Wenn sie deine BG´s erstattet haben erkennen sie die Schuld ein und müssen dir auch nachträglich die Zinsen noch erstatten da diese ja zu deiner eigentlichen Forderung mit zu gehören.
Das ist ja toll! Dann kann mein Anwalt ja noch im Nachhinein einen Brief schreiben und die Zinsen nachfordern Wie berechnen sich denn die Zinsen? ich habe leider 0 Ahnung davon...
Danke für die rasche Rückmeldung!