Hallo an alle!
Ich würde gern wissen, ob die zu den zurückerstatteten Gebühren Zinsen der Steuer (z.B. Einkommensteuer) unterliegen oder nicht? Also muss ich diese bei der Steuererklärung mit rein beziehen?
Und welches Gesetz verpflichtet zu der Zahlung von Zinsen zu diesen Gebühren? Wenn jemand genau weiß, bitte Gesetzt, Paragraf und Absatz mitteilen. So kann man die Zinsen extra anfordern und sich auf dieses Gesetzt beziehen.
Vielen Dank im Voraus!!!