Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Das steht zwar im Impressum, aber lt. der Homepage von Versicherungsombudsmann e.V. wird die SWK-Bank nicht vertreten.


    Die Schlichtungsstelle gilt nur für Versicherungen die die SWK Bank vermittelt hat. Ist nicht zuständig für Erstattung der BG. ( Habe dort angerufen, wollte mich vergewissern. Weil im Internet im Impressung es nicht eindeutig zu lesen ist. Vielleicht haben einige dort den Ombudsmann vermutet und Ihre Beschwerden dorthin weitergeleitet---das ist ein fataler Irrtum. )

  • Guten morgen. ...ich habe noch kein geld gesehen. Weder targo, santander und sparkasse. Auf den anwalt reagieren sie nicht. Gestern kam Post von wegen ist verjährt und so. ???? Darlehen aus 2009..aha. und dann steht noch eine falsche kreditnummer in dem schreiben. Was soll ich davon halten????
    Kann mir das jemand beantworten?
    Gruss tanja


    Ist der "Kulanz-Budget-Topf" unserer "allerliebsten Targo" etwa schon Bald ausgeschöpft :S !?

    DiDi76


    - Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wissen, ein Ozean. -
    Sir Isaac Newton

  • @pebbels


    Ich glaube, der unterstrichene Teil erklärt, dass die Banken die Zinsen zahlen MÜSSEN.



    Wie der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 13.05.2014 ( Az. XI ZR 170/13 und XI 405/12 ) entschieden hat, sind vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgeld in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam.Infolgedessen sind die geleisteten Bearbeitungsentgelte zzgl. der daraus gezogenen Nutzungen gemäß §§ 812 Abs. 1 Satz 1 1.Fall, 818 Abs.1 BGB zu erstatten.Zudem entschied der BGH in seinen Urteilen vom 28.10.2014 ( Az. XI ZR 348/13 und 17/14 ), dass die Ansprüche der Verbraucher auf Rückzahlung erst kenntnisunabhängig innerhalb von 10 Jahren verjähren.

  • Zu meim Post S. 358:
    Zitat:finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/ ...Haben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen Sie die Bank nochmal anschreiben. ...


    Kann mir hier mal jemand bitte sagen, was die gesetzliche Grundlage dafür ist/sein soll?Ich kann das nicht nachvollziehen: wenn ich doch bereits in meinem ersten Anspruchsschreiben unter Fristsetzung nicht nur alle 4 relevanten BGH-Urteile angegeben habe, sondern auch meine Gebühr und EXPLIZIT die Herausgabe von Nutzungen GEFORDERT habe, wieso muss ich bei einer "Teil"-Zahlung erneut anfordern???Ich habe eine Gesamtsumme inkl. Nutzungsersatz genannt, bekomme eine Teilzahlung darauf, der Rest ist in meinen Augen erstens immer noch gefordert und zweitens: wer behauptet, die Teilzahlung seien für die Bearb.-Gebühr?!Ich rechne sie auf den Nutzungsersatz -der ja in der geforderten Gesamtsumme steckt- dann bleibt von meiner Forderung eben ein Restbetrag offen, der ZUFÄLLIG so hoch wie der Nutzungsersatz ist... Von meiner Gesamtforderung bleibt dennoch ein Teilbetrag offen.... WIESO also nochmals anfordern?Ich verstehe das einfach nicht, möchte mich aber gerne mal mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen, SOFERN mir diese jemadn hier benennen kann. Ganz lieben Dank im Voraus!
    Zitatende------------------------------------------------------------------------------------


    Sorry, wenn ich nerve, aber hat hier wirklich niemand 'ne Idee bzgl. der Rechtsgrundlage???
    Oder: wie kann ich Frau Dr. Schön direkt kontaktieren? Dank vorab...


    Ich hab keine wirkliche Idee... sehe es eigentlich so wie du, dass die Forderung (auf die Zinsen) weiter bestehen bleibt. Vor allem, wenn die Bank nicht explizit bei der Auszahlung eines (Teil-)Betrags X die gezahlte Summe einem Forderungspunkt zuweist. Außerdem ist es doch so bzw. Anwälte gehen doch dann so vor, dass sie sagen, dass die Teilsumme zunächst auf die geforderten Zinsen angerechnet werden, dann auf die Anwalts-/ Rechtskosten-Gebühren, und dann erst auf die Hauptforderung.
    Allerdings denke ich, dass die natürlich hoffen, dass man wegen einem kleineren Teilbetrag, der noch aussteht, kein neues Fass aufmacht. D.h. evtl. MÜSSTEST du nichts mehr machen, aber dann passiert ebene auch nichts mehr...?!

  • Ups, ich wusste nicht, dass ich eine solche Entrüstung auslöse :-).
    Dabei hatte ich lediglich gehofft, zur Objektivität und zu Verständnis beitragen zu können.
    Ist mir aber nicht gelungen :-).


    +++Mit mehr Verständnis wäre unsere Welt eine Bessere.+++


    Davon abgesehen wünsche ich jedem, dass er sein Recht bekommt. Auch welchem Weg ist jedem freigestellt, er sollte nur fair sein und im Verhältnis stehen.

  • @pebbels


    Nachtrag: ... wenn ich es mir so überlege... ich denke, da der ordentliche Weg schon beschritten ist und aufgrund der Teilzahlung soweit ich weiß (bitte wer es besser weiß korrigieren) nicht unterbrochen wird, ist es evtl. hilfreich eine Email zu schreiben, und darauf hinzuweisen, dass die Forderung mit der Zahlung X noch nicht vollständig beglichen ist und du noch auf den Restbetrag wartest. Und du ansonsten weitere rechtliche Schritte einleitest. Sollte dann nichts geschehen, kann man ja schwerere Geschütze auffahren. Irgendwo habe ich gerade gelesen, dass man eigentlich rechtlich in diesem Fall nichts mehr machen muss um die Verjährung bzgl. der Restsumme zu hemmen, da die Zahlung des Teilbetrags schon ein Eingeständnis ist. Es geht also "nur noch" ums Eintreiben der Restsumme

  • Hallo
    Oha hier brennt ja fast die Luft.


    An die Targo"kunden".


    **Kurzfom:
    25.11.2014 Brief abgeschickt. Einschreiben mit Rückschein.
    29.11.14 Rückschein wieder bei mir im Briefkasten.
    4.12.2014 kam der BLA BLA Brief von der Targo.
    8.12.2014 TARGOBANK hat überwiesen. ZINSEN ???.
    12.12.2014 Schreiben Targobank, mit Auflistung der Beträge,ohneZinsen !.
    13.12.14 Einschreiben mit Rückschein Zinsforderung .


    Ich hab heute morgen noch schnell meine Zinsen ausgerechnet.
    Hier steht wirklich alles drin was man wissen muss,u.a. auch ein Zinsrechner > http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/

    Genial. Danke dafür.


    Sind bei mir insgesamt über 400 Euro !!!!!


    Habe wieder ein Einschreiben mit Rückschein verschickt.


    Ich werde nun doch keinen Anwalt beauftragen.


    Ich werde aber heute noch ein Schreiben an den OBDMann schreiben
    (Montag abschicken) ,glaubt hier wirklich irgendjemand das man


    einem Banker vertrauen kann ? ist nicht bös gemeint,aber den Ruf
    habt ihr euch nun mal selber eingebrockt,nach diesen Erfahrungen.


    Sollte die Targo wider erwarten bezahlen,werde ich dem OBDMann dies
    natürlich sofort mitteilen.


    Die Banken hätten einfach auf die Einrede der Verjährung verzichten
    können ,warum tun sie das wohl nicht .


    Ja..... klar weil die plötzlich soooooooooooooo viel zu tun haben
    ,gerade dann wenn man merkt ,man schafft es nicht, sollte man die
    Kunden nicht in die Verjährung laufen lassen .

    Aber nein, die hohen Herren erstatten ja aus Kulanz und ohne
    Annerkennung einer Rechtspflicht . Zum totlachen .

    Ich werde berichten wie es ausgeht.


    Ist bestimmt auch nur ein Zufall das alles bis zum 31.12.14 verjährt ist !
    Da stinkt doch was gewaltig zum Himmel ! Warum so kurzfristig
    warum ist ein Vertrag von 2008 am 31.12.2014 . verjährt ,ich denke 10
    Jahre soll die Frist sein.So hätten die Banken ja viel mehr Zeit , aber die wollen sie doch gar nicht.


    Targobank ........so geht Bank heute .................mit Kunden um.


    MfG Dirk
    P.S.: **Wäre es nicht möglich ,eine Kurzform der
    Leidensgeschichte,mit rein zuschreiben ,siehe oben ,so können andere
    dann sehen wie es bei Euch gelaufen ist.Sollte wirklich nur kurz
    gefasst sein, wäre nur ein Vorschlag, es müssen ja keine Beträge drin
    stehen ,so könnte man mal sehen wie eine Bank reagiert oder eben auch nicht.

  • Hallo,
    die Targobank hat mir heut geschrieben, dass ich meine Kreditgebühren zurückbekomme, allerdings wollen sie die meinem Kreditkonto (Kredit läuft noch) gutschreiben, obwohl ich um Überweisung auf mein Girokonto gebeten habe. Dürfen die das? Was kann ich tun?


    schon mal danke im Voraus


    Gleiches Schreiben habe ich gestern auch bekommen, allerdings von der Santander!
    Habe denen jetzt einen freundlichen Brief sofort geschrieben, dass ich um die Überweisung auf das angegebene Girokonto bitte, da ich mit der Verrechnung nicht einverstanden bin. Gleichzeitig habe ich auch die fehlenden Zinsen mit eingefordert. Mal sehen, wie viele Wochen ich jetzt warten muss, damit ich von denen wieder was höre


  • Gute Frage. Na, wem wohl? Den vielen Banken natürlich.

  • hallo an alle, hab den ganzen morgen eure berichte verfolgt, geht ja mächtig zur sache hier.


    so jetzt mal meine erfahrungen mit santander und targo.


    am 6.11. beide banken das musterschreiben gesendet..


    santander hat nach ner woche reagiert. und eine woche später zwei von drei bg´s ausgezahlt.


    die freunde von der targo haben die drei wochenfrist verstreichen lassen ohne eine reaktion.


    zum anwalt gegangen, eine nachfrist von 2 wochen gesetzt, die am 16. abläuft und bis jetzt immer noch nichts gehört.


    nur seltsam wie unterschiedlich die anträge bearbeitet werden. kein system erkennbar.


    hätte mich ja schon über ein blablaschreiben
    gefreut :)


    lg feuer

  • Gleiches Schreiben habe ich gestern auch bekommen, allerdings von der Santander!
    Habe denen jetzt einen freundlichen Brief sofort geschrieben, dass ich um die Überweisung auf das angegebene Girokonto bitte, da ich mit der Verrechnung nicht einverstanden bin. Gleichzeitig habe ich auch die fehlenden Zinsen mit eingefordert. Mal sehen, wie viele Wochen ich jetzt warten muss, damit ich von denen wieder was höre


    Ich fasse es nicht! Nun, rechtlich gesehen, kannst´e Äpfel mit Äpfeln vergleichen, Geldforderungen mit eigenen Geldforderungen aufrechnen. Aus euren Kreditverträgen mit denen ergibt sich diese Möglichkeit doch wohl so nicht. Stichwort: Sondertilgungsrecht. Lest bitte einmal die vielen kleingedruckten Zeilen durch.


  • Dat Einschalten des Schlichters war goldrichtig! Nicht herunter kriegen lassen von diesen Gauchen! Kämpfe weiter! Die müssen zahlen und zwar mit Zinsen!


  • Nach Ablauf der Frist muss der Kollega mit dem schwarzen Kittel gerichtl. vorgehen, sonst gibt´s von denen ab 31.12.2014 nüscht. Achte bitte auf die Verjährung.

  • der kollega in schwarz ist schon in den startlöchern... grins.


    nee spass beiseite. nach ablauf der frist bin ich wieder beim anwalt der dann weiter vorgeht.


    aber ne andere frage. was tun mit der santander. die beiden niedrigen beträge sind auf meinem konto, natürlich ohne zinsen. den hohen betrag, 900 euro, der steht noch aus. wollte nächste woche da mal anrufen, wie weit die bearbeitung ist. oder was ratet ihr mir.

  • Ich fasse es nicht! Nun, rechtlich gesehen, kannst´e Äpfel mit Äpfeln vergleichen, Geldforderungen mit eigenen Geldforderungen aufrechnen. Aus euren Kreditverträgen mit denen ergibt sich diese Möglichkeit doch wohl so nicht. Stichwort: Sondertilgungsrecht. Lest bitte einmal die vielen kleingedruckten Zeilen durch.


    Wenn ich ne Sondertilgung machen wollte, dann kostet es mich was, und das nicht zu wenig ;)

  • Hey Leute,


    habe jetzt nochmals eine letzte Aufforderung an die Postbank geschickt und parallel den Ombudsmann eingeschaltet.
    Kann ich jetzt immer noch ein Mahnbescheid einreichen oder sollte ich das nun lassen ?????


    Würde mich über kurze Hilfe freuen


    Grüße


    Matze

  • Was für ne hitzige Diskussion hier heute :S ich dachte schon, dass ich mich dafür rechtfertigen müßte, dass wir einen Anwalt eingeschaltet haben ?(
    Aber ich muss sagen, dass es mich nach unserem Werdegang, den wir nun bereits seit dem 30.10.! erleben seeeehr beruhigt.
    Nachdem wir der Targobank eine dreiwöchige Frist gesetzt haben, die am 21.11. :!: endete und bis heute noch nicht eine Reaktion erhalten haben (noch nicht mal das schon mehrfach benannte bla bla Schreiben ...auch wenn es wertlos ist!) Ich habe das Gefühl, dass unsere Hausbank uns übersieht ;( ... kein schönes Gefühl!
    Den Anwalt haben wir am 8.12. eingeschaltet (also es lag immer noch genug Zeit nach der Fristsetzung dazwischen, wo die Bank hätte reagieren können!)
    Hat sie aber nicht ! :thumbdown:
    Merkwürdig finde ich allerdings auch, dass einige Mitglieder hier schon Zusagen oder sogar Zahlungen erhalten haben, obwohl sie deutlich später ihre Schreiben losgeschickt haben ?( was jetzt natürlich nicht bedeutet, dass ich es den Glücklichen nicht gönne... ganz im Gegenteil ... Daumen hoch für jeden, der seine BG plus Zinsen schon in trockenen Tüchern hat :thumbup: und uns anderen wünsche ich es auch noch :thumbup:
    Vielleicht noch kurz ein paar Worte zur Vorgehensweise unseres RA
    Wir mussten nicht in Vorkasse gehen ...auch nicht für den MB
    Wir werden über jeden Schritt schriftlich informiert und haben jeweils eine Abschrift von seiner versandten Post an die Banken für unsere Akten erhalten.
    Bei der Targo wollte er keine Fristsetzung mehr einsetzen, hatten lange genug Zeit somit direkt einen MB.
    Bei der Santander gab es eine Wochenfrist (gestern abgelaufen) weil es da nur um die Zinsen geht. Ergebnis weiss ich allerdings noch nicht.


    Das Einschalten des Anwaltes beruhigt mich seeeehr und ich hoffe, dass ich dadurch jetzt endlich die Weihnachtszeit geniessen kann ...ist irgendwie zu kurz gekommen und baaaald ist ja schon Weihnachten 8o