Beitrag im aktuellen newsletter: "300€ geschenkt vom Staat: Das musst Du wissen "

  • Als Rentner ohne aktuelles Beschäftigungsverhältnis habe ich keinen Anspruch auf diese 300,-- €. Nun war ich aber früher selbstständig tätig und beziehe eine private Rente aus selbständiger Tätigkeit. In der Steuererklärung muss ich sie als "Einkommen aus beruflicher Tätigkeit" angeben. Müsste ich dann nicht doch zum Kreis der Berechtigten zählen? Diese Rente ist zum Beispiel auch Grund dafür, dass mich kein Lohnsteuerhilfeverein beraten darf, sondern nur ein deutlich teuerer Steuerberater oder ich muss meine Steuern selbst einreichen. Wer weiß Genaues?

  • Hallo.


    Die Begrifflichkeit "private Rente aus selbständiger Tätigkeit" irritiert mich ein wenig.

    Aber wenn das steuerlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind, dann könnte es eine erfreuliche Überraschung geben.