Reisekosten Arbeitgeber/Finanzamt

  • Ich bin für die Betreuung verschiedener Standorte einer Niederlassung zuständig und nutze dafür meinen privaten PKW.


    Mein Arbeitgeber erstattet mir pro gefahrenen Kilometer 30 Cent.


    Meistens fahre ich morgens zu einem Standort und anschließend in mein Büro.


    Fallen die angefallenen Kilometer unter die Pendlerpauschale welche aktuell bei 35 Cent pro KM liegt und ich könnte mir die verbleibenden 5 Cent pro KM vom Finanzamt erstatten lassen ?

  • Hallo NKS


    Achtung nur meine Meinung, keine Beratung.


    Soweit ich verstehe wurde die Pendlerpauschale (Weg zur Hauptarbeitsstätte und nach Hause) auf 35ct (38ct ab 21km) erhöht. Diese kannst du mit der einfache Strecke zur Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen.


    Wenn du jetzt zu einem anderen Einsatzort fährst ist das eher eine berufliche Reise. Für diese kannst du mit dem PKW 30ct pro km ansetzen, jedoch die tatsächlich gefahrene Strecke) hin und zurück). Hier wurde die Pauschale m. W. nicht erhöht und deshalb erstattet dir der Arbeitgeber diesen Betrag.


    Wie man beides bei dir genau trennen kann, weiß ich nicht. Vermutlich ist die momentane Erstattung für dich schon vorteilhaft? Im Prinzip kann man aber die Differenz zwischen Steueransatz und Arbeitgebererstattung absetzen.


    LG

  • Okay, dann habe ich das wohl irrtümlich zusammengeworfen.


    Es wird dann vermutlich so sein, dass ich bei der direkten Strecke Zuhause-Büro die aktuell noch 35 Cent vom Finanzamt erhalte und alles weitere vom Arbeitgeber. Da ich die einfache Strecke Zuhause-Büro nicht vom Arbeitgeber erstattet bekomme.


    Vielen Dank für deine Antwort johu