Wie kann man beim Schenkung/Übertragung an Einzelkind die 200qm Regelung umgehen?

  • Liebe Forum-Freunde,


    anscheinend fällt beim Schenkung / Übertragung von Eigenheim an Einzelkind alles was über 200qm liegt Schenkung-Steuer an. Und das OHNE Rücksicht auf die Freibeträge (d.h. auch wenn die Immobilie weniger als 800000 Euro Wert wäre) z.B. bei 300qm selbst bewohnten ZFH, 30% des Verkehrswerts wären Schenkung-steuer pflichtig.


    Und nun meine Frage, wäre es möglich diese Regelung umzugehen wenn beide Elternteile (mit jeweils 50% Anteil an Eigenheim) die 60% des Eigen-Anteils an Kind übertragen würden. Und dann, nach 5 Jahren den Restlichen Teil. Sicherlich werden die Notar- und Grundbuchkosten etc doppelt anfallen - werden aber sicherlich viel niedriger sein als die Schenkung-Steuer. Natürlich all das wenn in zwischen kein Erbfall eintritt, dann wird es nämlich sicherlich etwas anders aussehen...


    Vielen Dank und schöne Grüße,

    Popat

  • Ich glaube, Du bringst hier einiges durcheinander. Die 200qm-Regel (§13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) gilt nur für den Erwerb wegen Todes. Natürlich gelten die Freibeträge bei Schenkungen (spricht Haus für 800k, das zu gleichen Teilen den Eltern gehört, kann steuerfrei auf das Kind übertragen werden. Bei Nießbrauch verringert sich sogar der Betrag). Das sind allerdings so wichtige Dinge, dass die unbedingt ein spezialisierter Anwalt und dann Notar begleiten sollte, da wird mit solchem Halbwissen ein Forum wenig helfen können.