Riesterrente, Kleinbetragsrentenabfindung, Besteuerung

  • Sachverhalt: Riesterkleinbetragsrentenabfindung wurde mit einem Steuersatz von ca. 30% belegt.
    Widerspruch zum Steuerbescheid ist eingelegt. Nun hat das BVG(?) entschieden, dass eine Doppelbesteuerung von Renten nicht zulässig ist # Die persönlich in den Riestervertrag eingezahlten Beträge wurden aus versteuerdem Einkommen entrichtet.

    Bei der Abfindung aus dem Riestervertrag wurden -eben wie erwähnt- diese aus versteuerndem Einkommen getätigten Einzahlungen nochmals mit Steuern belegt. Wie ist hier die Sachlage - Zählt die Abfindung aus dem Riesterrentensparvertrag als Rentenzahlung im Sinne des Urteiles zur Doppelbesteuerung von Renten?

    Für eine belastbare Auskunft wäre ich sehr dankbar.

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  • Hallo.

    Die Besteuerung einer Riesterrente ist der Versuch des Fiskus sich die zuvor gewährte Förderung (Zulage bzw. steuerliche Berücksichtigung) zurückzuholen.

    Da Riester freiwillig ist, wäre das eher unter dem Aspekt "irreführende Werbung" zu sehen.

    Meiner Empfindung nach ist das mit dem Urteil nicht gemeint gewesen.