GWG Abschreiben: Rechnung mit oder ohne MwSt?

  • Kurze Frage:

    Ich bin als Arbeitnehmer zu 100% im Homeoffice tätig und ich möchte gerne Arbeitsmittel als Werbungskosten abschreiben. Alles soweit auch schon mit meine SB abgeklärt, aber heute ist der Gute leider im Urlaub und ich habe eine dringende Frage:

    Was ist in meinem Fall vorteilhafter für die sofortige Abschreibung GWG? Ein Möbelstück für...

    1. 750€ inkl. MwSt
    2. 750€ exkl. MwSt

    Es handelt sich hierbei um ein gebrauchtes Möbelstück und habe die folgenden zwei Angebote von 2 Händlern für das identische Möbelstück.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass 750€ exkl. MwSt besser für mich ist, da Berechnungsgrundlage ja der Nettopreis ist und ich somit die vollen 750€ abschreiben könnte? Preis inkl. MwSt. würde doch implizieren, dass ich zwar die vollen 750€ zahlen müsste, hiervon aber nur den Nettopreis (750€-19%) abschreiben könnte. Ist das richtig so?

    Sorry aber stehe grad aufm Schlauch und muss mich schnell entscheiden?

    Besten Dank!!

  • Wie willst du denn als Privatperson Möbel EXKLUSIVE Mehrwertsteuer kaufen?


    Aber wie auch immer...


    Es gilt was auf der Rechnung steht. Wenn du 750 Euro zahlst, kannst du 750 Euro von der Steuer absetzen. Wenn du 751 Euro zahlst, kannst du 751 Euro absetzen. Musst nur ne Rechnung auf Verlangen vorzeigen können.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Hätte vllt. noch weiter ausholen sollen: beides sind Händler im An- und Verkauf von gebrauchten Designermöbeln.


    Händler 1 bat mir an: 750€ mit Rechnung inkl. MwSt

    Händler 2 bat mir an: 750€ mit Rechnung ohne MwSt ODER 950€ mit Rechnung inkl. MwSt


    Hoffe das ergibt jetzt Sinn.


    Besten Dank!!

  • Kostet ein GWG nicht mehr als 800 Euro ohne oder 952 Euro mit Umsatzsteuer, kannst Du es als Werbungskosten geltend machen und auf einen Schlag direkt von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen – egal, ob Du Arbeitnehmer oder Selbstständiger bist.

    Als GWG abschreiben ist für alle Angebote zulässig. Da Du nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt bist, kannst Du auch den Betrag mit Umsatzsteuer abziehen.


    Finanziell günstiger ist in den meisten Fällen der niedigere Anschaffungspreis.


    PS: Warum Händler 2 wahlweise mit oder ohne Umsatzsteuer verkauft (bzw. verkaufen kann), das ist mir spontan zwar nicht ganz klar. Ist für die Frage aber nicht relevant.

  • Ok, jetzt bin ich verwirrt: Gerade nochmal mit dem Händler gesprochen, explizit erklärt dass ich kein Gewerbe habe und als Privatkunde einkaufen möchte. Er sagt mir kein Problem, kann mir das Regal für 750€ mit Rechnung OHNE MwSt verkaufen. Und ich habe explizit auch geklärt, dass ich ihm auch nur 750€ bezahle - "kein Problem"...!??


    Fragen wir mal so rum: Wenn ich ihm jetzt tatsächlich nur 750€ bezahle, ergibt sich für mich irgendein Nachteil mit der Rechnung für 750€ OHNE MwSt bei der Steuererklärung später? Mit Rechnung ohne Mwst Kann ich trotzdem die vollen 750€ abschreiben, korrekt? Wo wäre der Unterschied zu dem anderen Angebot von 750€ mit Rechnung MIT Mwst? Oder gibt es überhaupt einen im Endeffekt für mich? Glaube hierauf läuft meine eigentliche Frage im Kern hinaus.


    Thks

  • Ob die Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen wird oder nicht, das ist für den Werbungskostenabzug in diesem Fall egal, weil der Preis <= 800 Euro ist.


    Solange Du die Grenze bis 800 Euro einhältst, kannst Du den Gesamtbetrag noch als GWG geltend machen (übrige Voraussetzungen müssen auch erfüllt sein). Und mit 950 Euro inklusive Umsatzsteuer wärst Du bei knapp unter 800 Euro netto. Betragsmäßig wäre das noch okay.


    Vermutlich wird der Händler die Differenzbesteuerung anwenden, wenn er eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellt - da darf er scheinbar wählen, das war mir vorher nicht bekannt. Den höheren Nettopreis bei offenem Ausweis der Umsatzsteuer (fast 800 Euro netto statt 750 Euro) kann ich nicht erklären, soll jetzt aber auch egal sein.


    Nachträglicher Hinweis: Nicht jeder Unternehmer darf die Differenzbesteuerung anwenden. Den Verzicht auf den Umsatzsteuerausweis kann man also nicht bei jeder Preisverhandlung als Argument heranziehen.

  • Ok, super vielen Dank. Habe mittlerweile auch von meinem SB gehört und er hat dies bestätigt. Werde also das Angebot für 750€ mit Rechnung ohne MwSt. nehmen und gut ist. VG