Sylvi62, wenn der Meister deinen Vorschuss nicht abrechnet oder zurückzahlt, gehe zu Rechtsanwaltskammer und beschwere dich dort über ihn. Es gilt auch hier prinzipiell das " Krähen - Prinzip ", aber der hat erst mal ´ne Beschwerde am Allerwertesten und muss reagieren.
Lobster, du Schatz
Danke für deine Unterstützung. RA-Kammer auf jeden Fall. Und das mit der "Krähe" konnte ich mir schon denken. Werde danach sicher klagen müssen, Aber da habe ich dann RSV. Brauche dann nur noch einen guten Anwalt welcher das durchzieht. Und das wird das Problem werden.
Aber wenn mein jetziger Anwalt die Klagen nicht einreicht, dürfte er sich doch wohl kaum am von mir gezahlten Gerichtskostenvorschuss bereichern, oder?