Vertragsende Fitnessstudio

  • Hallo Zusammen,

    Nein, dass ich kein Corona Beitrags Thema ? Dennoch benötige ich bitte einmal eure Einschätzung zu folgender Sachlage:

    Vor Eröffnung eines neuen Fitnessstudios wird folgender Vertrag abgeschlossen

    24 Monate

    Trainingsbeginn: 02.09.2019

    Abobeginn: 01.10.2019

    Bei Trainingsbeginn vor dem 1. eines Monats wird ein Teilbetrag fällig.

    Kleingedrucktes: Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

    Der erste Beitrag wurde am 02.09.2019 eingezogen.

    Es geht um die Vertragslaufzeit.

    Da ich bis zum 31.08.21 also 24 Beiträge gezahlt habe bin ich der Meinung der Vertrag ist beendet.

    Das Studio pocht auf den 01.10. als Abobeginn und zieht Beitrag Nr 25 ein.

    Es geht zwar „nur“ um einen Monatsbeitrag, aber man muss ja nicht alles gefallen lassen, besonders wenn sich das Studio bisher in solche Fällen als absolut unflexibel gezeigt hat.

    Bin ich im Recht oder ist ist es rechtens das das Studio sich auf den 01.10. stützen kann?

    Vielen Dank für eure Einschätzung

  • Mit deiner Einschätzung liegst du nicht richtig!

    Dein Abo hat am 1.10.19 begonnen und endet am 30.9.21!

    Dein Trainingsstart ab 2.9. ist eine Sonderzeit vor Abo-beginn und war separat extra zu bezahlen; sie ist also keine Abo.zeit!

    Das auf dem Vertag im kleingedruckten steht "Das Abo startet ab Eröffnungsdatum"

    Ist somit kein ausreichender Wiederspruch das man sich darauf beziehen könnte?

  • Das auf dem Vertag im kleingedruckten steht "Das Abo startet ab Eröffnungsdatum"

    Ist somit kein ausreichender Wiederspruch das man sich darauf beziehen könnte?

    Meine Korrektur:

    Mit dem Sternchenzusatz wurde der Abo.beginn tatsächlich auf den Tag der Eröffnung (den du nicht genannt hast: 2.9.?) geändert/vorgezogen. Für Eröffnungsstart am 2.9. 19 hätte der Vertrag mit 24 Mon. Laufzeit am 1.9.21 geändet (nicht am 31.8.21!) Der Tag 1.9.21 ist noch Vertragstag, der bezahlt werden muß.

    Es bleibt für mich die Frage offen, was (welcher Betrag und wofür (Verwendungszweck)) am 2.9.19 belastet wurde; das wäre wichtig dafür, ob du für den 1.9.21 noch etwas schuldig bist. Es kommt also auf die Feinheiten an.

    Gern fordert ein Studio mehr, als es ihm zusteht! Streit hatte ich auch mit meinem Fitnessstudio; hatte es aber in die Knie gezwungen und es mußte "klein beigeben"!

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