Kindergeld an Emma + 147 EUR Vorteil durch Kinderfreibetrag für Tom = 366 EUR?
(B) Oder wird der Vorteil durch den Kinderfreibetrag für Emma und Tom berechnet, also 147 EUR * 2 = 294 EUR und dann das bereits gezahlte Kindergeld von 219 EUR gegengerechnet, d.h. 294 - 219 = 75 EUR gibt es rechnerisch monatlich noch für die Haushaltskasse? Aber wie würden die 75 EUR dann bei Emma und Tom ankommen? Würde Emma von Finanzamt nichts mehr bekommen (da sie ja schon das Kindergeld bekommt) und Tom bekommt dann die 75 EUR?
Danke euch!
-17,6%, wer bietet mehr?
-20,25 %
Ich hatte auch kurz überlegt förderungsschädlich zu kündigen, aber denke das schlimmste ist jetzt ja schon passiert. Per Riester fällt in der Ansparphase ja keine Kapitalertragssteuer an, somit mehr Zinseszins als wenn man jetzt raus geht und selbst anlegt?
P.S.: Wurde bei Fair Rürup eigentlich während Corona auch etwas verkauft?
Wenn man nun richtig fies argumentiert, bietet sich der Sutor sogar die Möglichkeit das Konto bewusst knapp UNTER der 2% Marke zu halten, um dem Kunden im Zweifel kein Geld auszahlen zu müssen.
Ein sehr interessanter (positiv gemeint) Gedanke!
Warum sollte man?
Gibt es dann nicht höhere Aktienquote und die Möglichkeit, trotzdem wieder zurückzudrehen, d.h. mit 67 in Rente? Habe aber auch nur überflogen, Fairr ist bei mir erstmal durch bzw. Riester allgemein ![]()
Bitte erzähle mehr davon.
Ich übernehme das mal. Habe mich noch nicht wirklich damit auseinandergesetzt, freue mich über Meinungen/Tipps/Input. Ich hatte bisher 65 als Renteneintrittsalter angegeben.
Mailanhang (ursprünglich ein PDF):
ZitatAlles anzeigenKundeninformation
zur Möglichkeit der Verlegung des Auszahlungsbeginns bei
Raisin Pension Riester Altersvorsorgeverträgen
Gute Nachrichten für alle Raisin Pension Riester Kunden: Die Sutor Bank gewährt allen Kunden, die sich
beim Beginn der Auszahlungsphase ihres Altersvorsorgevertrages für das 83. Lebensjahr entschieden ha-
ben oder sich zukünftig zu einer Verschiebung auf das 83. Lebensjahr entscheiden, per sofort und dauerhaft
einen Rabatt in Höhe von 50% auf die Kontoführungs- und Depotgebühr.
Darüber hinaus wird Kunden durch eine Anpassung in den Riester-Vertragsbedingungen jetzt die Möglich-
keit geboten, den Auszahlungszeitpunkt ihrer Riester-Rente deutlich flexibler zu gestalten.
Auf Antrag des Kunden kann während der Ansparphase der Beginn der Auszahlungsphase aufgeschoben
und unter bestimmten Voraussetzungen wieder vorgezogen werden.
Aufschieben der Auszahlungsphase
Ein Aufschieben der Auszahlungsphase ist maximal bis zum ersten des Monats zulässig, in dem der Kunde
sein 83. Lebensjahr vollendet. Ein entsprechender Antrag muss mindestens 13 Monate vor dem ursprüng-
lich vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase gestellt werden. Das Recht des Kunden, zur Änderung der
Beiträge und zum Ruhen des Vertrages gilt natürlich auch im Fall der Verlängerung der Ansparphase durch
Aufschieben der Auszahlungsphase.
Hinweis: Wird der Beginn der Auszahlungsphase aufgeschoben, ist ein dem Kunden ggf. garantierter
Rentenfaktor sowie eine ggf. für den Tod in der Auszahlungsphase vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung
grundsätzlich nicht mehr gültig. Stattdessen gilt der zum neu gewählten Beginn der Auszahlungsphase gülti-
ge Rentenfaktor. Der garantierte Rentenfaktor und die ggf. für den Tod in der Auszahlungsphase vereinbarte
Hinterbliebenenversorgung leben allerdings wieder auf, wenn der Kunde den Auszahlungsbeginn im Laufe
des Vertrages im Einklang mit den nachfolgend beschriebenen Bedingungen wieder auf den ursprünglich
vereinbarten Beginn vorzieht, vorausgesetzt, ein während der Vertragslaufzeit neu vereinbarter Auszah-
lungsbeginn liegt niemals vor dem bei Vertragsabschluss festgelegten Auszahlungsbeginn.
Vorziehen des Beginns der Auszahlungsphase
Das Vorziehen des Beginns der Auszahlungsphase vor den im Antrag ursprünglich festgelegten bzw. vor
einen nachträglich von dem Kunden gewählten Beginn ist grundsätzlich nur möglich, wenn alle folgenden
Bedingungen erfüllt sind:
• der neue Auszahlungszeitpunkt liegt weiterhin nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres
• die Mindestlaufzeit von 12 Jahren in der Ansparphase ist weiterhin erfüllt
• das Depotvolumen am Bankarbeitstag nach Eingang des Änderungsauftrages bei der Bank liegt
mehr als 2 % über der Summe, der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Altersvorsorgebeiträge
(eigene Beiträge und Zulagen) einschließlich Zusatzzahlungen und Eingänge aus Kapitalübertra-
gungen
• das Depotvolumen zum Zeitpunkt des Eingangs des Änderungsauftrages bei der Bank beträgt
mindestens 10.000,00 EUR
• die Beantragung erfolgt zu einem der beiden folgenden Zeitpunkte:
a) zwischen dem 13. und 24. Monat vor dem neuen Auszahlungsbeginn oder
b) mindestens fünf Jahre vor dem neuen Auszahlungsbeginn.
Weiterführende Informationen zu den Auswirkungen einer Verlegung des Auszahlungsbeginns in Bezug auf
das derzeitige Anlagemodell finden Sie unter http://www.sutorbank.de/raisin-pension-riester-fonds.
Inhalt der Mail:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Frau Musterfrau/Herr Mustermann,
gute Nachrichten für alle Raisin Pension Riester Kunden: Die Sutor Bank gewährt allen Kunden mit einem Auszahlungsbeginn im 83. Lebensjahr per sofort und dauerhaft einen Rabatt in Höhe von 50 % auf die fixe Kontoführungs- und Depotgebühr. Dies ist unabhängig davon, ob Sie diesen Auszahlungsbeginn bereits festgelegt hatten oder auf diesen verschieben.
Die Möglichkeit, während der Ansparphase den Auszahlungsbeginn zu verschieben, wurde von der Sutor Bank in Ihrem Riester-Vertrag vereinfacht. Die Bedingungen für eine Verschiebung sind nun detailliert aufgeführt und somit für Sie einfacher nachzuvollziehen.
Hervorzuheben ist darüber hinaus, dass Sie auch bei einer Verschiebung des Auszahlungsbeginns auf das 83. Lebensjahr den bei Vertragsabschluss zugesagten garantierten Rentenfaktor nicht mehr verlieren, sondern dieser bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Gültigkeit behält. Eine vollständige Übersicht über die neuen Möglichkeiten finden Sie im Merkblatt der Sutor Bank im Anhang.
Durch das Hinausschieben des Auszahlungsbeginns auf das 83. Lebensjahr und der damit einhergehenden Verlängerung der Vertragslaufzeit kann sich der Anteil des in Aktienfonds investierten Kapitals erhöhen.
Mit dem Schnellrechner können Sie nachvollziehen, wie die Veränderung der Restlaufzeit auf Ihre aktuelle Ziel-Aktienquote wirkt und die Änderung beauftragen:
(Link zu https://fairr.raisin-pension.de/login/?ref=%2F…hlungsbeginn%2F )
Ein garantierter Rentenfaktor und eine Hinterbliebenenabsicherung können bei Rentenbeginn mit 83 nicht vergeben werden, aber:
So können Sie Ihren aktuellen garantierten Rentenfaktor und die aktuelle Hinterbliebenenabsicherung bei Verschiebung des Rentenbeginns auf 83 behalten.
Verschieben Sie den Auszahlungsbeginn von 83 unter den unten aufgezeigten Bedingungen wieder auf den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn zurück (vorausgesetzt dieser liegt zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr), wird der dabei festgesetzte garantierte Rentenfaktor und die ggf. gewählte Hinterbliebenenabsicherung wieder aktiviert, vorausgesetzt, ein während der Vertragslaufzeit neu vereinbarter Auszahlungsbeginn liegt niemals vor dem Auszahlungsbeginn, der bei Vertragsschluss festgelegt wurde.
So funktioniert’s:
Sie haben beispielsweise bei Vertragsschluss den Rentenbeginn mit 65 vereinbart und erhöhen den Auszahlungsbeginn nun auf 83. Falls Sie den Rentenbeginn später wieder auf 65 zurücksetzen, bleibt Ihr bei Vertragsbeginn vergebener garantierter Rentenfaktor erhalten.
Beachten Sie bitte, dass für das spätere Vorziehen des Rentenbeginns wegen der gesetzlichen Riester-Beitragsgarantie folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
- Der neue Auszahlungszeitpunkt liegt weiterhin nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres
- Die Mindestlaufzeit von 12 Jahren seit Vertragsbeginn in der Ansparphase ist weiterhin erfüllt.
- Das Depotvolumen zum Zeitpunkt des Eingangs des Änderungsauftrages bei der Sutor Bank liegt mehr als 2 % über der Summe der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (eigene Beiträge und Zulagen), einschließlich Zusatzzahlungen und Eingänge aus Kapitalübertragungen.
- Das Depotvolumen zum Zeitpunkt des Eingangs des Änderungsauftrages bei der Sutor Bank beträgt mindestens 10.000 EUR.
- Die Beantragung erfolgt a) zwischen dem 13. und 24. Monat vor dem neuen Auszahlungsbeginn oder b) mindestens fünf Jahre vor dem neuen Auszahlungsbeginn.
Beispiel 1: Sie möchten mit 59 Jahren Ihren Auszahlungsbeginn von 83 auf den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn mit 65 zurücksetzen. Ihr garantiertes Guthaben beträgt 80.000 EUR, der aktuelle Vertragswert beträgt 90.000 EUR. Das Vorziehen ist möglich, da Ihr Vertragswert mehr als 2 % über dem garantierten Guthaben liegt und der Zeitraum bis zum Beginn der Auszahlungsphase bei 5 Jahren liegt.
Beispiel 2: Sie möchten mit 64 Jahren Ihren Rentenbeginn von 83 auf 65 zurücksetzen. Ihr garantiertes Guthaben beträgt 80.000 EUR, der aktuelle Vertragswert beträgt 81.500 EUR. Das Vorziehen ist nicht möglich, da Ihr Vertragswert weniger als 2 % über dem garantierten Guthaben liegt. Außerdem liegt der Zeitraum bis zu Beginn des neuen Auszahlungsbeginns bei weniger als 13 Monaten.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Laufzeitänderung die gesetzliche Riester-Beitragsgarantie zum neu festgelegten Rentenbeginn greift.
Die Laufzeitänderung und die Auswirkungen auf die Ziel-Aktienquote werden wenige Tagen nach Beauftragung gültig. Eine Bestätigung der Sutor Bank erfolgt im Cockpit unter „Dokumente“. Die Depotzusammensetzung und das Anlagemodell werden im Rahmen der Vermögensverwaltung vom Anlageausschuss der Sutor Bank überwacht und gegebenenfalls angepasst. Zukünftige Änderungen sind nicht ausgeschlossen.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie direkt auf diese E-Mail antworten oder anrufen unter 030 770 191 294.
Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen.
Freundliche Grüße
Ihr Raisin Pension Team
Einen echten geldwerten Vorteil im steuerlichen Sinne hast du hier nicht.
Danke für deine Antwort. Ich habe gerade nochmal genauer geschaut und festgestellt, dass ich mich bei der Schilderung etwas vertan habe:
- Die 1% werden wie beschreiben vom Netto abgezogen
- Die 0,03 % * 10 km bis zur Arbeit = 90 EUR gehen allerdings als geldwerter Vorteil vom Brutto ab (bzw. technisch gesehen werden Sie hinzugerechnet, aber das wird dem Nutzerkreis hier geläufig sein ;-))
Um die 1 % vom Netto komme ich nicht drum herum, dass ist aus welchen Gründen auch immer so festgelegt.
Beim laut Arbeitgeber geldwerten Vorteil frage ich mich allerdings, ob dieser wirklich existiert und so richtig ist. Würdest du auch mit der korrigierten Schilderung dabei bleiben, dass das eigentlich falsch ist? Hast du zufällig einen "Paragraphen" dazu? Ich würde dann auch einfach mal beim Finanzamt nachfragen, informiere mich und verstehe aber gerne schon davor
Letztlich sind das die Infos die ich brauche, um deine auch schon genannten Varianten 1-4 durchzurechnen ![]()
Und ja, es ist Mitarbeiterleasing. Die Variante mit Abzug vom Netto, sprich Infos zu dessen geldwerten Vorteil oder auch nicht, finde ich aber praktisch nirgends, im Gegensatz zum "Standardmodell" Dienstwagen mit vollständigem Abzug vom Brutto.
Hallo zusammen,
über meinen Arbeitgeber kann ich ein Auto zu 1% des UVP leasen. Versicherung, Steuern und ein einmaliges Tankguthaben, sind bereits inbegriffen.Sprit zahle ich nach Verbrauch des einmaligen Tankguthabens selbst zum normalen Preis.
Die entsprechende Monatsrate geht aber vom Nettogehalt ab, nicht vom Brutto. Trotzdem muss ich jeden km bis zur Arbeit mit 0,03 % geldwerten Vorteil versteuern. Warum ist das so? Macht das überhaupt Sinn? Worin besteht denn mein geldwerter Vorteil, wenn alles vom Nettogehalt abgeht?
Hier einmal ein konkretes Beispiel:
UVP des Autos = 30.000 EUR
100 EUR einmaliges Tankguthaben
Monatliche Rate ist dann:
1 % des UVP = 300 EUR
0,03 % * 10 km bis zur Arbeit = 90 EUR
---
gesamte monatliche Rate: 390 EUR (Versicherung und Steuern damit bereits bezahlt)
Die MLP Mastercard Platinum bietet eine SB Reduzierung auf 150 Euro. Die Karte kostet 160 Euro p.a. mit fallendem Preis je nach Umsatzhöhe. MLP ist bei mir eher negativ besetzt, aber die Karte ist gut.
Danke dir, werde ich mir später mal anschauen!
Ich wollte kurz ergänzen - leider kann ich meinen ursprünglichen Beitrag nicht bearbeiten - dass mich persönlich vor allem die Mietwagenanmietung in Deutschland interessiert. Viele denken bei einem Mietwagen ja doch an den Urlaub im Ausland.
Hallo zusammen,
da bei Mietwagen die direkt beim Vermieter angebotenen Versicherungen/Selbstbehalt-Reduzierungen den Preis oft massiv erhöhen, habe ich mich nach einer Versicherung des Selbstbehalts unabhängig vom Vermieter umgesehen, um beim Vermieter selbst dann noch beruhigt mit hohem Selbstbehalt, aber dafür ohne Extrakosten für die Reduzierung des Selbstbehalts, buchen zu können.
Gefunden habe ich dabei https://www.leihwagenversicherung.de
1) Gibt es Alternativen zu diesem Angebot?
2) Gibt es einen Test dieses Angebots? Wird es doch irgendwo von Finanztip aufgegriffen und ich habe es bisher nur noch nicht gefunden?
Danke euch ![]()
Super, vielen Dank für diese ausführliche Antwort!