Hallo,
ich habe nochmal eine Frage an die Finanzexperten hier im Forum.
Den folgenden Textauszug habe ich erhalten:
"Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung, vorausgesetzt Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt."
Begründet wird das mit dem hohen Aufkommen an Forderungen.
Das müsste doch Verjährungshemmend sein, oder?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Frank