Hallo zusammen,
ich habe einer Person Geld geliehen und mit Ihr einen privaten Darlehensvertrag geschlossen.
Im Nachgang hat sich dann herausgestellt, dass die Person noch minderjährig ist (14 zum Zeitpunkt der Unterschrift) und mir damals ein gefälschter Personalausweis (falsches Geburtsjahr) vorgelegt wurde. Im Vertrag ist das falsche Geburtsdatum genannt, alle anderen persönlichen Angaben stimmen. Sie hatte sich damals als 20 ausgegeben und wäre somit voll geschäftsfähig.
Ist der Vertrag nun nichtig, da die Person nicht voll geschäftsfähig ist oder haften in einem solchen Fall die Eltern?
Danke vorab