Hallo,
eine Freundin von mir arbeitet an einer Universität. Die Uni hat über die ganze Stadt mehrere Gebäude angemietet. Das Büro und erste Tätigkeitsstelle ist im Hauptgebäude. Etwa 4 Kilometer entfernt hat die Uni ein weiteres Gebäude in dem auch noch andere Unternehmen sitzen. Meine Freundin musste im letzten Jahr 23 Mal dort ganztägig (länger als 8 Stunden) tätig sein. Die Frage ist nun, ob hier Verpflegungsmehraufwandspauschale und die Kilometerpauschale für Hin- und Rückweg geltend gemacht werden können. Ich selbst hatte mir die Frage auch schon mal gestellt, weil mein Arbeitgeber mehrere Dienstgebäude hat, die allerdings noch näher beieinander liegen. Die Definition eines Beitriebs- bzw. Werkgeländes ist mir in dem Kontext nicht ganz klar. Also wenn es sich um eine Fabrik handelt, die einen zusammenhängendes Gebiet beinhaltet oder um einen Flughafen, der ja auch sehr weiträumig sein kann, geht es. Aber in diesem Fall liegen ja Straßen und private Gebäude dazwischen, ist es dann trotzdem "zusammenhängend"? So wie ich es verstehe schon. Allerdings gibt es ja ein Büro im Hauptgebäude und nicht nur "die Uni". Erstaunlicher Weise gibt es dazu von der Uni nichts offizielles, da wurde einfach gesagt, es soll über das Finanzamt geregelt werden.
So wie ich es versteht und auch mein Googlesuche ergeben hat, kann es auf jeden Fall als ortsfeste betriebliche Einrichtung zählen. Die Frage die für mich noch offen ist, muss es das in dem Fall auch?
Ich freue mich auf Antworten und wünsche ein schönes Wochenende
Viele Grüße