einnahmen ohne gewerbeanweldung

  • Guten Tag,

    ich habe nach langen Jahren der Gewerbetätigkeit als Werbegrafiker nun aus Altersgründen mein Gewerbe vor 5 Monaten abgemeldet. Auch muß ich nun keine aufwändige Einnahmen-Überschußrechnung mehr erstellen. Nun hat mir ein ehemaliger Kunde einen sehr lukrativen Auftrag von ca. 6.000 Euro angekündigt. Der Kunde sitzt in Frankreich, es ist also keine Mehrwertsteuer zu berechnen bzw. abzuführen. Darf ich diesen Auftrag trotzdem ausführen, wenn ich den erhaltenen Betrag jedoch in meiner Einkommensteuererklärung als "sonstige Einnahmen" deklariere?

  • Hier sollte auf jeden Fall ein Steuerberater eingeschalten werden. Zum einen sollte es sich nach §24 Nr 2 EStG um Einkünfte aus dem ehemaligen Betrieb handeln.

    Zum anderen sollte ein StB prüfen ob nicht eventuell eine Registrierungspflicht in Frankreich entsteht oder eine ZM zu erstellen wäre.