Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Der Bundesgerichtshof hat am 13.05. entschieden, dass Banken keine Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen können: https://www.finanztip.de/kreditgebuehren/

    Wie in unserem Artikel beschrieben, können Kreditkunden nun bereits bezahlte Gebühren zurückfordern. Haben Sie vor, Ihre Gebühren zurückzuholen? Welche Erfahrungen haben Sie mit der Bearbeitung von Kreditanträgen gemacht? Posten Sie Ihre Fragen und Kommentare in diesem Thema!

  • Meine Tochter hat mit Ihrem Exmann einen Kredit von 143000,00€ für ein Haus bei der DSL Bank. Ihr Exmann ist nach Übereinstimmung aus der Schuldhaft von der Bank entlassen worden. Dafür hat die Bank 300,00€ Gebühren verlangt. kann ich die zurückfordern? Die Haushälfte des Exmannes wird laut Notarvertrag auf meine Tochter übertragen. Nun will meine Tochter bei der gleichen Bank den alten Kredit ablösen und wegen der niedrigen Zinsen einen neuen Kredit aufnehmen nominal 2,35% Effektiv 2,49%. Für einen Teil des Kredits soll ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. Dieser Bausparvertrag soll an die Bank abgetreten werden. Die Tilgungsraten der Bank fliessen in den Bausparvertrag und damit soll ein Teil des Kredits nach 10 Jahren Zinsbindungsfrist abgelöst werden. Dafür werden 1850,00€ Abschlussgebühren verlangt die in dem Effiktzins von 2,49% verrechnet werden sollen. Muss sie diese Gebühren zahlen?Für eine Antwort bin ich dankbar. Wolfgang Weiss

  • Antwort vom Finanztip Experten Martin Berg:

    Zitat

    Guten Tag Herr Weiss,

    wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um zwei Fragen. Können die 300 Euro Gebühr zurückgefordert werden und müssen die 1.850 Euro Abschlussgebühr gezahlt werden? Um es vorwegzunehmen: Ich sehe leider keine Möglichkeit die Gebühren zurückzuholen beziehungsweise nicht zahlen zu müssen. Kurz zur Erklärung: So wie Sie es beschrieben haben, sind die 300 Euro als Zusatzgebühren entstanden, da der Exmann Ihrer Tochter aus der Schuldhaft entlassen werden sollte. Ich nehme an, dass die Bank hierfür den bisherigen Vertrag umgeschrieben hat beziehungsweise Ihrer Tochter und ihrem Exmann eine Bestätigung über die Befreiung ausgestellt hat. Somit hat die Bank eine konkrete Gegenleistung für Ihre Tochter erbracht, für die sie Geld verlangen kann. Das BGH Urteil von Dienstag hilft in diesem Fall leider nicht weiter. Die 1.850 Euro Abschlussgebühr beziehen sich, nach Ihrer Beschreibung, konkret auf den Bausparvertrag. Im Gegensatz zu Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten hat der BGH vor einigen Jahren eine solche Gebühr grundsätzlich für rechtmäßig erachtet. Das BGH Urteil von Dienstag hat darauf keine Auswirkungen. Üblich sind bei Bausparverträgen Gebühren zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme. Die von Ihnen genannte Summe scheint auf den ersten Blick auch innerhalb dieser Spannbreite zu liegen.

    Beste Grüße

    Martin Berg

  • Guten Morgen Franziska,

    ich hatte vor 2 Jahren ein Auto gekauft, dass über die Santander-Bank in M-Gladbach teilfinanziert wurde. Beim Abschluss wurden auch Bearbeitungsgebühren fällig. Nachdem mir bekannt wurde, dass man die Bearbeitungsgebühren zurückerstattet bekommen kann, habe ichdie Bank angeschrieben, aber sie lehnte ab. Gleiches galt für einen Privatkredit den ich bei der Targobank abgeschlossen hatte, auch dortwurden Gebühren fällig. Auch sie habe ich angeschrieben und man lehnte ab. Ich habe dann einen Rechtsanwalt beauftragt meine Ansprüchegeltend zu machen und wir haben in beiden Fällen beim Amtsgericht Mönchengladbach gewonnen. Nebst Zinzeszinszahlungen und Erstattungmeiner Kosten. Bei der Santander-Bank ging alles recht schnell. Bei der Targobank war Durchhaltevermögen angesagt und viel Schriftverkehr.Eine Teilerstattung -die man mir angeboten hatte, habe ich abgelehnt-. Man muss nur hartnäckig sein. Es ist Taktik der Banken, denn wennman eine Teilerstattung annimmt, dann haben sie ja auch hier wieder Geld "gewonnen". Ich drücke allen fest die Daumen, dass sie ihre Gebühren zurückbekommen.

    H G Einhorn

  • Antwort von der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:

    Zitat

    Sie hatten offensichtlich auch einen guten Anwalt! Schön, dass Sie uns von Ihren positiven Erfahrungen berichtet haben - das zeigt nur wieder: hartnäckig bleiben, auch wenn es manchmal anstrengend ist.

    Viele Grüße,Britta

  • Hallo Einhorn,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Gut, dass auch schon vor dem Urteil zugunsten der Kunden entschieden wurde! Wie Sie schon sagten, zeigt Ihr Beispiel ganz deutlich, dass sich dranbleiben lohnt, wenn man im Recht ist. Ich denke, dass viele vor einem Prozess bzw. den hohen Anwaltskosten zurückschrecken - vielleicht war das bei Ihnen zu Beginn auch so? Es ist für den Ottonormalverbraucher ja nicht alltäglich, seine Rechte einzuklagen. Aber: Nur, wenn die Verbraucher ihr Recht geltend machen, kann sich etwas ändern.

    Viele Grüße

    Franziska

  • Ich habe eine Frage zu diesem Urteil wegen der Kreditbearbeitungsgebühren. Mein Kredit aus dem Jahre 2009 läuft in 3 Monaten aus. Theoretisch könnte ich jetzt 175 Euro Bearbeitungsgebühren einbehalten. Laut Urteil heißt es jetzt aber, dass Kredite vor 2011 Bestandsschutz haben. Bedeutet das, dass ich die Gebühr bezahlen muss? Vielen Dank für evtl. Antwort.

    Beste Grüße

    rainbow

  • Antwort vom Finanztip Experten Martin Berg:

  • Hallo Martin,

    herzlichen Dank für die Antwort. Die Gebühr wurde in die Raten mit eingerechnet, wurde also immer monatlich mit der Tilgungsrate beglichen. Wenn ich jetzt bei meiner Bank die Einzugsermächtigung ab Juli widerrufe und die Bank mir schreibt, dass sie es als verjährt ansieht, kann sie dann das Geld einklagen? Es ist mir immer noch nicht ganz klar, was der Zusatz bei dem jüngsten Urteil bedeutet (Bestandsschutz für Kredite vor 2011, das würde ja bedeuten, dass das Gericht der Bank in diesem Fall Recht gibt). Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber die würde ja in dem Fall, dass die Bank sowieso Recht hat, nicht dafür eintreten. Also konkret: kann die Bank sich auf dieses Urteil berufen?

    Beste Grüße
    rainbow

  • Hallo zusammen,

    ich habe mit Interesse ds BGH Urteil in diesem Forum gelesen. Dazu habe ich eine Frage: Wir haben 2011 über die L-Bank und KFW Förderung einen Kredit in Höhe von 250.000 Euro für unsere Immoblie bekommen. Jetzt lese ich in einem der Verträge/Vertragskonto mit dem Begriff Z15 in Höhe von 76.000 Euro "Einmalige Kosten 2%" sowie Einmalige Verwaltungskosten " 1% " 766,- Euro sowie Einmalige Geldbeschaffungskosten "1 %" auch wieder 766,- Euro. Das klingt für mich das ich ich dieses Geld laut BGH Urteil einklagen kann ?Lohnt es sich dieses Geld einzuklagen ?

    Wie verhält sich die Bank gegenüber dem Kunden ( Erfahrungswerte ) wir wollen kein Ärger mit der Bank da alles optimal lief was unsere Finanzierungs angeht.Kann die Bank uns in irgendweiner wesie höhrere Gebühren, Zinsen aufdrücken wenn wir erfolgreich das Geld einklagen ?Oder soll ich gleich zu einem Anwalt gehen über unsere Rechtschutzversicherung habe ich ja diese Option.Über Rat & Info von Experten wären wir sehr dankbar.

    Familie Gerold.

  • Antwort von der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:

    Zitat

    Liebe Familie Gerold,

    bevor Sie Gebühren einklagen, sollten Sie die Bank anschreiben und sich erläutern lassen, um was für Gebühren es sich bei Ihnen handelte und wofür genau die Gebühren und die einmaligen Verwaltungskosten zu entrichten waren. In diesem Schreiben sollten Sie auf die neue Rechtsprechung des BGH hinweisen, der Bearbeitungsgebühren für unwirksam erklärt hat. Sie sollten um Auskunft und um Stellungnahme bitten und Rückzahlung der ohne Rechtsgrund von Ihnen gezahlten Gebühren. Dazu können Sie unser Musterschreiben verwenden und Ihre Fragen zu den unterschiedlichen Gebühren voranstellen.

    Erst wenn die Bank ablehnt, sollten Sie sich entweder kostenlos an den Ombudsmann wenden oder aber zu einem auf Bankrecht spezialisierten Anwalt gehen. Sie sollten aber vorher den Anwalt abklären lassen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, es gibt da manchmal Ausschlussklauseln für Rechtsfragen im Zusammenhang mit Immobilien. Nach meiner Erfahrung ist eine Bank nie besonders begeistert, wenn Sie etwas zurückzahlen soll - aber sie ist in aller Regel noch weniger begeistert, wenn Sie sich sofort anwaltliche Hilfe holen. Deshalb sollten Sie es erstmal mit einem freundlichen, aber bestimmten Schreiben versuchen. Die Bank kann Ihnen keine höheren Gebühren oder Zinsen auferlegen, selbst wenn Sie ein Gerichtsverfahren gegen sie führen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

    Beste Grüße,

    Britta

  • Hallo

    Vielleicht können sie mir weiterhelfen . ich habe 2011 einen Ratenkredit bei der Santander Bank aufgenommen , der aber 2013 von meiner Sparkasse abgelöst wurde ( übrigens ohne Bearbeitungsgebühr) . Nun meine Frage : Kann ich von der Santander Bank die Bearbeitungsgebühr in höhe von 1780.-€ für den 2011 abgeschlossenen Vertrag trotzdem zurückfordern ??

    Vielen Dank im Vorraus

  • Antwort von der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:

    Zitat

    Hallo Pluto,

    ja - Sie können die Bearbeitungsgebühr auch für den schon beendeten Vertrag zurück verlangen. Der Anspruch auf Rückzahlung ist noch nicht verjährt. Sie können dazu unser Musterschreiben nutzen.
    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

    Beste Grüße,
    Britta

  • Antwort vom Finanztip Experten Martin Berg:

  • Hallo Zusammen,

    ich habe heute folgende Antwort von der Santander Consumer Bank erhalten (Auszug):

    "....
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass Kunden in jedem Fall einen Anspruch auf Erstattung der im Darlehensvertrag vereinbarten Bearbeitungsgebühr haben. Es bedarf vielmehr einer individuellen Prüfung sämtlicher Voraussetzungen.

    Da die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, ist eine Prüfung der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche derzeit nicht möglich. Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden wir den Sachverhalt prüfen und unaufgefordert auf Sie zukommen.

    .... "

    Was kann ich jetzt tun?

  • Hallo

    ich hab 2011 einen Kredit bei der MKB Bank abgeschlossen. Dafür wurde eine Abschlussgebühr fällig. Kann ich diese zurück verlangen?
    Für Antwort wäre ich dankbar.

  • Hallo Stefan,

    das ist richtig, dass die Urteilsgründe vom BGH noch nicht veröffentlicht wurden - es liegt bisher nur die Pressemitteilung vor.
    Sie sollten kurz abwarten, bis die Santander sich wieder meldet - sehr lange kann das eigentlich nicht mehr dauern.
    Wir werden hier an dieser Stelle auf jeden Fall sofort mitteilen, wenn das BGH-Urteil vorliegt.

    Viele Grüße,
    Britta