Beiträge von Martin K

    Smart Meter: Alles Wichtige über intelligente Stromzähler
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    Auch die Kosten für den normalen Digitalzähler (Moderne Messeinrichtung) wurden noch schnell vor der Wahl und rückwirkend zum 1.1. auf 25€ erhöht. Bitte korrigieren.

    Bundesrat bestätigt Änderungen für schnelleren Smart-Meter-Rollout

    Generell ist das eine Frechheit sondergleichen. Digitale Zähler (mmE ohne Kommunikationsmodul) haben für den Kunden keine Vorteile (das regelmäßige Ablesen mit Taschenlampenblinken wird wohl niemand ernsthaft in Erwägung ziehen). Für den Messstellenbetreiber dürften sie eher günstiger als die mechanischen Wunderwerke Ferris-Zähler sein. (Jedenfalls finde ich geeichte digitale 3-Phasen Zähler mit optischer Schnittstelle im Netz neu für zweistellige Beträge) Der Eigenverbrauch ist geringer. Das Ablesen per Lesekopf düfte schneller und zuverlässiger -d.h. kostengünstiger- als vorher sein. Also warum soll das Messen damit für mich als Kunden fast drei mal so teuer wie vorher sein? Wer verdient sich hier die goldene Nase?

    Findet man aktuell (29.06. 8:20) nur in der Satzung - die Hompage wirbt noch groß mit 0,35%. Womöglich zusätzlich zu den von Lauterbach angedrohten 0,3% für 2023.

    Dann wäre wohl die hkk die günsttigste (für NRW).

    Da der Wechsel ja drei Monate dauert - was passiert wenn die neue Kasse in der Zeit zwischen Antrag und Wechsel steigt? Hat man dann ein neues Sonderkündigungsrecht, ein Widerrufsrecht für den Wechsel oder Pech gehabt und muß die dortigen Beiträge dann ein Jahr tragen?

    Vor einiger Zeit versuchte die VBGA ja eine Kontoführungsgebühr für den Riester-Banksparplan einzuführen. Persönlich konnte ich das mit Widerspruch und Ombudsmann abwehren. Aber auch für die übrigen Kunden dürfte sich das Thema durch das Verbot einseitiger Konditionsänderungen eigentlich erledigt haben. Wie hat sich die VBGA hier verhalten? Die Gebühren problemlos erstattet?

    Jetzt habe ich einen dicken Packen AGB und PLV Änderungen erhalten. Ich habe sie nicht im einzelnen gelesen und geschaut ob für die Riester-Kunden irgendwelche Gemeinheiten versteckt sind. Da der Vertrag ja bankseitig wohl unkündbar ist - spricht irgendwas dagegen den Brief einfach zu ignorieren? Was werden die übrigen VBGA Riester Kunden hier machen?

    Ich versuche mir das nur momentan nüchtern durchzurechnen, ob ich nicht doch den Mindestbetrag einzahle alleine um die Zulagen mitzunehmen.

    Man darf durchaus mehr als einen Riestervertrag haben. Mein Vorschlag wäre daher Fairriester ruhend zu stellen und die das Schlamassel selbst lösen zu lassen. Für die Zulagen dann ggf. einen neuen Vertrag woanders abschließen. Der fängt wieder bei null an, eventuelle Gewinne gehen also nicht in den Verlustausgleich.

    Ich habe jetzt mal einige Netzbetreiber der Region angeschaut. RNG hat mit Abstand den teuersten Grundpreis aber den günstigsten kWh Preis. Die Spanne der Grundpreise reicht von 14,28€ bis 124,95€ - das kann doch nicht durch die Kosten des Netzbetriebs gerechtfertigt sein...


    € Jahr ohne MWSt ct/kWh ohne MWSt € Jahr incl. MWSt ct/kWh incl MWSt
    Netzgesellschaft Düsseldorf 12,00 € 4,85 ct 14,28 € 5,77 ct https://www.netz-duesseldorf.de/media/netzgese…_Strom_2019.pdf
    Bonn-Netz 44,00 € 3,86 ct 52,36 € 4,59 ct https://www.bonn-netz.de/Stromnetz/Prei…-Strom-2020.pdf
    SWS Netze Solingen 49,00 € 4,63 ct 58,31 € 5,51 ct https://www.netze-solingen.de/fileadmin/SWS_…_01-01-2020.pdf
    ENERVIE Vernetzt 60,00 € 4,94 ct 71,40 € 5,88 ct https://www.enervie-vernetzt.de/Portaldata/1/R…020-Okt2019.pdf
    Westnetz 62,22 € 5,26 ct 74,04 € 6,26 ct https://iam.westnetz.de/-/media/westne…A7A10247F3EA74A
    Rheinische NETZgesellschaft 105,00 € 3,37 ct 124,95 € 4,01 ct https://www.rng.de/cms/netzentgel…e%20Umlagen.pdf


    Kennt jemand eine vollständigere Übersicht - die Daten von Hand auf den Webseiten zu suchen ist doch recht mühsam?

    Ein Aspekt der in https://www.finanztip.de/blog/so-stark-…reise-wirklich/ leider nicht berücksichtigt wurde ist die Aufteilung des Netzentgeltes in Grund- und Arbeitspreis und deren Auswirkungen auf unterschiedliche Verbräuche.

    So nimmt die Rheinische Netzgesellschaft (Köln etc.) 124,95€/Jahr plus 4,01ct/kwh – ohne Zählerkosten. https://www.rng.de/cms/netzentgelte_strom.html Bei 2500kwh/Jahr entspricht das 9ct/kwh, bei meinen 800kwh/Jahr aber satten 20ct/kwh. Also mehr als das doppelte und fast die Hälfte des gesamten Strompreises.

    Die Erhebung von Netzkosten mit sehr hohem Grundpreis ist äußerst ungerecht. Schließlich sind die tatsächlichen Netzkosten gleich, egal ob es in einem Haus z.B. 3 Wohnungen für Familien oder 12 Appartements für Singles gibt. Im letzteren Fall verdient die Netzgesellschaft aber das Vierfache. Auch lohnt sich bei überwiegenden Grundpreisanteil das Energiesparen immer weniger – was auch nicht gut für das Klima ist.

    Wie ist das anderswo - ist die RNG besonders kleinverbraucherfeindlich? Was kann man tun - Anbieter wechseln hilft auf Dauer ja nicht da jeder das Netzentgelt zahlen muss? Wie kann man sich für eine gerechtere (Personen, Quadratmeter, ...) Bemessungsgrundlage des Grundpreises einsetzen?

    Der Schlichtungsvorschlag in meinem Ombudmannverfahren gegen die Volksbank Gronau-Ahaus ist da:

    Zitat von Ombudsmann

    Die Beschwerde ist begründet. Ein Anspruch auf Zahlung einer jährlichen Verwaltungsgebühr steht der Bank nicht zu. [...] Die Bank sollte von der Berechnung des Entgelts absehen.

    Die Begründung stellt auf den erfolgten Widerspruch gegen die Vertragsänderung ab, nach dem die Bank an die ursprüngliche Vereinbarung weiter gebunden ist. Ein Kündigungsrecht habe sie auch nicht.
    Hoffentlich ist die Angelegenheit damit erledigt.

    ich habe auch Widerspruch eingelegt. Darauf schrieb mir die Volksbank Gronau-Ahaus mit Bezugnahme auf die Vertragsbedingungen, dass ein Widerspruch gegen die Entgeltänderung nicht möglich sei. Das Widerspruchsrecht ermögliche lediglich eine fristlose und kostenfreie Kündigung bzw. eine Übertragung im Rahmen eines Anbieterwechsels.

    Ebenso. Ich habe das jetzt mal der Ombudsperson mit Verweis auf BGH XI ZR 140/03 vorgelegt. Mit einer Gebühr nach freiem Wunsch kann die Bank schließlich jede Referenzzinsbindung aushebeln.

    Ich bin mir da nicht so sicher das die einfach so Entgelte festsetzen können. Schließlich ist das kein Girokonto bei dem auch die Bank nach Belieben kündigen darf sondern ein langlaufender Riestervertrag. Selbst bei den 10€ kann es vorkommen, daß dadurch die Sparsumme bei Rentenbeginn unter die Einzahlungen+Zulagen fällt. Und das ist nicht zulässig, damit wäre der Vertrag nicht zertifiziert worden. Selbst wenn man die 10€ im Jahr tolerieren würde, was würde die Bank dann daran hindern im nächsten Jahr dann 10€ im Monat oder noch mehr zu fordern?

    Den Riester-Check kann die Bank natürlich, um den "nicht unerheblichen Bearbeitungsaufwand" einzusparen, einfach sein lassen. Oder optional anbieten - und dann speziell dafür von den Bestellern kassieren.

    Ich werde jetzt erst mal Widerspruch gegen die Änderung einlegen und die Fortführung zu den bisherigen Konditionen fordern. Mal sehen wie die reagieren...