"vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Der BGH hatte entschieden, dass bei Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher Bearbeitungsentgelte grundsätzlich unwirksam sind. Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen dürften unseres Erachtens nicht anders bewertet werden, da diese ebenfalls Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher darstellen. Die Unwirksamkeit der Gebühren ergibt sich zudem aus der Urteilsbegründung des BGH, wonach die Verbraucher durch Bearbeitungsentgelte bei Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen in der gleichen Form benachteiligt werden wie bei Verbraucherdarlehen.
Da habe ich mit dir aber einen Mitstreiter gefunden.
Ich habe mich auch mit einer Bausparkasse auseinanderzusetzen, da ich die gleiche Meinung vertrete, wie dein Rechtsbeistand.
Hast du dem RA schon Vollmacht erteilt?
Halt mich bitte mal auf dem Laufenden. Ich warte jetzt ersteinmal die Reaktion auf dem MB ab.
Vorher habe ich schon ein Standartablehungsschreiben bekommen, indem auf ältere Urteile des OLG HH hingewiesen wird.
M. E. ist das Urteil aber mittlerweile Pillepalle, da das Urteil des BGH diese aushebelt