Beiträge von johu

    Ok, also seit heute ist der Vertrag aktiv, ich hab den Vertrag über die Magenta-App mit der entsprechenden Rufnummer aktiviert und was zeigt sich unter "Cash-Back/Gutschrift" einlösen? Abweichend von der bei Dir vorhandenen Option genau das, was ich von diesem Laden erwartet habe:


    Leute, das ist echt lächerlichste Abzocke hoch 5! Man bewirbt Verträge mit Konditionen, die man offensichtlich von vornherein nicht einhalten will und leugnet dann nach Vertragsabschluss in der Auftragsbestätigung und an der Hotline die bei Abschluss vereinbarten Konditionen und Bedingunen.

    Mehr Kundenverarsche geht wirklich nicht: Der Vertrag wird widerrufen und das Thema ist für mich erledigt! Und da wundern die sich auch noch, das bei ihnen kaum einer Glasfaserverträge abschließt, meine Güte, da fehlen einem echt die Worte...

    Ob das jetzt am Tag der Freischaltung schon geklappt hatte, kann ich dir nicht mehr sagen. Aber innerhalb der ersten Woche auf jeden Fall

    Meine Telekom Cashback Aktion habe ich gestern beantragt und die wurde heute bestätigt.

    Ich könnte in der App jetzt auch noch die Routergutschrift beantragen, aber da erfülle ich die Bedingungen nicht. Die Konditionen aus der App als Screenshot angehängt.

    Wie schon gesagt, ich glaube dass das bei dir schon passt, aber du scheinst ja nicht davon überzeugt zu sein.

    Nochmal zu Bestätigung: Meinst du den Cash-Back von Check24, bei dem man selbst tätig werden muss oder den der Telekom?

    Bei beiden: Bei C24 erste Rechnung hochladen. Bei der Telekom in der Magenta App beantragen.

    Falls du den bei der Telekom meinst: Wurde dir die Option in der App direkt nach Aktivierung des Vertrags angezeigt oder mit (deutlicher) Zeitverzögerung?

    Aktivieren lässt sich das ganze in der Telekom-App ja wohl erst, nachdem man die erste Rechnung bekommen hat und aus der Widerrufsfrist raus ist…

    Die Option gab es sobald der Vertrag aktiv war, Beantragung erst nach Erhalt der ersten Rechnung

    Danke! Interessant, genau die Gutschrift "Wechsel zur Telekon" fehlt bei mir ja in der Auftragsbestätigung und beim ursprünglichen Abschluss wurde die Router-Gutschrift ja nicht angezeigt...

    Mein praktisches Problem ist halt: Ich kann nicht abwarten um zu sehen, wie weit die mich bei diesem Prozedere verarschen. Endweder ich widerrufe den Vertrag bis nächsten Montag oder ich bin mit ihnen verheiratet für zwei Jahre und ärgere mich, wenn sie die zugesagten Rabatte dann wie angekündigt nicht leisten.

    Die Cashback Bedingungen sind m.M. sehr eindeutig. Findest du deine Aktion evtl hier:

    https://www.telekom.de/shop/aktionen/cashback-einloesen


    Wenn du statt 69,95 jetzt 100 Gutschrift bekommst ist das doch eher zu deinen Gunsten, oder?

    Frage johu: War das bei dir auch so, also dass diese Routergutschrift erst in der Auftragsbestätigung aufgetaucht ist? Oder wurde die schon vorher angezeigt und war damit die Auftragsbestätigung 1:1 identisch mit dem online abgeschlossenen Vertrag?

    Siehe Screenshot, war alles wie beschrieben, keine Überaschungen. Wechsel lief aber über c24.

    War alles so wie vorher beschrieben, nur beim Cashback muss man selbst tätig werden, und er taucht nicht in der Bestätigung auf.

    Ich bin kürzlich auch zur Telekom gewechselt. Routergutschrift (100), online Vorteil (100), und Wechsel zur Telekom (69,96) tauchen in der Auftragsbestätigung auf

    Das Cashback ist nicht in der Bestätigung aufgeführt, da das nicht automatisch gutgeschrieben wird, sondern vom Kunden in der Magenta App beantragt werden muss. Habe ich vor 5min beantragt, noch nicht erhalten. Evtl hilft das weiter. Bis auf das Cashback habe ich alle versprochen Gutschriften erhalten, und gehe davon aus dass auch das Cashback bald gezahlt wird.

    Enthält Ihr Doku irgendeinen Schutz?

    Nein

    Lässt es sich bearbeiten?

    Ja

    Verfügt es über Zertifikate?

    Nicht dass ich wuesste


    Und wie sehen die Metadaten aus?

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    und der name des Autors ist hinterlegt

    Bei mir wurde keine VAP berechnet und ist dementsprechend auch nicht mit umgezogen. Bei einem Verkauf wird sie dann auch nicht berücksichtigt.

    Soweit mir das der nette Mitabeiter meiner Bank erklärt hat werden die angerechneten VAP gar nicht hinterlegt, sondern nur die Anschaffungsdaten. Wenn alles wie es sich gehört abgerechnet wird, dann lässt sich die VAP daraus berechnen.

    Würde im Umkehrschluss heißen: wenn die Steuer vergessen wurde, sollte die VAP bei Verkauf trotzdem berücksichtigt werden.....

    Ich habe so die Vermutung dass da momentan generell etwas hakt, ob man das Trade Republic ankreiden kann weiß ich nicht.

    Habe es gestern und heute bei Trade Republic getestet. Die Überweisung gestern ist noch nicht da, die von heute morgen schon. Genau das gleiche war aber bei mir vor 2 Wochen bei der DKB der Fall. Wo das Problem liegt weiß ich nicht.

    1. Rückzahlung bei alleiniger Finanzierung
    Ist es rechtlich und wirtschaftlich korrekt, dass mir als alleinigem Kapitalgeber zunächst die vollständige Rückzahlung meines Investments (30.000 € + vereinbarter Aufschlag) zusteht, bevor Gewinne verteilt werden?
    Oder kann Know-how / Arbeitsleistung anderer Beteiligter diesen Anspruch reduzieren?

    Ich würde mal vermuten, dass sich die anderen Beteiligten ein Gehalt bezahlen, was natürlich den Gewinn verringert. Unter diesen Umständen: ja die Arbeitsleistung verringert den Gewinn.

    Ich verstehe auch nicht ganz, wieso der Titel Asset-Deal heißt. Ist der Plan, dass du die Assets (Inventar, Maschinen, und Standort) aus einer bestehenden Firma kaufst? Dann gehören diese dir und du kannst sie verkaufen/vermieten. Das ist etwas anderes. Es hört sich ja eher an als ob du einfach nur ein Darlehen gibts....

    Weiß nicht ob dir das weiterhilft: Ich habe 2023 ein Festgeld bei der PBB verpfändet. Hatte bei der Anlage dies per E-Mail vorab abgeklärt. Hab auch keine Probleme.

    Mit welcher Begründung lehnt die Bank die Verpfändung ab? Laut meiner Volksbank ist das gar nicht so leicht dies auszuschließen. Wie da die gesetzlichen Regelungen genau sind weiß ich allerdings nicht.

    Es gibt ein sehr einfaches Prinzip: entweder man arbeitet richtig an so etwas oder gar nicht. Noch gibt es denn Solidaritätszuschlag, also kann man ihn nicht einfach weglassen.

    Ich hab das für mich gemacht und dachte, es könnte andere interessieren. Für mich ist es richtig genug. Wenn es dich nicht interessiert, ist das vollkommen ok für mich. Wenn du es verbessern möchtest oder ansonsten etwas zur Sache beizutragen hast, gerne anpassen und hochladen.

    Ansonsten bin ich jetzt raus.