Sachverhalt: Riesterkleinbetragsrentenabfindung wurde mit einem Steuersatz von ca. 30% belegt.
Widerspruch zum Steuerbescheid ist eingelegt. Nun hat das BVG(?) entschieden, dass eine Doppelbesteuerung von Renten nicht zulässig ist # Die persönlich in den Riestervertrag eingezahlten Beträge wurden aus versteuerdem Einkommen entrichtet.
Bei der Abfindung aus dem Riestervertrag wurden -eben wie erwähnt- diese aus versteuerndem Einkommen getätigten Einzahlungen nochmals mit Steuern belegt. Wie ist hier die Sachlage - Zählt die Abfindung aus dem Riesterrentensparvertrag als Rentenzahlung im Sinne des Urteiles zur Doppelbesteuerung von Renten?
Für eine belastbare Auskunft wäre ich sehr dankbar.