Immer mit der Ruhe (S. 445)
Entscheidend ist, wann die Gebühr bezahlt wurde. War dies tatsächlich erst in 2011, so verjährt der Rückzahlungsanspruch am 31.12.2014.
Immer mit der Ruhe (S. 445)
Entscheidend ist, wann die Gebühr bezahlt wurde. War dies tatsächlich erst in 2011, so verjährt der Rückzahlungsanspruch am 31.12.2014.
Habe wat für dich gefunden. Ich zitiere mal:
" Gibt es auch Gebühren zurück für Kredite, die 2004 und früher ausgezahlt wurden?
In vielen Fällen nicht, in einigen schon. Entscheidend ist, wann Sie die Kreditbearbeitungsgebühr gezahlt haben. Das ist im Einzelfall schwer zu ermitteln. Bei den üblichen Verträgen, wo als Kreditsumme der um die Bearbeitungsgebühr erhöhte Betrag genannt ist und die Gebühren gleich bei Auszahlung verrechnet werden, erfolgt die Zahlung der Bearbeitungsgebühr gleich bei Auszahlung des Kredits. Bei Verträgen, wo als Kreditsumme der tatsächlich ausgezahlte Betrag genannt wird und die Gebühr nur bei der Summe der Zahlungen an die Bank ("Bruttokreditbetrag") genannt wird, ist die Gebühr - sofern nicht ausdrücklich in den Vertragsbedingungen anders vorgesehen - gleichmäßig auf alle Raten verteilt, das heißt: jede Rate hat hinsichtlich der enthaltenen Gebührenanteile ihre eigene Verjährungsfrist. Die Januar-Rate verjährt im Januar, die Februar-Rate im Februar, und so weiter. Die Santander Consumer Bank AG hat viele Kredite auf diese Art vergeben. Auch bei vor mehr als zehn Jahren ausgezahlten Krediten können Sie bei solchen Verträgen noch zumindest einen Teil der Gebühren zurückverlangen. Sie können die Höhe Ihrer noch durchsetzbaren Erstattungsforderung so ermitteln: (Gebühr insgesamt) geteilt durch (Zahl der Raten insgesamt) mal (Zahl der innerhalb der letzten zehn Jahre zu zahlenden Raten). Verwenden Sie unseren Musterbrief für noch nicht abbezahlte Kredite ohne erhöhte Kreditsumme und passen Sie ihn entsprechend an. "
....und ich habe das aus der Pressemitteilung des BGH eben so gelesen:
Ausgehend hiervon sind derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als 10 Jahren entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten - kenntnisunabhängigen -
10jährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind.
Somit habe ich wieder ein Problem.
Wann ist ein Anspruch entsstanden? Mit der Festschreibung im VErtag, also bei mir 1997, oder erst mit der Buchung der Gebühr durch die Bank, bei mir 2011 ????
Habe schon Mahnbescheid beantrag.Resultat, Widerspruch und jetzt???
Streitaxt aus ´m Schrank und druff kloppen.
Entscheidend ist, wann die Gebühr bezahlt wurde. War dies tatsächlich erst in 2011, so verjährt der Rückzahlungsanspruch am 31.12.2014.
So war auch mein Gedanke, aber je mehr ich mich in den weiten Welten des WWW eingelesen habe, umsomehr verschwimmen einige Aussagen.
Die Frist für die Bank ist schon abgelaufen.
Mit dem Mahnbescheid wollte ich mich nur nicht zum Deppen machen, falls ich das Urteil so dermassen falsch ausgelegt habe.
Streitaxt aus ´m Schrank und druff kloppen.
Alles anzeigenNikolaus schrieb:
Nikolaus schrieb:
Ich möchte auch ein Weihnachtsgeschenk. Habe 10 Jahre einen Bausparvertrag vorfinanziert und gleichzeitig einbezahlt. Dann 2009 war dass Darlehn fällig, dieses habe ich dann mit einer Hypothek abgelöst. Habe dann nochmal 745€ Darlehnsgebühren auf das bezahlte bzw vollständig abgelöstge Darlehen bezahlt-
Dann hat mir Schwäbisch Hall 250€ "aus Kulanz" angeboten. Ich berief mich auf dass BGH Urteil. Antwort- Verjährt.
Wieder Einspruch eingelegt, diesmal war die Antwort trifft nicht auf Bausparverträge zu.
Wer kann mir helfen?
Habe schon Mahnbescheid beantrag.Resultat, Widerspruch und jetzt???
Streitaxt aus ´m Schrank und druff kloppen.
Hab ich dir doch schon empfohlen: Das AG Stuttgart scheint auf unserer Seite zu stehen. Wenn dir die Gerichtsgebühr nicht unsäglich weh tut......hau drauf
lobster53 schrieb:
Streitaxt aus ´m Schrank und druff kloppen.
Ich hab sie, die Streitaxt, in der Hand.....scheissegal....der Mahnbescheid geht morgen in die Post.
Jetzt rauch ich mir nen Pfeifchen.....neeeneeee.....keine Friedenspfeife
ich bin eine Nikoläusin und hab dass bis zum Mahnbescheid beantragen ganz gut hinbekommen...aber jetzt verläßt mich der Mut..alleine schon wegen den Kosten
Ich hab sie, die Streitaxt, in der Hand.....scheissegal....der Mahnbescheid geht morgen in die Post.
Jetzt rauch ich mir nen Pfeifchen.....neeeneeee.....keine Friedenspfeife
Mein Mann killt mich
Immer mit der Ruhe (S. 447)
Wann kann ein Anspruch auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren entstehen? Antwort: Frühestens mit der Zahlung der Bearbeitungsgebühr. Wird keine Gebühr gezahlt, gibt es auch keinen Anspruch auf Rückzahlung!
Mein Mann killt mich
Bestimmt nicht
Wegen der Kosten; gibts halt nur Knallplättchen an Silvester.
Ist eh besser. Freuen sich die Fiffis wenn es nicht so laut ist.
Wann kann ein Anspruch auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren entstehen? Antwort: Frühestens mit der Zahlung der Bearbeitungsgebühr. Wird keine Gebühr gezahlt, gibt es auch keinen Anspruch auf Rückzahlung!
Yeah....damit hast du mich noch mehr bestärkt .
Die Axt geschwungen hab ich ja schon , aber jetzt wird sie richtig schön geschliffen
Danke für die Unterstützung
Streitaxt aus ´m Schrank und druff kloppen.
ich bin eine Nikoläusin und hab dass bis zum Mahnbescheid beantragen ganz gut hinbekommen...aber jetzt verläßt mich der Mut..alleine schon wegen den Kosten
Mein Mann killt mich
Bestimmt nicht
Wegen der Kosten; gibts halt nur Knallplättchen an Silvester.
Ist eh besser. Freuen sich die Fiffis wenn es nicht so laut ist.
Ja unser Beagelchen hätte nix dagegen
bin schon total verzweifelt, komm mir schon richtig doof vor. Habe schon 1000 mal das selbe gepostet. Wie geht dass mit dem zitieren bzw. antworten. Bin weiblich, blond und blauäugig
Im Mahnbescheid steht Amtsgericht Schwäbisch Hall beziehen die sich auf das Urteil AG Stuttgart 20.03.2013 AZ 1c 39/13 Wenn zum streitigen Verfahren kommt, soll ich ein Rechtsanwalt nehmen?
Bekomme ich auch eine Antwort von lobster53 ?
Ja unser Beagelchen hätte nix dagegen
Siehste, dann ran an den Speck.....ehem.... die Gebühren
bin schon total verzweifelt, komm mir schon richtig doof vor. Habe schon 1000 mal das selbe gepostet. Wie geht dass mit dem zitieren bzw. antworten. Bin weiblich, blond und blauäugig
Markier den zu zitierenden Text mit dem Mauszeiger.Gaaaanz einfach. Dann wirst du oberhalb des zitierten Textes einen Hinweis sehen " zitieren". Da klickste drauf. Danach gehst du auf dieser Seite ganz nach unten und klickst auf den Knopf Antworten. Danach öffnet sich ein neues Fenster und der zu zitierende Text, soweit du nur einen Text zitierst hast, wird automatisch in deine Antwort eingefügt. Erkennst das an so Klammern und dem Wort quote. Im Anschluss an das Zitat kannst du noch etwas dazuschreiben.
Markier den zu zitierenden Text mit dem Mauszeiger.Gaaaanz einfach. Dann wirst du oberhalb des zitierten Textes einen Hinweis sehen " zitieren". Da klickste drauf. Danach gehst du auf dieser Seite ganz nach unten und klickst auf den Knopf Antworten. Danach öffnet sich ein neues Fenster und der zu zitierende Text, soweit du nur einen Text zitierst hast, wird automatisch in deine Antwort eingefügt. Erkennst das an so Klammern und dem Wort quote. Im Anschluss an das Zitat kannst du noch etwas dazuschreiben.
ok ma sehen ob es geklappt hat ?
jetzt erscheint deinText auch dazu. Ach, naja egal bin halt Klein Doofi