BU-Versicherung: Kombi-Vertrag mit Rentenversicherung - Wie BU-Anteil loswerden?

  • Guten Tag in die Runde,


    ich habe eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung/BUZ (2007) und SBU (2018). Die BUZ würde ich gerne "bearbeiten", konkret den BU-Anteil "kaltstellen" (kündigen, beitragsfrei stellen, ...) und dafür eine weitere SBU abschließen (bin gesund, Krankenakten eingeholt). Die BU-Versicherung in der BUZ ist nicht mehr zeitgemäß (keine AU-Klausel, keine Leistungsdynamik, nur ca. 1000 € BU-Rente abgesichert, ...) und ich bin gesund genug, um auch woanders angenommen zu werden - und das für nur 5 € mehr pro Monat, obwohl ich jetzt knapp 14 Jahre älter bin.


    Ich habe hier mal alle Varianten durchgespielt, die mir eingefallen sind. Die fett gedruckten sind die in meinen Augen interessanten und relevanten. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll,


    - das komplette Kombi-Produkt weiterlaufen zu lassen?


    - das komplette Kombi-Produkt beitragsfrei zu stellen?

    - im Kombi-Produkt nur den BU-Anteil beitragsfrei zu stellen?

    - im Kombi-Produkt nur den RV-Anteil beitragsfrei zu stellen?

    - beides zu trennen, dann beides beitragsfrei zu stellen?

    - beides zu trennen, dann den BU-Anteil beitragsfrei zu stellen?

    - beides zu trennen, dann den RV-Anteil beitragsfrei zu stellen?


    - das komplette Kombi-Produkt zu kündigen?

    - im Kombi-Produkt nur den BU-Anteil zu kündigen?

    - im Kombi-Produkt nur den RV-Anteil zu kündigen?

    - beides zu trennen, dann beides kündigen?

    - beides zu trennen, dann den BU-Anteil kündigen?

    - beides zu trennen, dann den RV-Anteil kündigen?


    Gibt es Varianten, die hier nicht beleuchtet wurden? Macht es Sinn, so vorzugehen?


    Dr. Schlemann: An Ihrer Meinung wäre ich besonders interessiert, da ich Ihre Website und die Antworten hier im Forum sehr schätze. :)


    Freundliche Grüße

    Peter H.

  • Hallo Peter455 , bei diesen netten Blumen kann ich ja gar nicht anders, als zu später Stunde noch direkt zu antworten. :)


    Die alte BUZ aus 2007 scheint wie Sie schreiben unzureichend konfiguriert zu sein. Wenn sich Ihre berufliche Tätigkeit seither nicht geändert hat, würde ich eigentlich davon ausgehen, dass das Preis-/Leistungsverhältnis der alten BU aufgrund des niedrigeren Eintrittsalters und des höheren Rechnungszinses günstiger ist, als bei einer neu abgeschlossenen BU. Nur 5 EUR mehr im Monat würde mich echt wundern - oder hatten Sie in der alten BUZ einen Risikozuschlag bzw. haben Sie ggf. den Altersvorsorgebeitrag eingerechnet? Je nachdem wäre meine Empfehlung, nur die fehlende BU Rente aufzustocken (in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik etc.) und nicht alles neu abschließen.


    Bei der SBU aus 2018 könnte eine Veränderung eher sinnvoll sein, da hier ggf. neuere Tarife für risikoarme Berufen tatsächlich ein Stück günstiger sein können und Eintrittsalter und Rechnungszins hier keine große Rolle spielen.


    Welche Ihrer Varianten für Sie sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten sondern hängt u.a. von der "Schicht" des Produkts nach Alterseinkünftegesetz ab (BUZ als Privatrente oder als Basisrente?), von Ihrer steuerlichen und familiären Situation jetzt und im Alter (Stichwort Vererbbarkeit), vom konkreten Produkt (Anlageform, Kosten, etc.) usw. Bei einer Basis- oder Rüruprente wäre es z.B. nicht möglich, nur den RV-Anteil beitragsfrei zu stellen oder zu kündigen. Erst trennen dann kündigen ist Quark, dann kann man auch gleich ganz oder teilweise kündigen.


    Generell sollte man bei solchen Veränderungen Vorsicht walten lassen. Bei einem evtl. Wechsel der BU beginnen die Fristen gem. § 21 VVG i.V.m. § 19 VVG neu zu laufen, d.h. die 5 bzw. 10 Jahre, in denen die Gesellschaft auf Falschangaben in den Gesundheitsfragen reagieren kann (sog. „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung„). Bei einer bestehenden BU sind diese Fristen schon ganz (2007) oder teilweise (2018) abgelaufen. Dieser Umstand kann relevant werden, wenn Gesundheitsfragen nicht sorgfältig genug beantwortet werden oder in Ihren Akten Fehl- oder Abrechnungsdiagnosen schlummern. Bei einem evtl. Wechsel muss man also besonders genau auf die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen achten. Ganz auf Nummer sicher gehen Sie mit der Einholung von Auskünften von Krankenversicherung und behandelnden Ärzten (Einsichtsrecht nach § 630g BGB).


    Fazit: Am besten suchen Sie sich einen guten Berater, z.B. aus der Empfehlungsliste von Finanztip, und gehen das mit ihm mal im Detail durch. Selbst Herumpuzzeln kostet Sie Zeit und Nerven, macht das Ergebnis aber weder billiger noch besser - selbst wenn Sie ggf. das Glück haben sollten, in einem Forum Antworten von einem BU Profi zu bekommen, da solche Antworten aufgrund fehlender Detailinformationen nie 100% richtig sein können. :)


    War meine Antwort für Sie hilfreich? Dann freue ich mich über eine Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • hatten Sie in der alten BUZ einen Risikozuschlag bzw. haben Sie ggf. den Altersvorsorgebeitrag eingerechnet? Je nachdem wäre meine Empfehlung, nur die fehlende BU Rente aufzustocken (in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik etc.) und nicht alles neu abschließen.

    Guten Abend Herr Dr. Schlemann,


    vielen Dank für Ihre schnelle und nette Rückmeldung. :)


    Ich hatte zu Anfang mal eine Ausschlussklausel, die später rausgenommen werden konnte. Beeinflusst diese auch den Beitrag - ich dachte, dass das nur Risikozuschläge tun?


    Was meinen Sie konkret mit "die fehlende BU Rente aufstocken" und "in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik"? Einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer - oder beim selben Versicherer?


    Kann man aus dem Kombiprodukt die BU-Versicherung "rauskündigen"/teilkündigen?

    So verstehe ich Ihre nachfolgenden Ausführungen. Das hieße, man muss davor keine Vertragstrennung in die Wege leiten und aus dem BUZ-Produkt eine Rentenversicherung und eine BU-Versicherung machen, um die BU-Versicherung dann zu kündigen. (Wie Sie sagten: Das klingt auch in meinen Ohren umständlich und nach "Quark". :) Eine klare Trennung zwischen den Produkten wäre dennoch praktischer, um auch Flexibilität und Übersichtlichkeit bei solchen Entscheidungen zu haben.)


    Meine Frage also: Kann man den BU-Anteil im Kombi-Produkt auch beitragsfrei stellen und (wenngleich die BUZ schon > 10 Jahre besteht) eine neue, zeitgemäßere SBU bei einem anderen Versicherer abschließen, ohne die bisherige BU-Versicherung komplett aufzugeben und zu kündigen?


    Den Altersvorsorgebeitrag habe ich übrigens nicht eingerechnet, ich habe bewusst nur den BU-Anteil innerhalb des Kombi-Produkts im Blick gehabt. Dieser kostet ca. 36 €. Die 1000 € würden in meinem Alter aktuell bei einigen Versicherern (Alter Leipziger, LV1871, Bayerische, ...) 42 € kosten (+/- 2 €).


    Da ich angehender Beamter bin (das ist vermutlich eine wichtige Info), interessiert mich nun natürlich, ob ich bei meiner "Zwei-Vertrags-Lösung" (BUZ + SBU) etwas optimieren sollte, solange ich das als Angestellter noch kann. Als aufmerksamer Leser Ihrer (wahnsinnig hilf- und lehrreichen!) Website weiß ich, dass ab Verbeamtung sich das versicherbare Netto-Gehalt halbieren würde und die Laufzeit ggf. limitiert wäre.


    Ist es wirklich so so, dass man als Angestellter noch sein Netto-Gehalt BU-versichern kann und diese Absicherung dann, wenn man Beamter ist, nicht von den Versicherern reduziert wird? Kann man dann anschließend auch weiterhin Gebrauch von den Beitragsdynamiken machen, selbst, wenn man nach 60 Monaten nach Verbeamtung auf Lebenszeit durch Ruhegehaltsansprüche + BU-/DU-Absicherungen u. U. eine höhere Absicherung als das Netto-Gehalt eines Beamten hätte?


    Um dies zu erreichen könnte man - bei guter Gesundheit (keine Erkrankungen, die von Ihnen genannten Akten wurden eingeholt) - deshalb entweder die SBU aus 2018 kündigen bzw. beitragsfrei stellen, oder die BU-Versicherung aus der BUZ "rauszukündigen" bzw. beitragsfrei stellen und stattdessen eine weitere SBU (idealerweise mit DU-Klausel) neu abschließen. In einem Artikel auf Ihrer Website erwähnen Sie "die Bayerische" und schreiben in einem ähnlichen Beispiel: "Die als Angestellter bei Die Bayerische abgeschlossenen 2.500 EUR Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 65 mit 2% Inflationsausgleich im Leistungsfall kosten inkl. Dienstunfähigkeitsklausel 183,47 EUR brutto bzw. 112,83 EUR netto – ein im Verhältnis zur Leistung sehr wettbewerbsfähiger Beitrag!"


    Weiter schrieben Sie auf Ihrer Website (die ich hier gerne verlinken würde, aber das aus Sicht von FT dann sicherlich "Spamming" wäre): "Ab Verbeamtung auf Lebenszeit kann die Höhe der Absicherung dann ggf. per Teilkündigung auf einen geringeren Bedarf angepasst werden. Bei einem evtl. zwischenzeitlichen Ausscheiden besteht jedoch langfristig ausreichender Schutz zu einem sehr günstigen Beitrag."


    Wäre das eine mögliche Strategie? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung (und natürlich auch von anderen Mitlesern). :)


    Freundliche Grüße

    Peter H.

  • Puh, da halten Sie mich ja ganz schön auf Trab Peter455 . ? Ihr Beitrag zeigt, weshalb Beratung besser interaktiv mündlich stattfindet und nicht schriftlich. Eine Frage / Antwort führt zur Nächsten, das klärt man dann besser und effizienter direkt.


    Weil Sie so nett schreiben hier noch einige weitere Antworten zu Ihren Fragen. Zur Vertiefung sollten Sie dann aber wirklich einen Spezialisten konsultieren, der dann auch alle Details kennt.

    • Ausschlussklausel: erhöht nicht den Beitrag.
    • "die fehlende BU Rente aufstocken": neues Spiel, neues Glück - bei dem zu Ihren Anforderungen am besten passenden Versicherer
    • Kombiprodukt: genau, BU-Versicherung kann man "rauskündigen/teilkündigen"
    • Trennung ist kein Selbstzweck, Sinnhaftigkeit sollte man abhängig von den Umständen des Einzelfalls genauer prüfen (Steuervorteil falls Basisrente und höhere Überschussanteile vs. "praktisch / übersichtlich" etc.)
    • BU beitragsfrei (Stundung) geht generell nur für begrenzte Zeit - niemand hält Ihnen ohne Prämie die BU warm. Hängt von den damaligen Bedingungen ab.
    • Beamter: Richtig, da sollten Sie auch über eine Dienstunfähigkeitsklausel nachdenken
    • Nettogehalt: Ja - das braucht man normalerweise auch wie auf unserer Website sehr ausführlich beschrieben (Altersvorsorge und Krankenversicherung einkalkulieren!)
    • Bestehende Absicherung wird nicht reduziert, auch wenn das Einkommen sinkt. Bei Beitragsdynamiken gibt es aber einschränkende Regelungen.
    • Bayerische: Ist für Beamte eine von mehreren Optionen. Ich bin gerade nicht sicher, ob die Berechnung noch aktuell ist. Ggf. könnte es sinnvoller sein, sich noch vor der Verbeamtung im aktuellen Job günstiger abzusichern.
    • Website: Bitte verlinken Sie gerne, das erklärt die Details am besten. Nur ich selbst darf nicht verlinken weil das als Werbung gelten würde.
    • Höher abschließen, später reduzieren: Klar ist das eine mögliche Strategie

    Jetzt haben Sie noch mehr Details, die m.E. gut veranschaulichen, dass Do-it-yourself bei BU der falsche Ansatz ist. :)


    Hilft das? Dann wären Sie jetzt ja fast schon ein Kandidat für einen Beitrag im Thread RE: Erfahrungen mit Dr. Schlemann (Berufsunfähigkeitsversicherung), oder?:)

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    • "die fehlende BU Rente aufstocken": neues Spiel, neues Glück - bei dem zu Ihren Anforderungen am besten passenden Versicherer
    • Kombiprodukt: genau, BU-Versicherung kann man "rauskündigen/teilkündigen"
    • Trennung ist kein Selbstzweck, Sinnhaftigkeit sollte man abhängig von den Umständen des Einzelfalls genauer prüfen (Steuervorteil falls Basisrente und höhere Überschussanteile vs. "praktisch / übersichtlich" etc.)

    Hilft das? Dann wären Sie jetzt ja fast schon ein Kandidat für einen Beitrag im Thread RE: Erfahrungen mit Dr. Schlemann (Berufsunfähigkeitsversicherung), oder?:)

    Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    vielen Dank für Ihre erneute ausführliche und hilfreiche Rückmeldung. :)


    Einige Rückfragen zur Klärung:


    - "Je nachdem wäre meine Empfehlung, nur die fehlende BU Rente aufzustocken (in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik etc.) und nicht alles neu abschließen.": In der alten BU-Versicherung (2007 gerade Student, seit 2016 berufstätig) hatte ich wie gesagt zunächst nur eine Ausschlussklausel, keinen Risikozuschlag. Sie sagten auch:


    - "bei dem zu Ihren Anforderungen am besten passenden Versicherer": Das heißt, wenn Sie an meiner Stelle wären, würden Sie über einen Wechsel des Versicherers und die Neu-Absicherung von 1000 € (d. h. von BUZ zu einem neuen SBU/DU-Versicherer) nachdenken? Oder meinen Sie, Sie würden eine dritte BU-Versicherung abschließen (s. Ihr Kommentar "nur die fehlende BU Rente aufzustocken (in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik etc.)")? Anmerkung: Behandlerakten wurden über die von Ihnen genannten Kanäle bereits eingeholt.


    - "Bei der SBU aus 2018 könnte eine Veränderung eher sinnvoll sein, da hier ggf. neuere Tarife für risikoarme Berufen tatsächlich ein Stück günstiger sein können und Eintrittsalter und Rechnungszins hier keine große Rolle spielen.": Was meinen Sie konkret mit Veränderung?


    - "BU-Versicherung kann man "rauskündigen/teilkündigen"": Könnte man die BU-Versicherung auch eine gewisse Zeit beitragsfrei stellen (und nicht gleich kündigen) und parallel eine weitere, dritte BU-Versicherung (mit DU-Klausel; https://schlemann.com/berufsun…nfaehigkeitsversicherung/) abschließen? Passiert bei einer Teilfreistellung oder Teilkündigung des BU-Anteils aus solch einem Kombiprodukt eigentlich etwas mit dem Rückkaufswert oder dem Garantiezins der Rentenversicherung? Vermutlich verringert sich der Rückkaufswert entsprechend, oder?


    - "Steuervorteil falls Basisrente und höhere Überschussanteile": Meine BUZ ist meines Wissens keine Basisrente, sondern in Schicht III (private Vorsorge) angesiedelt.


    - "Bestehende Absicherung wird nicht reduziert, auch wenn das Einkommen sinkt. Bei Beitragsdynamiken gibt es aber einschränkende Regelungen.": Sie meinen bei Verbeamtung sinkt das Brutto-Einkommen und ggf. können - je nach Versicherer, wenn man diesen von der Verbeamtung in Kenntnis setzt - Beitragsdynamiken von da an nicht mehr genutzt werden. Stimmt das so?


    Freundliche Grüße

    Peter H.

  • Eine Gegenfrage: Worin sehen Sie den Vorteil zu versuchen, alle diese Fragen hier häppchenweise mit unvollständigem Sachverhalt auf eigene Faust zu lösen, statt sich professionell beraten zu lassen und diese Beratung dann auch mit einem Vertragsabschluss beim Berater / Versicherungsmakler Ihres Vertrauens zu honorieren?

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  • Eine Gegenfrage: Worin sehen Sie den Vorteil zu versuchen, alle diese Fragen hier häppchenweise mit unvollständigem Sachverhalt auf eigene Faust zu lösen, statt sich professionell beraten zu lassen und diese Beratung dann auch mit einem Vertragsabschluss beim Berater / Versicherungsmakler Ihres Vertrauens zu honorieren?

    Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    danke für Ihre Nachricht. Der Vorteil ist für mich ganz klar die Unabhängigkeit, die ich habe, bevor ich mich an einen Berater wende. Ich habe sehr wohl vor, das zu tun und nicht das im "Do-it-yourself" Stil zu erledigen. Aber bevor das passiert, möchte ich gerne selbst durchdrungen haben, welche Optionen es gibt und bin an einer offenen Diskussion über diese Optionen interessiert. Daran dürfen sich gerne auch andere Mitleserinnen und -leser beteiligen, die Erfahrungen, Vorwissen oder Gedanken zu der Thematik haben. Dies ist ja ein öffentliches Forum und es sollen mehrere Leute daran teilhaben und davon profitieren können.


    Meine Fragen an Sie, Herr Dr. Schlemann, aus meinem letzten Beitrag sind überwiegend Rückfragen zur Klärung Ihrer Aussagen. Ich habe nicht verstanden, was Sie gemeint haben: Kündigung/Beitragsfreistellung BUZ 2007 bei Versicherer A (1000 €) + Neuabschluss SBU/DU 2021 bei Versicherer C (1000 €) + SBU 2018 bei Versicherer B (1500 €) = 2 Versicherungen? Falls dies gemeint war: Ist ein Neuabschluss bei C (2021; 1000 €) trotz Beitragsfreistellung bei A (2007; 1000 €) und parallel weiter bestehender SBU bei B (2018; 1500 €) überhaupt möglich?


    Oder war von Ihnen gemeint: Neuabschluss SBU/DU bei C (2021; 100 €) unter Beibehaltung von BUZ 2007 bei A (2007; 1000 €) + SBU bei B (2018; 1500 €) = 3 Versicherungen? Da ich bereits fast mein komplettes Netto-Gehalt (bis auf 100 €) versichert habe, würde ich diese letzte Variante nicht ganz verstehen. Ich wäre Ihnen für eine Klärung dieser Fragen sehr dankbar.


    Freundliche Grüße

    Peter H.

  • Hm, wenn Sie Sorge haben, dass ein Berater wie ich nicht unabhängig ist, dann kann ich Ihnen mit meinen Antworten hier ja gar nicht richtig weiterhelfen, oder? ;)


    Mit den bruchstückhaften Informationen fällt es mir echt schwer, Ihre Nachfragen vernünftig zu beantworten. Aber gut, hier noch ein paar weitere Stichworte für Sie:

    • Ob und wo man ggf. eine alternative oder zusätzliche BU abschließt, hängt vom bestehenden Anbieter / Tarif ab, von Ihrer Gesundheit, Ihrem Beruf, Ihrem Einkommen, etc.
    • Wenn Sie nachweislich rundherum gesund sind, dann vergleicht man einfach das Preis-/Leistungsverhältnis Ihrer bestehenden BUs mit aktuellen Tarifen und entscheidet dann, was der für Sie richtige Weg ist.
    • Eine dauerhafte Beitragsfreistellung mit Aufrechterhaltung der versicherten BU Rente ist wie oben bereits geschrieben nicht möglich.
    • Zur Höhe der beim evtl. Neuabschluss mit ggf. fortbestehenden "alten" Versicherungen (ja, das ist je nach Einkommen möglich - i.d.R. gedeckelt durch das Nettoeinkommen) versicherbaren BU Rente und den Folgen von sinkendem Einkommen für Dynamiken finden Sie detaillierte Ausführungen auf unserer Website zur BU Konfiguration, u.a. unter dem Stichwort "Bereicherungsverbot".

    Der Inhalt Ihrer Fragen belegt den weiter bestehenden Beratungsbedarf. Lesen Sie gerne auf unserer Website zum Thema "do-it-yourself-Finanzberatung" nach. Ihr Anliegen, sich vor einer Beratung gut zu informieren ist völlig legitim und wir empfehlen Interessenten und Kunden definitiv eine fundierte inhaltliche Vorbereitung auf das Beratungsthema, z.B. durch Studium unserer Website. Sie bewegen sich m.E. aber schon im Bereich des abnehmenden Grenznutzens - Herr Pareto lässt grüßen :).


    Und jetzt schauen wir doch mal, was andere User dazu für Ideen haben. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    danke für Ihre Unterstützung an dieser Stelle. Gerne habe ich als Dankeschön für Ihr Engagement einen Erfahrungsbericht in dem von Ihnen oben genannten Thread verfasst. :)


    - zur "Unabhängigkeit": Sie haben mich, glaube ich, missverstanden. Ich meinte nicht Sie damit, ich meinte meine Unabhängigkeit in einem Stadium des Sich-Informierens. Sie sind als Makler sicherlich sehr viel unabhängiger als Mitarbeiter einer Versicherung. Außerdem habe ich hier beim Lesen im Forum und auf Ihrer Website nicht den Eindruck, als würden Sie direkt schon in Richtung Ihrer "Lieblingsversicherer" beraten oder Sachverhalte einseitig darstellen.


    - zur dauerhaften Beitragsfreistellung: Diese ist ja selbst bei sehr großzügigen Anbietern meines Wissens nur z. B. 24-36 Monate möglich - wobei man das Geld dann zurückzahlen muss, weil Beitragsfreistellung synonym zu Stundung ist. Eine Beitragsfreistellung ohne Stundung (und spätere Rückzahlung) ist meines Wissens nicht möglich. Ich hatte auch gar nicht erwartet, dass das über sehr lange Zeit oder sogar die komplette Laufzeit funktionieren würde. Spannend wäre aber zu wissen: Kann man die BUZ erstmal eine Weile beitragsfrei stellen (und dann evtl. kündigen) und dafür ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung eine neue SBU/DU abschließen? Ergebnis: neue 1100 € SBU/DU (statt 1000 € BUZ) + 1500 € SBU = dauerhaft 2 aktive Verträge (+ 1 weiterer Vertrag/die BUZ temporär beitragsfrei und irgendwann evtl. gekündigt) bei 2600 € Nettogehalt/Monat. So hätte man einen fließenden Übergang zwischen BUZ und SBU/DU und nur eine vorübergehende Lösung mit drei BU-Verträgen. Das klingt für mich logisch.


    - daran anschließend zu Ihrem Kommentar "Höhe der beim evtl. Neuabschluss mit ggf. fortbestehenden "alten" Versicherungen (ja, das ist je nach Einkommen möglich - i.d.R. gedeckelt durch das Nettoeinkommen)": Meinten Sie damit, die BUZ dauerhaft weiterlaufen zu lassen (also nicht beitragsfrei stellen) und zusätzlich eine neue SBU/DU abzuschließen? Ergebnis: 1000 € BUZ + neue 100 € SBU/DU + 1500 € SBU = dauerhaft 3 aktive Verträge bei 2600 € Nettogehalt/Monat. Hier bin ich mir sehr sicher, dass das grundsätzlich geht, aber die Frage ist, ob so ein Konstrukt sinnvoll ist. Es erscheint mir eher umständlich und kompliziert. Vermutlich habe ich Sie hier missverstanden, oder?


    - Eine letzte Variante wäre natürlich, die 1500 € SBU auf 1100 € zu reduzieren und die oben ausgeführten 1100 € in der neuen SBU/DU dann doch gleich mit 1500 € abzuschließen. Dann würde die SBU (weil es vermutlich ein Neuabschluss wäre) aufgrund seit 2018 veränderter Berufsgruppen ggf. erheblich günstiger werden als die SBU aktuell kostet. Ich vermute, das meinten sie mit Ihrer Aussage: "Bei der SBU aus 2018 könnte eine Veränderung eher sinnvoll sein, da hier ggf. neuere Tarife für risikoarme Berufen tatsächlich ein Stück günstiger sein können und Eintrittsalter und Rechnungszins hier keine große Rolle spielen." (Natürlich könnte man statt den Varianten aus 2 oder 3 Verträgen einfach das ganze Netto-Gehalt in der SBU aus 2018 versichern (wobei da nur 2500 € versicherbar wären) oder das ganze Netto-Gehalt in einer neuen SBU/DU aus 2021 versichern und BUZ und SBU beitragsfrei stellen oder kündigen.)


    Freundliche Grüße

    Peter H.

  • Hallo Peter455 , mit Ihrem netten Erfahrungsbericht kann ich ja gar nicht anders, als jetzt auch noch mal am Sonntag Abend weitere Fragen zu beantworten :).


    "Beitragsfreistellung": Genau richtig, wenn man eine Weile keine Beiträge zahlt, dann ist das i.d.R. eine Stundung, die BU besteht weiter und Sie zahlen die Beiträge später nach. Nur der Vollständigkeit halber: Bei manchen Anbietern können Sie gesammeltes Kapital (auch bei einer BUZ) auch zur Finanzierung einer geringen dauerhaft beitragsfreie BU Rente verwenden. Das hilft Ihnen hier aber nicht weiter - bitte dazu nicht nachfragen. :)


    Stundung und Neuabschluss klingt erst mal raffiniert. Beim Neuabschluss wird dann aber die "alte" BU im Rahmen der sog. Angemessenheitsprüfung als existent gewertet, d.h. bei der Höhe der maximal versicherbaren BU abgezogen. Letztlich also keine besonders sinnvolle Lösung, auch wenn es erst mal so wirkt, als könnten Sie die endgültige Entscheidung damit noch ein wenig vor sich herschieben.


    Generell bin ich ohne triftigen Grund (z.B. mehr Möglichkeiten zur Nachversicherung bei Berufsstartern oder höhere BU Rente für Mitglieder eines Versorgungswerks) nicht so der Freund von vielen verschiedenen BU Verträgen, da Sie sich im Leistungsfall dann mit mehreren Gesellschaften, Formularen, Gutachtern etc. herumschlagen müssen. Eine weitere BU mit nur 100 EUR BU Rente ist in Ihrem Fall Quark - dafür lohnt sich ja noch nicht mal der der Aufwand des jährlichen Abheftens von Unterlagen.


    Ob und welche BU Sie nun kündigen und ob und was Sie neu abschließen steht für mich mangels vertiefter Sachverhaltskenntnisse immer noch in den Sternen. Daher sehen Sie es mir nach, wenn ich nicht auf Ihre einzelnen Rechenbeispiele eingehe. Viele Varianten sind möglich, vermutlich sind nur wenige davon wirklich sinnvoll. Hatte ich schon erwähnt, dass man das am besten bei einer richtigen Beratung klären sollte? :)

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  • Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung - sogar am Wochenende / sonntags und immer sehr zeitnah. Das ist wirklich super! :)


    Mir ist leider immer noch nicht ganz klar, was Sie mit "meine Empfehlung, nur die fehlende BU Rente aufzustocken (in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik etc.) und nicht alles neu abschließen." oder "Veränderung der SBU aus 2018 könnte eher sinnvoll sein" konkret meinen.


    Ansonsten konnten aber einige meiner Detailfragen wirklich gut beantwortet werden. Danke!


    Freundliche Grüße

    Peter H.

  • Ist das echt noch unklar? Sie können entweder

    1) beide alte BUs behalten und eine neue BU abschließen (ich meine mich zu erinnern, dass Ihre alten BUs schon Ihr Nettoeinkommen bis auf 100 EUR abdecken, dann lohnt sich das nicht)

    2) eine der alten BUs behalten und eine neue BU abschließen

    3) beide alte BUs kündigen und eine neue BU abschließen

    Theoretisch bleiben noch andere Optionen wie kündigen, keine neue BU abschließen, die wären aber nicht sehr sinnvoll. :)


    Das meinte ich mit "Ob und welche BU Sie nun kündigen und ob und was Sie neu abschließen steht für mich mangels vertiefter Sachverhaltskenntnisse immer noch in den Sternen."


    Den Rest der Community haben Sie hier vermutlich langsam verloren, daher schlage ich vor, wie lassen es nun dabei bewenden. OK?

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  • Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    vielen Dank für Ihre Hilfe und v. a. diese letzten, sehr konkreten Antworten auf meine Fragen.


    Freundliche Grüße

    Peter H.