Auszug aus Energiepreispauschale aus Finanztip vom 26.08.2022






  • Welche Bedeutung hat der 1. September?

    Der 1. September ist der Tag, an dem der Anspruch auf die Energiepreispauschale entsteht. Wichtig: Er ist kein Stichtag! Du musst die Voraussetzungen für die Pauschale also nicht zwingend am 1. September erfüllen, sondern an einem beliebigen

    Zeitpunkt im Jahr 2022. Hattest Du z. B. nur im März ein Einkommen, im September aber nicht, dann hast Du trotzdem Anspruch auf die 300€.

    Ich bitte um Antwort auf diese Fragen, da das Finanzamt mir telefonisch sagte, keine Ahnung, wir sind da gar nicht zuständig! (?)

    Seit 10 Jahren habe ich bis Ende Mai 2022 neben meiner Rente als Minijobber gearbeitet. Immer beim gleichen Arbeitgeber und

    auch nur bei ihm, also ein sog. „erstes Dienstverhältnis“.

    Meine Fragen dazu:

    Ist es richtig, dass mir die 300 € Pauschale auch zusteht, da ich bis 30.Mai 2022 ein Arbeitseinkommen hatte, aber nicht am 01.Sept.2022?

    Wie kann ich diese 300 € beantragen, da ich als „kleiner“ Rentner bisher noch nicht Einkommenssteuerpflichtig bin und daher auch nicht auf diese 300 € verzichten möchte?

    Kann es sein, dass der 01. September 2022 doch als Stichtag maßgeblich ist.

    Schon mal Danke und beste Grüße

    Istvan

  • Hallo.


    Ja, die Pauschale steht zu. Allerdings gibt es niemanden, der sie im September auszahlen könnte, daher führt der Weg über die Steuererklärung. Wenn keine Steuer(zahlungs)pflicht besteht, wird es wohl nächstes Jahr 300 Euro an Erstattung/Pauschale geben.