Allerdings Beruhigt mich ja, dass ich nicht alleine auf der "Wartburg" beim Thema MB sitze. Werde langsam schon hysterisch
nönö, sitze dort auch mit klappbett und pop-corn
Allerdings Beruhigt mich ja, dass ich nicht alleine auf der "Wartburg" beim Thema MB sitze. Werde langsam schon hysterisch
nönö, sitze dort auch mit klappbett und pop-corn
die Gebühr wird im Normalfall mit Erlass des Mahnbescheides vom Antragsteller bzw. dem Prozessbevollmächtigen angefordert. Das heißt, daß der Erlass des Mahnbescheides nicht mehr von der Zahlung des Vorschusses abhängig ist
...genau so ist es. Die Oberjustizkasse schreibt dir den Gebührenbescheid. Mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bist du automatisch Gebührenschuldner.
Hast meist 14 Tage Zeit, die Gebühr zu überweisen.
Der Mahnbescheid geht vorher schon raus.
...genau so ist es. Die Oberjustizkasse schreibt dir den Gebührenbescheid. Mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bist du automatisch Gebührenschuldner.
Hast meist 14 Tage Zeit, die Gebühr zu überweisen.
Der Mahnbescheid geht vorher schon raus.
Ist mein Anwalt der Einzige, der gleich direkt Klage erhoben hat ?
Ich lese immer nur von Mahnbescheid !
Yuhuuu. Kreditangebot von der Targobank...lach. die ticken doch nicht richtig
Ich auch !!!
Ein netter TARGO-Flyer mit "TOP-Konditionen" war heute im Briefkasten !!!
Mir fehlt aber der Hinweis "garantiert keine Bearbeitungsgebühren"
Unabhängig davon, dass der Post inhaltlich völlig falsch ist, verstehe ich den Seitenhieb in Richtung Kreditnehmer nicht. Was bringen solche Statements ? Smilys hin oder her.
Leider ist es wohl so.
Ist mein Anwalt der Einzige, der gleich direkt Klage erhoben hat ?
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein zivilgerichtliches Gerichtsverfahren,
das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient.
Mit der Einleitung eines (gerichtlichen) Mahnverfahrens und
Zustellung des Mahnbescheides wird der Eintritt der Verjährung gehemmt.
Der Artikel Verjährungsfristen nach dem BGB erläutert die unterschiedlichen Verjährungsfristen.
Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung
ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Dabei wird nicht geprüft, ob
die Geldforderung zu Recht besteht. Es erfolgt weder eine mündliche
Verhandlung oder Beweiserhebung. Das Mahnverfahren ist neben der
Erhebung einer Zivilklage ein einfacher und kostensparender Weg, um
gegen säumige Schuldner vorzugehen.
Es ist auch kein Rechtsanwalt erforderlich.
Das gerichtliche Mahnverfahren wird weitgehend oder sogar voll automatisiert durchgeführt.
Es ist das Ziel des Mahnverfahrens den Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Damit dieses
Ziel auch wirksam erreicht werden kann, steht am Ende des Mahnverfahrens der Vollstreckungsbescheid.
Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung im Wege der Zwangsvollstreckung eintreiben kann.
Der Gläubiger hat die Wahl zwischen dem Mahnverfahren mit Zustellung des Mahnbescheides und dem normalen zivilrechtlichen Klageverfahren.
Welche Alternative im Einzelfall für den Gläubiger zielführender ist, muss er abwägen.
Ist zum Beispiel die genaue postalische Anschrift des Schuldners nicht genau bekannt, ist zumeist die Erhebung einer Klage der bessere Weg.
Denn anders als bei der Erhebung einer Klage gibt es die öffentliche Zustellung nicht beim Mahnbescheid.
Ist mit einem Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid zu rechnen, ist ein Klageverfahren zumeist schneller.
Bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid wandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Zivilprozessverfahren mit eingehend zu begründender Klageschrift und mündlicher Verhandlung.
Quelle: Finanztip
Hallo, eine Persönliche Frage würde ich gerne stellen , was für eine Vollmacht der Ehefrau wurde da und wofür gefordert ?
Dankeschön für die Antwort im Voraus
Bei den Zinsforderungen habe ich ein mal Zinsen mitgefordert, aus einem Vertrag, in dem meine Frau Kreditnehmerin war. War ein Abwasch.
@renex69,
hatte heute von der Santander die zweite Zinszahlung auf dem Konto. So ein Gedöns wie die verbracht haben wegen einer Zinszahlung von 42 Euro, kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
Bei mir hat es was gebracht, dass ich an alle eMail Adressen der Santander geschrieben habe, die hier mal gepostet wurden. Vor allem Beschwerdemanagement@santander.de hat bei mir was gebracht. Ein paar Tage nach der Mail bekam ich eine Rückantwort per eMail, dass die Sache bearbeitet wird. Kurz darauf ein Schreiben, dass sie die Zinsen wegen Weiterführung einer guten Geschäftsbeziehung zahlen und kurz danach Geldeingang.
Mit der Santander bin ich jetzt durch, das wurde aber auch Zeit. Kostet schon Nerven und Geduld. Warten ist nicht gerade meine starke Seite.
Hallo, eine Persönliche Frage würde ich gerne stellen , was für eine Vollmacht der Ehefrau wurde da und wofür gefordert ?
Dankeschön für die Antwort im Voraus
Hallo
an welche Mail hast du den Antrage gesendet?
Liebe Grüße
Ist mein Anwalt der Einzige, der gleich direkt Klage erhoben hat ?
Ich lese immer nur von Mahnbescheid !
Meine Anwältin hat auch sofort geklagt. Die scheint nur auch im Urlaub zu sein. Höre da nächste Woche mal nach.
Shenja
Hallo
an welche Mail hast du den Antrage gesendet?
Liebe Grüße
... genau, die vom Beschwerdemanagement
FORD-Bank
Noch vier Wochen in denen ich nichts gehört habe von der Ford Bank,habe ich mich nun entschlossen mal höflich nachzufragen wo denn meine BG plus Zinsen bleiben.In den ihrem Schreiben stand zwar das man von Anfragen absehen soll ABER nach 4 Wochen erlaube ich es mir mal..
Hat noch jemand hier die Ford Bank gewählt und kann Neues berichten........
Hat jemand Zinsen von der targo bekommen ???
Ja, aber einen Betrag, den ich nicht nachvollziehen kann. Der Brief dazu gab auch keinen Aufschluss.
ich gebe aber nicht auf.
Habe heute auch die geforderten Zinsen für die BG von der Santander erhalten.
223€ gefordert und 226€ für 9 Jahre erhalten.
SWK Bank und die Santander haben nun alles beglichen.
Ende gut, alles gut und das ohne Anwalt/Ombudsmann!
Vielen Dank an das Forum, das mir sehr weitergeholfen hat!
Alles anzeigenIch wünsche allen ein gesundes so wie erfolgreiches Jahr 2015
hat hier schon irgendwer seine Zinsen von der Santander erhalten? Bisher reagiert die Bank nicht im geringsten auf meine Nachforderung der Zinsen.
Wie schaut es bei der Deutschen Bank aus? Hat da schon jemand sein Geld zurück. Da habe ich bis heute noch keinen Cent gesehen.
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und wünsche ein schönes Wochenende.
Wir haben von der Santander alle 3 BG's plus Zinsen erhalten. Der Unterschied bei den von uns errechneten und von der Bank gezahlten Zinsen ist nur marginal und der Vorgang für uns jetzt abgeschlossen. Ebenfalls ohne Anwalt oder Ombudsmann.
Meine Cousine hat die BG + Zinsen von der Targo überwiesen bekommen, aber ihrem RA wurde mitgeteilt, dass dessen Kosten nicht übernommen werden, da meiner Cousine (mit dem üblichen Schreiben) mitgeteilt worden ist, dass die Rückerstattung erfolgt und eine Mandatierung bzw. ein Ombudsmannverfahren nicht erforderlich sei. Sie hatte den Anwalt jedoch beauftragt, nachdem die Frist zur Zahlung abgelaufen war. Da ihr RA auch im Urlaub ist, bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.
Ich befürchte, dass die Banken sich auf ihre schriftlichen Willenserklärungen berufen werden und - so es zu zivilrechtlichen Prozessen kommt - die Gerichte wegen der Verhältnismäßigkeit den Banken Recht geben.
Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 485 - Geld zurück - Finanztip-Community
Meine Cousine hat die BG + Zinsen von der Targo überwiesen bekommen, aber ihrem RA wurde mitgeteilt, dass dessen Kosten nicht übernommen werden, da meiner Cousine (mit dem üblichen Schreiben) mitgeteilt worden ist, dass die Rückerstattung erfolgt und eine Mandatierung bzw. ein Ombudsmannverfahren nicht erforderlich sei. Sie hatte den Anwalt jedoch beauftragt, nachdem die Frist zur Zahlung abgelaufen war. Da ihr RA auch im Urlaub ist, bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.
interessant!! und wie ist nun die rechtslage? ich denke, sie müssen zahlen, sofern sie "in verzug" waren? und gerade in targonien, wo man wollte, dass die zinsen erneut gefordert werden, obwohl eben das ja eigentlich quark ist, wenn es im erstschreiben bereits geschehen ist.. bin sehr gespannt, halte uns mal bitte weiter auf dem laufenden, betrifft ja einige hier..
(PS.... ich habe KEINERLEI dieser schreiben erhalten)
interessant!! und wie ist nun die rechtslage? ich denke, sie müssen zahlen, sofern sie "in verzug" waren? und gerade in targonien, wo man wollte, dass die zinsen erneut gefordert werden, obwohl eben das ja eigentlich quark ist, wenn es im erstschreiben bereits geschehen ist.. bin sehr gespannt, halte uns mal bitte weiter auf dem laufenden, betrifft ja einige hier..
(PS.... ich habe KEINERLEI dieser schreiben erhalten)
meine Frist war bis 22.12 habe auch mehrmals angerufen und immer das selber es ist in der Bearbeitung ... Mal gucken ich Hoffe da die Zahlen
meine Frist war bis 22.12 habe auch mehrmals angerufen und immer das selber es ist in der Bearbeitung ... Mal gucken ich Hoffe da die Zahlen
sie werden sich wohl auch auf veröffentlichungen beziehen, aber mir ist es wumpe.. ich habe keines dieser schreiben erhalten - mir war schon klar, dass sie sich wegen der zahlung winden werden, aber auch dort, werde ich unnachgibig sein.. ich war so nett, und habe selbst das zinsgedöns erneut bis 31.12.14 eingefordert.. NIX kam.. und mich nervt das ganze thema langsam auch
Mich nervt das Thema auch echt.
Von der Front der Deutschen Bank und der Hypovereinsbank kommt so gar nichts.
Ich warte drauf das es sich erledigt und ich diese verschissene Bank endlich kündigen kann. Kein Bock mehr drauf.
"Leistung aus Leidenschaft" nehme ich in meine Kündigung auf...