Hallo liebe Freunde von Finanztipp,
wir sind für eine Abendveranstaltung (19:30) am Tag der Veranstaltung ca. 350 km an den Ort der Veranstaltung gefahren.
Dort angekommen, erfahren wir per Mail von 15:12 Uhr, die wir erst um ca. 16:15 gelesen haben, als wir schon im Hotel eingecheckt hatten, dass die Veranstaltung abgesagt wurde. Es ist Zufall, dass wir diese Mail um 16:15 Uhr entdeckt haben - es hätte auch sein können, wir lesen die Mail nicht und stehen am Abend vor verschlossenen Türen.
Hotel war schon eingecheckt, Zimmer also schon "in Anspruch genommen". Hotel war extra wegen dieser und für diese Veranstaltung gebucht. Rückfahrt kam für uns allein schon aus zeitlichen Gründen nicht (mehr) in Frage.
Frage: Muss der Veranstalter die Hotelkosten ersetzen?
Vielen Dank vorab für jeden Tipp.
Viele Grüße
A.
Erstattung bei Veranstaltungsausfall
- aarroz
- Erledigt
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Gab es denn Geschäftsbedingungen des Veranstalters?
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Müsste doch eigentlich in den AGB's stehen?
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Hallo aarroz,
Hinweis: Keine Rechtsberatung sondern nur eine vollkommen unmaßgebliche Laienmeinung.
M.E. kommt es auf die Details an. Haben Sie beim Veranstalter ein Komplettpaket Veranstaltung plus Übernachtung gebucht oder war die Hotelbuchung vollkommen unabhängig allein durch Sie erfolgt? Im ersten Fall könnte man über die Regelungen für Pauschalreisen nachdenken. Im zweiten Fall wäre der Absagegrund für die Veranstaltung wichtig. Ist es eine kurzfristige behördliche Verfügung z.B. wegen ganz aktuell veränderter Corona- Regelungen, dürften Sie kaum eine Chance haben. Ist aber beispielsweise der Hauptstar des Abends schon vor einer Woche ausgefallen und man hat nur vergessen, den Gästen rechtzeitig abzusagen, könnten Sie es mit der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten probieren.
Auf der anderen Seite haben Sie die Leistung der Hotelübernachtung erhalten. Wie sinnlos die für Sie war, darüber lässt sich trefflich streiten.
M.E. können Sie beim Veranstalter ja einmal wegen eines (teilweisen) Kostenersatzes oder einer ähnlichen Kompensation anfragen. Einen Rechtsstreit, bei dem Sie auch noch die Kosten vorschießen müssten, würde ich nicht riskieren.
Gruß Pumphut