Als stiller Leser von über 300 Seiten hier im Forum möchte ich jetzt doch auch mal "meins" dazugeben
Ich habe auch bei zwei Banken, Deutsche Bank und LBB, die Erstattung der
Bearbeitungsgebühr plus Schadenersatz plus Zinsen für die Gebühr
eingefordert.
Bei beiden Banken habe ich immer drei Wege für den Versandt der Schreiben genutzt.
Dies war zum Einen das Einschreiben, dann noch per eMail und zum guten Schluss auch noch per Fax.
An Hand der Onlineverfolgung der Einschreiben konnte ich sehen, wann welche Bank das Einschreiben erhalten hat.
Von der Deutsche Bank bekam ich auf meine eMail eine Lesebestätigung.
Bei den Faxen habe ich mir jeweils einen Sendebericht, aus dem der Inhalt des Faxes ersichtlich war, erstellen lassen.
Die Deutsche Bank war sogar so nett, mich telefonisch zu informiern, dass mein Fax nicht sehr leserlich eingegangen sei und ich es noch einmal senden solle.
Auf telefonische Nachfrage nach dem erneuten Faxversandt bestätigte man mir den korrekten Faxeingang.
Ich habe nunmehr nach drei Wochen, von jeder Bank drei Schreiben erhalten.
Jedes Schreiben bezieht sich auf den Eingang meiner Schreiben bei den Banken.
Alle Schreiben sind in den letzten zwei Tagen eingegangen.
Beim ersten überfliegen der jeweils drei Schreiben einer Bank dachte ich; prima.....alles ok so.
Im Betreff stand bei beiden die richtige Kontonummer und auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet.
Doch beim zweiten durchlesen sind mir dann doch ein paar Niggelichkeiten in den Formschreiben, sowohl bei der Deutschen Bank, als auch der LBB aufgefallen.
LBB:
Zwei Briefe wurden mit Eingang meiner Schreiben 06.12.14 dokumentiert, der andere mit Eingang meines Schreibens 25.11.2014. Die Daten sind so in ordnung.
Jetzt wird es kurios:
In allen Briefen der LBB wird auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Aber Achtung! In zwei Eingangsbestätigungen der LBB wird nur auf die
Einrede der Verjährung über den anstehenden Jahreswechsel hinaus verzichtet.
Im dritten Schreiben der LBB bezieht sich die Einrede der Verjährung eindeutig auf den Zeitraum des Jahres 2015.
Hier wurde ein anderer Satzbaustein eingefügt.
Die LBB spricht in ihren Schreiben auch immer von " Ihrem Anspruch auf Erstattung", so das hier gemutmaßt werden kann, dass alle in meinem Schreiben geforderten Parameter damit gemeint sind.
Deutsche Bank:
Auch hier werden in den Briefen unterschiedkiche Eingangsdaten dokumentiert. Das passt auch so.
Die Deutsche Bank verzichtet ohne zeitliche Beschränkung auf die Einrede der Verjährung.
Im gegensatz zur LBB bezieht sich die Deutsche Bank direkt auf die zwei BGH Urteile aus 2014.
Problematisch erscheint mir hier aber der Satz:
"..........das wir Ihnen die Bearbeitungskosten für den Kredit zurückzahlen....."
obwohl im nächsten Satz wieder
" ....ob Ihre Forderung ( also der Inhalt meines Schreibens ) im Einklang mit den Entscheidungen des BHG sind"
Fazit aus meiner Sicht zu den oben angeführten Banken:
Aus meiner Sicht sind die Antwortschreiben rechtlich in ordnung. Alle
Banken nehmen an Hand der richtigen Kontonummer Bezug zu meinen Schreiben.
Die Verjährung ist m. E. durch die Formulierung, die die Deutsche Bank gewählt hat, aufgehoben.
Durch das dritte Schreiben der LBB, in dem für das Jahr 2015 auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird ist hier auch erst einmal Ruhe angesagt.
Weiterhin bin ich der Auffassung, das durch die Formulierungen der Banken nach
Treu und Glauben davon auszugehen ist, dass bei einem Rechtsstreit in der Zukunft der Richter für den Kunden entscheiden wird.