BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?

  • Hallo zusammen,


    auch mein erneuter Widerspruch hat nichts genutzt. Meine Bausparkasse erhält ihre Kündigung aufrecht.
    Die Herren sind sich sicher, dass ihre Auslegung von § 489 Abs.1 Nr.2 BGB die richtige ist.
    Grundlage ihrer Kündigung ist als Sinn und Zweck eines Baussparvertrages die Zuteilung und die Annahme eines Darlehens innerhalb von 10 Jahren nach der Zuteilung.
    - Das Urteil des LG Mainz vom 28.07.2014 bestägtigt ihre Entscheidung zur Kündigung.
    - Beim Urteil des OLG Stuttgart vom 14.10.2011 (Az . 9 U 151/11) ging es um den § 488 Abs. 3 BGB, Bei dieser Vorschrift geht es um einen anderen Sachverhalt, nämlich die Kündigung von Verträgen mit vollständig angespartem Bausparvertrag!


    Auf weitere wesentliche Hinweise in meinem Widerspruch-Schreiben sind die Herren nicht eingegangen.
    Ich werde jetzt noch die Ombudsstelle in Berlin einschalten und die weitere Enwicklung abwarten.


    Vielleicht hat ja eine Klage Erfolg und die Bausparkassen ziehen daraufhin ihre Kündigungen zurück.
    Ansonsten bleibt ja noch der Schadensersatz Anspruch falls der BGH zugunsten der Bauspareer entscheidet!


    Liebe Grüße
    ;) contra

  • Hallo zusammen,


    inzwischen habe ich vom BHW eine Bestätigung der Vertragsumstellung bekommen. Mein Anwalt ist hoch erfreut über diese Vertragsumstellung. Er ist der Meinung das sich das BHW mit dieser Vertragsänderung selbst geschadet hat und wird nun Klage einreichen. Es geht also los.
    Wenn ich neue Erkenntnisse habe werde ich wieder berichten.


    Viele Grüße aus Bielefeld
    Resttechniker

  • Hallo zusammen,


    jetzt geht es los.
    Mein Anwalt hat am 25.03.15 Klage beim Landgericht Hannover eingereicht.
    Das BHW hat sich bis jetzt ja auf stur gestellt, aber eine Klage kann es ja nicht ignorieren.
    Warten wir ab was als nächsts passiert.
    Ein Schönes Wochenende an alle


    Resttechniker

  • Seit wann muss man einer rechts-/vertragswidrigen Kündigung eines (Bau)-Sparvertrages widersprechen?
    Wichtig ist wohl Schecks sollte man nicht einlösen, dies könnte als konkludentes Handel, hier also Akzeptieren der Kündigung gewertet werden.
    Falls das Geld überwiesen wird, klasse ! dann klage ich Alljährlich auch nur die Zinsen als Schadensersatz ein (da ist der Streitwert gering, das Kostenrisiko ebenso klein und das geht dann auch vor dem Amtsgericht (unter 5000,- Euro) ohne Anwalt.
    Ansonsten bei Klage auf Aufrechterhaltung des Vertrages wird wohl die Bausparsumme als Streitwert herhalten, das nutzt wohl ausschließlich den Rechtanwälten, obwohl das eigentliche Sparguthaben ja nicht strittig ist.
    Viel Spaß für die Bausparkasse die in tausenden Fällen, für jeweils ein paar Euro Zinsen Schadensersatz/pro Jahr jemanden zum Amtsgericht schicken muss. Bis 600,- kann der Amtsrichter dann auch den Deckel (ohne Berufungsmöglichkeit) drauf machen. Die werden die Flut von Klagen auch nicht lustig finden ...


    :thumbup:

  • Hallo,


    ich habe einen Bausparvertrag von 1988 bei Wüstenrot im Tarif 7 der mir zum 24.7.2015 nach BGB 489 gekündigt wurde.
    Ein Widerspruch vom 24.1.2015 wurde mit Standardschreiben zurückgewiesen.
    Der Kündigung lag ein "Auszahlungsantrag" mit einem Feld "Option Zinsbonus" bei.
    Dort steht "Ich beantrage die maximale tarifliche Guthabensverzinsung".
    Was bedeutet das genau. In den ABB7 ist doch eine Kündigung durch die Bausparkasse nach BGB 489 gar nicht vorgesehen ?
    Der T7 ist ein Optionstarif mit 2,5 % Zins und weiteren 80% Bonus. Der gewählte Bonus bestimmt die Kreditzinsen die aber derzeit unrealistisch hoch sind.
    Meine Frage: Sollte man bei der Kündigung durch die Bausparkasse den Bonus maximal wählen oder bekommt man den bei Darlehensverzicht ohnehin ?
    Die Abschlussgebühr wird scheinbar rückerstattet.
    Ob Auflösungsgebühren anfallen ist auch nicht klar.
    Bei der Verbraucherzentrale konnte man mir das auch nicht erklären.
    Meine Frage daher: Hat jemand hier schon die genauen Konditionen in Erfahrung gebracht ?


    Auch die Bundesregierung hält sich ziemlich bedeckt zu dem ganzen Thema wie eine kleine Anfrage der Grünen und die Antwort erkennen lassen. Das gibt mir zumindest zu denken.


    Anfrage unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/039/1803944.pdf
    Antwort hierauf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/041/1804195.pdf (Vorabfassung)


  • Hallo Resttechniker,
    schön dass Du nun klagst. Ich kann und möchte Dich warnen: Das erste und verheerende Urteil (sozusagen die Mutter aller Urteile) in dieser Bausparkassengeschichte kam bereits 2007/2008 vom LG Hannover, als ein BHW-Kunde klagte. Dieses Urteil wurde durch Prozessbetrug/Rechtsbeugung "erschaffen". Die nächsten Urteile bauten dann natürlich darauf auf. Ich kann Dir anbieten, Dich jederzeit an mich zu wenden, ich kann und würde Deinem Anwalt mit entsprechenden Unterlagen und Erläuterungen aus meinen inzwischen 4-jährigen Bemühungen und Erfahrungen behilflich sein.


    Dir und allen anderen Forenteilnehmern wünsche ich
    ein frohes und besinnliches Osterfest
    Nicora

  • Seit wann muss man einer rechts-/vertragswidrigen Kündigung eines (Bau)-Sparvertrages widersprechen?
    Wichtig ist wohl Schecks sollte man nicht einlösen, dies könnte als konkludentes Handel, hier also Akzeptieren der Kündigung gewertet werden.
    Falls das Geld überwiesen wird, klasse ! dann klage ich Alljährlich auch nur die Zinsen als Schadensersatz ein (da ist der Streitwert gering, das Kostenrisiko ebenso klein und das geht dann auch vor dem Amtsgericht (unter 5000,- Euro) ohne Anwalt.
    Ansonsten bei Klage auf Aufrechterhaltung des Vertrages wird wohl die Bausparsumme als Streitwert herhalten, das nutzt wohl ausschließlich den Rechtanwälten, obwohl das eigentliche Sparguthaben ja nicht strittig ist.
    Viel Spaß für die Bausparkasse die in tausenden Fällen, für jeweils ein paar Euro Zinsen Schadensersatz/pro Jahr jemanden zum Amtsgericht schicken muss. Bis 600,- kann der Amtsrichter dann auch den Deckel (ohne Berufungsmöglichkeit) drauf machen. Die werden die Flut von Klagen auch nicht lustig finden ...
    :thumbup:


    Hallo ElDon,
    Deine Idee ist nicht schlecht, hat aber einen kleinen Trugschluss:
    Du meinst einen Scheck nicht anzunehmen wegen der Gefahr des konkludenten Handelns, das wäre okay, aber wenn Du ein Konto/-verbindung angibst, wäre das sicherlich ebenfalls konkludentes Handeln. Wenn Du das Geld ohne Dein Dazutun überwiesen bekommst - und dann quasi stillschweigend behältst/annimmst - erklärst Du Dich dann nicht auch mit der Kündigung einverstanden???? Du müsstest ja dann sagen, dass Du das Geld nicht willst, da die Kündigung rechtswidrig ist, und schon wärst Du wieder am Anfang, nämlich der Feststellungsklage mit dem Streitwert der Bausparsumme. Denk mal darüber nach.


    Allen Forumsteilnehmern frohe Ostern


  • Hallo NoWay,
    ich kann Dir Deine Fragen alle beantworten, bin aber etwas in Zeitnot. Ich selbst hab auch Vertrag aus den 80iger Jahren mit allen Unterlagen und ABB's. Befasse mich seit einigen Jahren mit dem Thema. Du hast Recht, die Bundesregierung hält sich ziemlich bedeckt zu dem ganzen Thema, da die BaFin mauert und ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht wird. Ombudsleute sind parteiisch, logisch, denn sie werden von den Bausparkassen bezahlt. Gerichtsurteile wurden durch Prozessbetrug/Rechtsbeugung gefällt. Ich werde nach Ostern die "Grünen" wegen derer Anfrage kontaktieren. Die BaFin will mir auch nicht so recht antworten. Bei Interesse kannst Du mir eine persönliche Nachricht hier im Forum übermitteln oder unter nicora@moneymail.de.
    Frohe Ostern allen

  • Hallo an alle,


    richtig ist, dass die Bausparkassen die ersten Verträge bei Volleinzahlung nach § 488 Abs.3 BGB gekündigt haben. Im Jahr 2012 hat man dann das Urteil des OLG Stuttgart „geschaffen“ und nicht damit gerechnet, dass die Niedrigzinsphase anhalten und sich sogar noch verschärfen würde.


    Das LG/OLG Stuttgart stellte in seinem Urteil unmissverständlich klar:
    „Solange ein Anspruch des Bausparers auf Gewährung des Bauspardarlehens besteht oder entstehen kann, darf sich die Bausparkasse nicht durch Kündigung des Vertrages dieser Pflicht entziehen können“.
    Mit anderen Worten: Solange noch die Möglichkeit zur Aufnahme eines Bauspardarlehens besteht,
    darf die Bausparkasse den Bausparvertrag nicht kündigen.


    Ich wandte mich seinerzeit an die BaFin, die mir dazu schrieb:
    Ein Einschreiten meinerseits (BaFin) wäre dann erforderlich, wenn die Kündigung seitens der Bausparkasse schon dann ausgesprochen worden wäre, wenn der Vertrag noch nicht überspart wäre und Ihnen noch ein Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens zugestanden hätte.

    Nun macht die Niedrigzinssituation den Bausparkassen weiterhin und wahrscheinlich noch größere Probleme als bisher. Deshalb möchte man jetzt noch nicht voll besparte Verträge unbedingt loswerden und versucht es mit der Argumentation „zehnjährige Frist nach Zuteilungsreife“ nach § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB. Weder in den ABB noch im BGB steht etwas über eine „Zehnjahresfrist nach Zuteilungsreife“.


    Anfang April 2015 hab ich mich zu diesem Missverhältnis an die BaFin gewandt. Diese „mauert“ nun natürlich und verlangt von mir die Nennung der Vertragsnummer eines nach § 489 Abs.1 Nr. 2 gekündigten Bausparvertrages.


    Leute, jetzt seid Ihr gefordert. Zeigt Euren Willen zur Aufklärung dieses Skandals der unrechtmäßigen Kündigungen von sog. Altverträgen.
    Ihr könntet hier in diesem Forum einfach nur die Bausparkasse und Vertragsnummer nennen, oder über eine PN. Falls mehrere gekündigte Verträge bei einer Bausparkasse bestehen, reicht eine Vertragsnummer.


    Mehr kann ich im Moment noch nicht für Euch tun.
    Schönes Wochenende wünscht Nicora

  • Hallo Nicora und alle anderen!


    Danke, Nicora, für Deine Nachricht. Ich bin betroffen und schicke Dir meine Daten zu.
    Ihr anderen, bitte macht mit ....wir dürfen uns nicht so über den Tisch ziehen lassen.

  • Hallo Nicora,


    Dein Beitrag hat mich ebenfalls dazu gebracht mich an die BaFin zuwenden.
    Ich habe der BaFin alle Unterlagen zukommen lassen damit man dort keine Hinhaltetaktik betreiben kann.
    Ich werde euch über die Antwort auf dem laufenden halten.


    Viele Grüße aus Bielefeld


    Resttechniker

  • Hallo nicora,


    vielen Dank für Deine Postings! Die bringen mich echt mal wieder weiter.
    An die Beschwerdestelle der Bafin werde ich mich selbst wenden, auch wenn ich denen auch nicht traue.


    Eines meiner größten Probleme ist ja die Auszahlung der Bausparsumme nach Ablauf der Kündigungsfrist.
    Deiner Antwort an ALDon kann ich entnehmen, dass auf jeden Fall "konkludentes Handeln" vorliegt, egal ob ich stillschweigend die Überweisung annehme oder ob ich den Scheck einlöse. Die Bausparkasse sagt "Ätschi - Bätschi", Sie haben die Kündigung durch die Annahme des Geldes akzeptiert!!!!!!!!
    Also nochmal, der Scheck kommt nur dann, wenn ich meine Bankverbindung nicht nenne, oder bestätige.
    Egal, was auch immer ich tue, das Geld kommt zumindest in Form eines Schecks.
    Löse ich den Scheck nun nicht ein, so bleibt das Geld bei der Bausparkasse. Bleibt das Geld nun bei der Bausparkasse zahlt diese mit Sicherheit aber keine hohen Zinsen mehr. Ich bin nicht sicher, ob ich das Geld mit dem ausdrücklichen Hinweis auf "Parken" annehmen kann ohne die Gefahr eines konkludenten Handelns.


    Ein Bekannter von mir, der gerade eine berufsbegleitende Rechtsausbildung absolviert hat, hat mit sofort nach dem Durchlesen des Kündigungsschreibens geraten, das "Überweisungsformblatt" nicht auszufüllen und auch den Scheck nicht einzulösen. Sonst würden meine Chancen auf einen positiven Ausgang extrem sinken!


    Liebe Grüße
    ;)contra

  • @ Christian_1983
    @ Franziska


    Hallo,


    ich wende mich an euch beide wegen des Themas "BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag........".
    Einige von uns Forenteilnehmer, auch ich selbst, haben ihre Verträge bei anderen Bausparkassen, die jedoch alle nach dem selben System kündigen.


    Mein Vorschlag betrifft nun eine einfache Themenänderung in "Bausparkassen kündigen nicht vollen Bausparvertrag...".


    So locken wir vielleicht noch mehr Teilnehmer an!
    Dieses Thema ist extrem wichtig für alle Beteiligten. Manch einer findet eine Orientierung in der ganzen Problematik. Andere behalten zumindest ihre Hoffnung auf einen positiven Ausgang - Rücknahme der Kündigung, Zinserstattung, etc..


    Liebe Grüße
    :) contra

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    da Franziska in einem längeren Meeting ist, antworte ich mal an dieser Stelle.


    Gemeinsam lässt sich viel und mehr erreichen! Deshalb finde ich Ihre Anregung, lieber @contra, gut. Leider ist die Änderung eines Themas von technischer Seite sehr aufwendig und würde einiges an Zeit in Anspruch nehmen, die wir als kleines Team nicht aufbringen können.


    Ich möchte Sie aber gerne auf diesen allgemeineren Thread hinweisen, wo ebenfalls ein Austausch zum Thema Kündigung des Bausparvertrages stattfindet.


    Viele Grüße
    Anika

  • Hallo Nicora und alle anderen!


    Danke, Nicora, für Deine Nachricht. Ich bin betroffen und schicke Dir meine Daten zu.
    Ihr anderen, bitte macht mit ....wir dürfen uns nicht so über den Tisch ziehen lassen.


    Hallo Master_H,
    danke für Deine Nachricht. Ich melde mich demnächst.
    Gruß Nicora

  • Hallo Anika,


    vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
    Ich habe gedacht, dass eine Änderung des Threads ganz einfach ist - Christian_1983 stimmt zu und Franziska übernimmt die Textverarbeitung(Änderung).


    Dass es einen weiteren Thread mit gleicher Thematik gibt, habe ich längst gemerkt. In Zukunft werde ich in beiden Threads posten, je nachdem was gerade anliegt.


    Liebe Grüße
    :)contra

  • Hallo zusammen,


    leider habe ich erst jetzt gelesen, dass heute Abend um 21:45 in der ARD in der Sendung Plusminus unter anderem das Thema "Bausparkassen: Altkunden unerwünscht" behandelt wird.


    Liebe Grüße
    :) contra