ich glaube, dass wir beide insgesamt auf gleich Wellenlänge sind....
die Spatzen und Kanonen kenne ich leider (aus eigener Erfahrung und Berichten).... in diesen Fällen bin ich froh, dass wir neutrale Gerichte haben: und ich immer zu meinem Recht gekommen bin; es sich quasi rausgestellt hat, dass die Bank rechtsmissbräuchlich zu Maßnahmen gegriffen hat, wo man sich als "Ottonormalbürger" mehr als an den Kopf fassen würde....
und nein, es interessiert mich wirklich nicht, was die Bank schreibt, W E I L: es sie im umgekehrten Fall ja gerade auch nicht interessiert. Wäre dem so, wäre meine und wären die Fristen der anderen hier nicht fruchtlos verstrichen.... das ist halt das Problem des Schuldners: wenn sie ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können, müssen sie entweder länger arbeiten oder mehr Personal beschäftigen oder weniger prüfen und mehr von ihrer "Kulanz" walten lassen oder oder oder.... warum der Schuldner nicht erfüllt, ist mir als Gläubiger des Rückerstattungsanspruchs egal und das darf es mir auch per Gesetz...
insoweit verstehe mich bitte nicht falsch: ich persönlich gehe vom "mündigen Verbraucher" aus.... man muss nicht immer vom Gericht bzw. Gesetzgeber bei jeder Kleinigkeit "an die Hand genommen werden".... aber: Du weißt auch: "bei Geld hört die Freundschaft auf".... es geht mir persönlich weniger um eine Frontstellung gegen die Bank(en) (wobei ich das ja sowieso nur für mich hier beantworten kann), aber: ich habe einen Anspruch, der bei ganz nüchterner Betrachtung unstrittig besteht und der nicht fristgemäß erfüllt wurde... punktum.
Die Fristfrage können wir ganz einfach beantworten... im Zweifel setzt eine zu kurze Frist eine "angemessene" Frist in Gang.... und in Anbetracht des Umstands, dass mit Ablauf diesen Jahres eine Großzahl der hier betroffenen Ansprüche schlichtweg verjähren wird, WENN wir nichts machen, bedarf es erstmal keiner Frist hier, die überlang ist....