Erfahrungen mit Dr. Schlemann (private Krankenversicherung)

  • @R.F. , man kann sicher über die Objektivität von Interessensverbänden diskutieren. :)


    Eingangs war jedoch genau die Interpretation des PKV Verbands als Grundlage dafür genommen worden, dass Analogabrechnungen generell zu erstatten seien. Das muss man dann finde ich schon zu Ende denken und prüfen, wie genau dieser Verband diese Frage in seinen Unterlagen bewertet.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Nein, auf so eine Diskussion würde ich mich nicht einlassen. Erstattungsfähig ist, was der Arzt nach geltendem Recht abrechnen darf. Da sind weder die Empfehlungen der Bundesärztekammer noch die Meinung des PKV-Verbandes der Weisheit letzter Schluss. Soweit zu den einzelnen Analog-Ziffern kein Konsens besteht, ist das dann natürlich etwas, worüber man sich streiten kann und ggf. muss. Aber das ist ja nichts besonderes, letztlich werden ständig unbestimmte Rechtsbegriffe angewendet. Was ist "medizinisch notwendig"? Darüber lässt sich streiten, wenn man streiten will. Und da sind wir eigentlich wieder am Ausgangspunkt. Maßgeblich ist die Regulierungspraxis der Kasse und nicht der unbestimmte Rechtsbegriff der im Tarif oder Leistungsverzeichnis steht. Mir ist dabei natürlich klar, dass man sich dafür wenig kaufen kann, wenn sich diese Praxis irgendwann ändert, wofür mir aus dem Versicherungsbereich auf Anhieb einige Beispiele einfallen. Und ja, da sind wir wieder bei der schon zum Thema Beitragserhöhungen diskutierten grundsätzlichen Frage, dass in der PKV die Krux ist, dass der Versicherungsnehmer irgend wann nicht mehr den Versicherer wechseln kann und Versicherer das rücksichtslos ausnutzen. Aber da sind wir wieder bei dem grundsätzlichen Mangel, an dem das System leidet.

  • "Versicherer das rücksichtslos ausnutzen" ist aber schon etwas dramatisiert. Man kann sich natürlich sehenden Auges einen Tarif der Debeka aussuchen, der das Thema Analogabrechnung offen lässt, so dass die Kosten in der Praxis (zumindest häufig) nicht übernommen werden, siehe die Beispiele auf unserer Seite. Oder man entscheidet sich beim Abschluss einer PKV für einen "besseren" Tarif, der klar festschreibt, dass Analogabrechnungen übernommen werden. Dann hat man als Versicherter keinen Stress, egal für wie vermeintlich "rücksichtslos" man Versicherer hält.


    Wie auf unserer Webseite formuliert: "Private Krankenversicherung ist wie Pizzaservice: Sie bekommen das, was Sie bestellen und bezahlen, nicht mehr, nicht weniger."

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  • Und was ist, wenn der Versicherer dann sagt, wir zahlen nur zulässige Analogabrechnungen und das, was du uns eingereicht hast, lieber Kunde, ist nicht zulässig? Denn dass alles gezahlt, was irgend ein abrechnungskreativer Arzt sich ausdenkt, wird ja wohl keine Versicherung zusichern. Und dann stellt sich wieder die Frage, was nach GOÄ zulässig ist und was nicht. Und da sind wir wieder bei dem Interpretationsspielraum, den jede Versicherung hat. Wobei es dann noch so nette Spielarten gibt, wie z. B. das Angebot, zu zahlen, wenn der Versicherungsnehmer seine Ansprüche gegen den Arzt abtritt und die Versicherung dann den Arzt auf Rückzahlung verklagt. Bei dem Arzt würde ich mich als Patient nicht mehr sehen lassen.

  • Bitte mal auf unserer Seite nachlesen. Um das zu vermeiden könnte man z.B. einen Tarif wählen, der mit folgender Formulierung auf eine Bindung an die GOÄ verzichtet:


    „Gebühren sind in der Krankheitskosten-Vollversicherung im tariflichen Umfang über den Gebührenrahmen der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung hinaus erstattungsfähig, sofern im Tarif nichts anderes bestimmt ist."

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  • @R.F. , man kann sicher über die Objektivität von Interessensverbänden diskutieren. :)


    Eingangs war jedoch genau die Interpretation des PKV Verbands als Grundlage dafür genommen worden, dass Analogabrechnungen generell zu erstatten seien. Das muss man dann finde ich schon zu Ende denken und prüfen, wie genau dieser Verband diese Frage in seinen Unterlagen bewertet.

    Wo wurde behauptet, das Analogabrechnungen generell zu erstatten seien?