Wenn Du Dir die Mühe machen würdest,die diesbezüglichen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB) ab §387 mal zu Gemüte zu führen,würdest Du erkennen,daß DEINE Idee("Aufrechnen" lautet der Fachbegriff) aus verschiedenen Gründen NICHT und auf KEINEN FALL bei der von Dir beschriebenen Ausgangslage angewendet werden kann bzw.überhaupt darf!
Allein der Versuch würde Dich "in Teufels Küche" bringen,da wäre der Schufa-Eintrag noch die harmloseste Folge.......!!!
Dieses Zitat trifft sehr gut auf deine Frage zu (steht übrigens hier 11 Beiträge über deinem)