Steuerklasse nach Hochzeit & Kinderplanung

  • Hallo, ich hoffe hier ist jemand in der Lage mir bzgl. der Wahl der Steuerklasse zu helfen und die offenen Fragen zu beantworten.


    Ich habe im Juli diesen Jahres geheiratet und wir versuchen nun ein Baby zu bekommen. Mein Mann verdient deutlich mehr - daher wäre eigentlich die Kombination er 3 und ich 5 am vorteilhaftesten (aktuell sind wir noch in der automatischen Kombi 4/4). Nun habe ich gelesen, dass wir - sobald wir einen positiven Schwangerschaftstest in den Händen halten am besten andersherum wechseln sollten, damit ich möglichst viel Elterngeld bekomme. Bevor ich das später in der Aufregung vergesse würde ich gern direkt in die Kombi ich 3 , er 5 wechseln. Auf dem Antrag zum Steuerklassenwechsel gibt es die Möglichkeit, die neue Wahl rückwirkend im Jahr der Eheschließung zu beantragen.... Das macht in diesem Fall keinen Sinn, richtig? Da wir sonst ja etwas nachzahlen müssten? Schließlich ist diese Wahl ja ohne die Elterngeld Betrachtung eher negativ für unser HH-Nettoeinkommen ist (aber diese Differenz bekommen wir bei der Steuererklärung zurück!?)... habe ich das so richtig erklärt und verstanden?

  • Hallo, ich hoffe hier ist jemand in der Lage mir bzgl. der Wahl der Steuerklasse zu helfen und die offenen Fragen zu beantworten.


    Ich habe im Juli diesen Jahres geheiratet und wir versuchen nun ein Baby zu bekommen. Mein Mann verdient deutlich mehr - daher wäre eigentlich die Kombination er 3 und ich 5 am vorteilhaftesten (aktuell sind wir noch in der automatischen Kombi 4/4). Nun habe ich gelesen, dass wir - sobald wir einen positiven Schwangerschaftstest in den Händen halten am besten andersherum wechseln sollten, damit ich möglichst viel Elterngeld bekomme. Bevor ich das später in der Aufregung vergesse würde ich gern direkt in die Kombi ich 3 , er 5 wechseln. Auf dem Antrag zum Steuerklassenwechsel gibt es die Möglichkeit, die neue Wahl rückwirkend im Jahr der Eheschließung zu beantragen.... Das macht in diesem Fall keinen Sinn, richtig? Da wir sonst ja etwas nachzahlen müssten? Schließlich ist diese Wahl ja ohne die Elterngeld Betrachtung eher negativ für unser HH-Nettoeinkommen ist (aber diese Differenz bekommen wir bei der Steuererklärung zurück!?)... habe ich das so richtig erklärt und verstanden?

    Wegen der engen Fristen bis zu einer Entbindung macht es sogar Sinn, bereits mit dem Gedanken des Kinderwunsches die Steuerklasse entsprechend zu wechseln. Ansonsten könnte es eng mit der vollen Berücksichtigung der neu gewählten Steuerklasse für das Elterngeld werden.


    Rückwirkend wäre m.E. in diesem geschilderten Fall nicht nötig.


    (Keine Rechtsberatung)

  • Hi Comandante, vielen Dank. Und es ist richtig, dass ich den Verlust durch diese Steuerklassenwahl dann bei der Steuererklärung zurückbekomme, richtig?

  • Ja, so ist es. Die Wahl der Steuerklassen hat überhaupt keinen Einfluss darauf, wie viel Steuern ihr insgesamt zahlt. Der Unterschied ist nur wann ihr zahlt (laufend im Jahr oder Nachzahlung / Rückerstattung nach der Steuererklärung).