Liebe Forum-Freunde,
anscheinend fällt beim Schenkung / Übertragung von Eigenheim an Einzelkind alles was über 200qm liegt Schenkung-Steuer an. Und das OHNE Rücksicht auf die Freibeträge (d.h. auch wenn die Immobilie weniger als 800000 Euro Wert wäre) z.B. bei 300qm selbst bewohnten ZFH, 30% des Verkehrswerts wären Schenkung-steuer pflichtig.
Und nun meine Frage, wäre es möglich diese Regelung umzugehen wenn beide Elternteile (mit jeweils 50% Anteil an Eigenheim) die 60% des Eigen-Anteils an Kind übertragen würden. Und dann, nach 5 Jahren den Restlichen Teil. Sicherlich werden die Notar- und Grundbuchkosten etc doppelt anfallen - werden aber sicherlich viel niedriger sein als die Schenkung-Steuer. Natürlich all das wenn in zwischen kein Erbfall eintritt, dann wird es nämlich sicherlich etwas anders aussehen...
Vielen Dank und schöne Grüße,
Popat