Feststellung des neuen Grundsteuerwerts

  • Ich habe auf meinem Grundstueck 2 Häuser. Die Grundstuecksgröße beträgt 700 qm. Bei der Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts wurde in beiden Bescheiden jeweils 700 qm zugrundegelegt. Das Grundstueck ist nicht aufgeteilt. Muß nicht in beiden Bescheiden bei Ermittlung des Grundsteuerwerts 50% gekürzt werden. Ansonsten würde ich fuer beide Häuser jeweils die volle

    Grundsteuer bezahlen. Einspruch einlegen? Wer kann helfen? Danke fuer Unterstuezung.

  • Hallo zusammen,

    willkommen im Forum.

    Wenn der Bescheid auf falschen Tatsachen basiert ist ein Widerspruch begründet und angemessen.

    Ggf. ist auch zu prüfen, was Sie im Antrag eingetragen haben.

    Ggf. berichtigen.

    Ein Widerspruch dürfte hilfreich sein.

    Ggf. auch die Hotline des zuständigen Finanzamtes kontaktieren. Hier sind sie sehr hilfreich.

    LG

  • Gab es zur Grundsteuermeldung für das gleiche Grundstück zwei Aktenzeichen? Dann hätte je Haus das Grundstück mit 1/2 der Fläche angegeben werden müssen. Oder wurden beide Häuser auf dem einen Grundstück gemeldet? Dann hätten zwei Häuser eingetragen werden müssen. Doppelt besteuert werden kann das Grundstück nicht. Ich würde Einspruch einlegen und beim Finanzamt nachfragen.

  • Ja, leg' erstmal Einspruch ein und überprüfe, ob da überhaupt die Erklärung richtig war. Unterstellt, dass es um die Grundsteuer nach Bundesmodell geht und beide Häuser zu Wohnzwecken genutzt werden, dann müsste das ein Grundstück i. S. d. § 249 Abs. 1 Ziff. 3 Bewertungsgesetz sein. Dafür wäre eine Erklärung abzugeben gewesen, bei der die Wohnflächen beider Häuser zusammen zu rechnen waren, und dafür gibt es dann auch nur einen Bescheid für alles.