Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern


  • Streng genommen ist die geschilderte Verfahrensweise noch nicht ganz korrekt, denn auch auf den BK-Anteil, der am 11.06.2014 dem Kreditkonto gutgeschrieben wurde, hat man natürlich bis zu diesem Tag Anspruch auf Verzugszinsen.
    Allerdings ist das bei mir vernachlässigbar, da das lediglich noch 2 anteilige Raten betraf.

  • Seit 08/13 sind pro Monat ca.10€ extra aufgeführt!


    Bei den von dir genannten 0,25% = 10€ Bereitstellungszins / Monat kann es sich nur um einen Betrag von 4000€ handeln, welchen die Bank sich verzinsen lässt.
    Ist wirklich das gesamte Darlehen ausgezahlt worden?
    Ansonste recherchier doch noch einmal in den Unterlagen in wie weit du die Zahl 4000 in irgendeinem Zusammenhang findest.
    Anders kann ich mir die Angelegenheit nicht erklären.

  • Alle 4 Wochen kommt mal wieder ein Brief..., das Porto hätten sie sparen können!


    Heute mal wieder einen Brief über den RA von der Creditplus Bank an mich. Folgender Wortlaut:


    "... Wir erkennen den Rückzahlungsanspruch hinsichtlich des im Kreditvertrag festgesetzten Bearbeitungsentgelts an, sofern dieser im Zeitpunkt des Eingangs des Mahnbescheides bei Gericht berechtigt und nicht bereits verjährt war, und werden die begehrte Auszahlung veranlassen. Etwaige Nebenforderungen bleiben einer gesonderten Prüfung vorbehalten und werden, sofern berechtigt, ebenfalls erstattet.


    Insoweit ist die Durchführung eines streitigen Verfahrens nicht erforderlich."


    Besonders den letzten Satz find ich witzig!


    Mein RA hat noch eine Frist bis zum 31.01.2015 zur gütlichen Einigung vor 4 Wochen gesetzt. Wenn bis Ende des Zeitraums nicht alles Geld da ist, dann wird "die Durchführung des streitigen Verfahrens erforderlich".


    Gruß Uli

  • Noch ein Gedanke:
    Durch die ganze Hinhaltetaktik haben die Banken ja noch länger mit meinem Geld "gearbeitet". Die Zinsforderung neben/zur Bearbeitungsgebühr müßte sich doch eigentlich erhöhen? Vom Berechnungsdatum der Zinsen bis heute sind schon über 5Wochen vergangen.


    Im umgekerten Fall würden die Banken mir das gnadenlos in Rechnung stellen!


    Jm2C, Uli

  • Hat hier schon jemand Erfahrungen mit der DKB Bank bei der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Immobilienkrediten gemacht ?


    Meine Schwiegereltern haben am 18.12 den musterbrief hingeschickt und am 2.1 war die geforderte summe auf dem Konto! Schneller geht es kaum! Also alles super

  • Hallo zusammen!
    Habe gestern ein schreiben von unserer Bank erhalten, dass die Kosten für die verlangten Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen, die in unserem Immobilienvertrag aus dem Jahr 2005, zurückbezahlt werden. Wir haben unsere Bank diesbezüglich mittels Musterschreiben im Jahr 2014 noch angeschrieben und aufgefordert, die seinerzeit verlangten Bearbeitungsgebühren und die verlangten Wertermittlungskosten in Höhe von 75 € einschl. der angefallenen Zinsen zurückzuzahlen.
    Jedoch sagt die Bank in ihrem Antwortschreiben vom 30.01.2015, dass die Rückforderung für die angefallenen Wertermittlungskosten bereits verjährt sei!! Stimmt das, obwohl ich das Rückforderungsschreiben noch in 2014 der Bank zugesandt habe? Beginnt die Verjährungsfrist dafür nicht Ende 2011. Bei 3 Jahren würde sie doch bis Ende 2014 laufen, oder?


    Bitte um Hilfe! Danke im Voraus!
    LG Martin

  • Die NORIS Bank hat die Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen
    für Darlehn aus 2005 und 2009 am 28. und 29.01.215 auf mein Konto über wiesen.
    Am 30.01.15 erhielt ich die Post dazu.
    Aufgeschlüsselt Bearbeitungsgebühr/ Zinsen.
    Einen Teilbetrag wurde mit Datum Juni 2014 auf den lfd. Kredit gutgeschrieben.
    Somit ist die Angelegenheit nach 2 Monaten nun erledigt.

  • Hallo zusammen!
    Habe gestern ein schreiben von unserer Bank erhalten, dass die Kosten für die verlangten Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen, die in unserem Immobilienvertrag aus dem Jahr 2005, zurückbezahlt werden. Wir haben unsere Bank diesbezüglich mittels Musterschreiben im Jahr 2014 noch angeschrieben und aufgefordert, die seinerzeit verlangten Bearbeitungsgebühren und die verlangten Wertermittlungskosten in Höhe von 75 € einschl. der angefallenen Zinsen zurückzuzahlen.
    Jedoch sagt die Bank in ihrem Antwortschreiben vom 30.01.2015, dass die Rückforderung für die angefallenen Wertermittlungskosten bereits verjährt sei!! Stimmt das, obwohl ich das Rückforderungsschreiben noch in 2014 der Bank zugesandt habe? Beginnt die Verjährungsfrist dafür nicht Ende 2011. Bei 3 Jahren würde sie doch bis Ende 2014 laufen, oder?


    Bitte um Hilfe! Danke im Voraus!
    LG Martin


    Soweit ich weiß sind die Wertermittlungsgebühren von dem Urteil nicht betroffen. Ich denke das in nächster Zeit noch ein weiteres Urteil diesbezüglich folgen wird.

  • zu dem Thema: Bearbeitungsgebühren Prozedre


    Wie man unschwer erkennen kann, und wie mir bereits schon von Easy Credit am Telefon gesagt wurde.


    BG zu laufenden Krediten haben Prio !!! Deshalb kann man abgeschlossene Sachen zeitlich damit nicht vergleichen.
    Habe bei der CredPlus noch was laufen, nach 3 Wochen kommentarlos BG zurück + Zinsen (hier musste ich nachhelfen).


    Das nur nochmal als Hinweis, hab vorhin etwas lachen müssen als hier jemand die Deutsche Bank als gute Bank gelobt hat.
    Er selber schreibt aber dass er da noch was am laufen hat, Junge .... das ist normal dass du da kriegst was dir gesetzlich zusteht.
    Lese hier auch erstaunt dass Norisbank bereits Zahlungen getätigt hat. Hoffe dass die ganz abgeschlossenen Verträge bald dran sind.


  • Das ist allerdings auch von Bank zu Bank mit der Priorität anders. Ich habe zum Beispiel seit 4 Wochen nunmehr 2 BG von bereits getilgten Krediten bekommen. Noch offen ist u.a ein laufender. Und das bei der gleichen bank.


  • Die BG wurde überwiesen und nicht verrechnet.... Ich warte noch auf die Aufstellung.


  • Mein RA hat auch so was gesagt, dass die Wertermittlungsgebühr im Prinzip unrechtmäßig -also erstattungsfähig- sei, aber die Frage der Verjährung nicht klar sei.
    Martin, kannst Du vielleicht noch posten, um welche Bank es sich handelt und um welche Art von Immobilienvertrag (Hypothekendarl., Bankvorausdarl., Bauspardarl. nach Zuteilung o.a.)?

  • Bei den von dir genannten 0,25% = 10€ Bereitstellungszins / Monat kann es sich nur um einen Betrag von 4000€ handeln, welchen die Bank sich verzinsen lässt.
    Ist wirklich das gesamte Darlehen ausgezahlt worden?
    Ansonste recherchier doch noch einmal in den Unterlagen in wie weit du die Zahl 4000 in irgendeinem Zusammenhang findest.
    Anders kann ich mir die Angelegenheit nicht erklären.[/quote]


    Das verstehe ich zwar nicht,aber ich schau mal nach und melde mich wieder!
    ananstem

  • Gerade ebend Post von der Targo bekommen.


    Ich kann mich nur noch kaputt lachen über diese ,leider meine Hausbank!


    Die Targo bezieht sich auf die persönliche Prüfung meines Kredites und lehnt die Zahlung ab da sie ja schon gezahlt haben.
    Das lustige daran ist das es um diesen Kredit garnicht mehr ging sondern um einen den ich damals von der Citibank hatte aus 2007, der laut Targo ja leider schon verjährt ist.
    Habe jetzt mittlerweile mindestens 7 Einschreiben mit RS an die geschickt, da sie jedesmal sagen wenn ich es als normalen Brief versucht habe, dass nix angekommen sei.
    Naja, wollte gerade mal die Beschwerdestelle anrufen und meinem Ärger da mal Luft machen, wieso ich 6 Wochen auf diese Prüfung warten muß und dann seitens der Targo der falsche Kredit geprüft wurde und siehe da alle mir bekannten Nummern sind nurnoch Mo-Fr zu erreichen.
    Also so eilig kann es diese Bank ja jetzt nicht mehr mit den Auszahlungen haben wenn sie die Samstagsarbeit schon wieder eingestellt haben.


    Es ist einfach nurnoch erbärmlich mit dem "Wie für dich gemacht" Kredit!!!


    Ich habe zwar schon viel zurückbekommen, sogar von der Deutschen Bank, aber so langsam muß ich mich bald übergeben wenn ich sehe wie dieser dilettantische Haufen da arbeitet!!!!! <X

  • Haha Targo!
    vor einer Woche Brief an mich, dass die an meine alte Adresse ein schreiben geschickt haben (Kopie dabei,hat Wochen gedauert :-)) dass ich mich gedulden soll. Dann paar Tage später Widerspruch an meinen Anwalt. 2 tage später ein Brief an mich dass es verjährt ist ?( und jetzt wieder vom Anwalt dass die bis 15.03 15 bezahlen wir sollten uns gedulden. Idioten!!!


    Santander hat 3 kleine Beträge an meinen Anwalt überwiesen, insgesamt 279 Euro aus insgesamt 3500 BG! Mein Anwalt hat angefragt wie die auf diese Summe kommen.

  • UPDATE ZINSEN SANTANDER


    So, kleines Update zu meinen Verzugszinsen die ich zum Teil von der Santander erstattet bekommen habe.
    Der Beginn meiner Kredite von der Santander waren vom 18.02.2008 und 28.01.2010.


    Laut www.zinsen-berechnen.de hätte ich bis zum 12.01.2015 (da habe ich zum 2ten Male die Zinsen eingefordert mit einem Verzugszinsen-Bescheid von zinsen-berechnen.de) einmal 170,26€ und 65,95€ bekommen sollen. Erhalten habe ich allerdings nur 53,38€ und 34,14€.


    Danach habe ich per Email eine "nachvollziehbare Berechnung meiner Verzugszinsen" von der Santander angefordert.
    Gestern habe ich per Brief die Antwort erhalten und da stand folgendes drin:


    "Die Berechnung der Zinserstattung erfolgte auf Grundlage der Bearbeitungsgebühr als Hauptforderung mit der von Ihnen gewünschten Verzinsung in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz für die jeweilige Vertragslaufzeit.


    Die von Ihnen geltend gemachten Forderungen können wir nicht nachvollziehen und weisen diese daher als unbegründet zurück"



    Wie soll ich damit jetzt umgehen? Soll ich versuchen den Rest noch einzufordern?
    Die haben mir höchstens die Zinsen für ca. 3 Jahre ausbezahlt, wenn ich grob kalkuliere. Keine Ahnung wie die das ausrechen.


    Kann man die Verzugszinsen nun bis zum heutigen Tag zurück verlangen oder nur bis Vetragsende, bis die letzte Rate bezahlt ist. Ich kann absolut nicht nachvollziehen wie die Santander das ausgerechnet hat.



    Würde gerne eure Meinung dazu hören.



    LG, witschi

  • Sparda Bank rechnet Zinsen auf Barbeitungsgebühren falsch.


    Vorweg: Die BG über 283 habe ich zurückbekommen, aber die Zinsen darauf werden von der Sparda falsch berechnet.
    Bei meinem Vertrag wurde die BG bei der Auszahlung einbehalten und war lt. Darlehensvertrag sofort fällig.
    Nach meiner Auffassung müssen i.d.Fall Zinsen seit Einbehalt auf die volle BG gezahlt werden, Stichwort "Kredit mit erhöhtem Nennbetrag" . Die BG wird also nicht anteilig mit jeder Rate fällig, wie bei den Krediten ohne erhöhtem Nennbetrag.
    Genau das behauptet aber die Sparda und verweigert mir eine korrekte Zinsberechnung.
    Anbei habe ich mein Schreiben und die Antwort der Sparda beigefügt.
    Wie seht Ihr das? Welche Methode ist richtig?


    Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

  • So Leute, heute habe ich auf mein Konto geschaut und siehe da, die LBS hat bereits vor einigen Tagen den geforderten Betrag, Gebühr und Zinsen,überwiesen.
    Obwohl ich nicht sofort nach Fristablauf einen Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids beim Amtsgericht eingereicht habe.
    Danke Leute für eure Motivation.
    Ich habe fertig.