Wieder so ein Werbeartikel von Roland Klaus und seiner fragwürdigen, bulgarischen "Interessengemeinschaft Widerruf". Schade, dass man keinen neutralen Bericht über das Urteil findet.
Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden beim Verkauf der Immobilie - EuGH-Urteil macht es möglich
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Berliner Kindl -
24. Januar 2022 um 21:18 -
Erledigt