Hallo,
ich hatte in einem früheren Jahr einen Fehler in der Zeile „Verluste aus der Veräußerung von Aktien“ (nur ein relativ kleiner Betrag, aber zu meinen Gunsten). Das FA hat den Betrag jedoch anerkannt und ebenso in das nächste Jahr übernommen.
Als mir der Fehler aufgefallen ist (leider erst 1,5 Jahre später), habe ich mich beim FA gemeldet, um den Fehler berichtigen zu lassen. Die haben dann nur den ersten Bescheid geändert, in allen Folgebescheiden und auch dem aktuellen ist der Fehler noch drin.
Muss ich die darauf hinweisen oder bin ich mit meiner Berichtigung raus? (https://www.finanztip.de/finanzamt-fehler-steuerbescheid/)