Optionstarif bei Abschluss einer Privaten Krankenversicherung angabepflichtig?

  • Servus zusammen,

    ich habe einen Optionstarif bei Versicherer A und möchte eine PKV bei Versicherer B abschließen. Muss ich Versicherer B mitteilen, dass bei Versicherer A ein Optionstarif besteht? In den Antragsfragen von B wird nach weiterhin bestehenden "Zusatzversicherungen (z. B. Zahn, stationär)" gefragt. Was würde passieren, wenn man es nicht tun würde?

    Viele Grüße

  • Das Thema kommt mir bekannt vor. Sind Sie vielleicht mit TF38 näher bekannt? :)

    Andere Frage: Was würde passieren, wenn man es angibt? :)

    Tipp: Stellen Sie den Antrag zur Aktivierung Ihres Optionstarifs / Ihrer Anwartschaft besser über einen Spezialisten, das kostet sie keinen Cent extra. Unsere Kunden erhalten z.B. teilweise Sonderregelungen / Klarstellungen zu den Versicherungsbedingungen, können bei Gesellschaften „Premium“- Hotlines mit besonders kompetente Spezialisten nutzen und profitieren bei grenzwertigen Leistungsfällen von erhöhter Kulanzbereitschaft durch unsere guten Connections.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hallo Targo , was ist aus Ihrem Anliegen eigentlich geworden - wie haben Sie das umgesetzt? Wie schon angedeutet, eine Information von B über eine Option bei A hat normalerweise keinerlei nachteilige Effekte.

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