Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft WEG Haushaltskunde bei der Gasversorgung?

  • Handelt es sich bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ( WEG ) um einen Haushaltskunden beim Gasbezug?

    Hintergrund ist, dass unser örtlicher Versorger die Gasversorgung nach dem Grundtarif verweigert und nur den wesentlich teureren Ersatzbezug vereinbaren will.

    Vielen Dank für Antworten

  • Nach § 3 Nr. 22 EnWG ist Haushaltskunde, wer als "Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt" bezieht. Da bestand bisher immer Einigkeit, dass auch Grundstücksgemeinschaften und Vermieter darunter fallen, da sie nur den Eigenverbrauch der Wohnungsinhaber bzw. Mieter dem Versorger gegenüber organisatorisch abwickeln. Aber die Formulierung lässt Interpretationsspielraum und einige unseriöse unter den kommunalen Versorgern reiten zur Zeit auch auf dieser Masche. Da lassen sich durchaus noch absurdere Argumentationen vorstellen, z. B. dass man dem Familienvater, der den Vertrag abschließt, die Eigenschaft abspricht, Letztverbraucher zu sein, weil er mit der eingekauften Energie auch die Kinderzimmer beheizt.

    Um welchen Versorger geht es denn? Letztlich werdet ihr es gerichtlich klären lassen müssen. Solche Maschen leben davon, dass die Versorger darauf setzen, dass nur ein kleiner Teil der Betroffenen sich dagegen wehrt und es ein Jahr dauert, bis die ersten rechtskräftigen Entscheidungen die Argumentation als rechtswidrig verwerfen. Alternativ bei der Bundesnetzagentur beschweren (nützt nichts, die heißen nicht umsonst im Volksmund Bundesschnarchagentur) oder ein Schiedsverfahren einleiten (ist eher aussichtsreich).